Regelmäßige Treffen am Freitag
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Zwitschergarten Gemeinsam mit Mama/Oma oder Papa/Opa in einer Gruppe den Grundschlag spüren, aktiv hören, sich nach der Musik bewegen, selber einfache Instrumente ausprobieren. Mit allen Sinnen Musik erleben macht den Kindern sehr viel Spaß und Freude. Der "Zwitschergarten" ist für Kinder der Einstieg in die Welt der Musik. Am Anfang steht Spiel und Spaß an erster Stelle. Das Erleben des aktiven Musizierens zusammen mit einem Eltern- oder Großelternteil bereichert das Kind in seiner Entwicklung. Unterrichtsort: Musikschule Memmingen - wöchentlich 45 Minuten (Altersempfehlung für Kinder ab ca. 18 Monaten bis 3 1/2 Jahren) Unterrichtzeiten: Mittwoch Vormittag von 10.00 Uhr - 10.45 Uhr Mittwoch Nachmittag von 15.00 Uhr - 15.45 Uhr Mittwoch Nachmittag von 16.00 Uhr - 16.45 Uhr Zwitschergarten Musikalische Früherziehung Musikalische Grundlehre Lehrerin Konstanze Kraus Miriam Ehrmann (Wolfertschwenden)
Bassgitarre Der Elektrische Bass oder kurz E-Bass ist ein zumeist aus Holz gefertigtes Zupfinstrument. Der E-Bass gibt nur einen leisen Ton ab und muss wie die elektrische Gitarre verstärkt werden. Als Bassinstrument legt er in einem Musikensemble mit seinen tiefen Frequenzen das harmonische Fundament. Gitarre, E-Gitarre Bassgitarre Harfe Lehrer Hansjörg Gehring
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Die Pauschale wird direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Mit der Pauschale können auch Anschaffungen finanziert werden, wenn diese für die Teilhabe notwendig sind (z. B. spezielle Sportausrüstung). In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn es dem Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus der monatlichen Pauschale von 15 Euro und aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Wichtig: Die Leistung wird bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen auf Antrag erbracht. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Nachweis der Mitgliedschaft/Anmeldung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können (maßgeblich sind die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit), werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung erbracht, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dies betrifft in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sowie Berufsfachschüler. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten in der Regel als Auslagenersatz. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II , Familien die für 3 und mehr Kinder Kindergeld erhalten, Sozialhilfeempfänger sowie grundsätzlich Leistungsberechtigte mit Kindern bis zur 10. Klasse wenden sich bitte direkt an das Amt 30 – Schulen, Sport und Mobilität-. Es gelten die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit. Genutzte Fahrkarten mit Angabe der Kosten Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten. Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2025/2026. Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.“ Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung) § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen