Aufgaben der FQA Überwachung bzw. Überprüfung der stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung) durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Diese erfolgen in der Regel unangemeldet, mindestens einmal jährlich. der Qualität der Betreuung und Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einem gemeinsamen Haushalt mit Inanspruchnahme von externen Pflege- und Betreuungsleistungen) grundsätzlich einmal im Jahr angemeldet oder unangemeldet, in betreuten Wohngruppen (gemeinschaftlich betreute Wohnform für Menschen mit Behinderung, die eine individuelle Betreuung gewährleisten), nur anlassbezogen. Information- und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Bewohnervertretungen und der Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten, von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 PfleWoqG und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher stationärer Einrichtungen, auf Antrag von Personen und Trägern, die die Schaffung von stationären Einrichtungen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 PfleWoqG anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen und auf Anfrage der Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung über ihre Rechte und Pflichten. Rechtsgrundlage Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG)
Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. – eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Der Schlüssel kann in der Tourist Information käuflich erworben werden.
Behindertenkontaktgruppe Memmingen e. V. Die Behindertenkontaktgruppe Memmingen besteht seit 1984 als eingetragener Verein. Ihr Ziel ist die Kontaktförderung und -herstellung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Sie will Menschen mit Behinderung aus der Isolation herausholen. Dazu finden Informationsveranstaltungen sowie Beratungen und Vorträge statt. Es werden Ausflüge, gemeinsame Veranstaltungen, Feiern und vieles mehr organisiert. Die Öffentlichkeit wird über die Situation von Menschen mit Behinderung aufgeklärt. Betroffenen wird Hilfestellung bei Behördengängen angeboten. Bei Bedarf werden Helfer und Fahrdienste vermittelt. Dieses ist ein kleiner Auszug aus unserem Betätigungsfeld. Untenstehend finden Sie unseren aktuellen Infobrief mit dem Programm. Aktueller Infobrief April-Juni_26.pdf Zukunft_der_BKG-HV-Maerz_2026.pdf Behindertenkontaktgruppe e.V. Dieter Betke, Vorsitzender Braunstraße 37 87700 Memmingen Tel.: 08331/64417 Fax: 08331/9271519 (Spenden-)Konto: Sparkasse MM-LI-MN IBAN: DE57 7315 0000 0000 2123 57 Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.
Willkommen auf den Seiten des Behindertenbeirats der Stadt Memmingen (Gegründet am 29. November 1990) Wir vertreten ca. 6000 Menschen mit Behinderung in Memmingen Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes bilden die Grundlage unserer Arbeit. Unser Bestreben ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Barrierefreiheit heißt: Nutzbarkeit und Zugänglichkeit von baulichen und sonstigen Anlagen durch Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Stadtplan barrierefrei Behindertenbeirat_Stadtplan.pdf Nicht über uns, sondern mit uns Unsere Thesen: Etwa 10 % der Bevölkerung ist behindert i. S. Des Schwerbehindertengesetzes. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz) Unsere Ziele: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel des Behindertenbeirates. Wir setzen uns ein für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen barrierefreien Wohnungsbau, damit Menschen mit Behinderungen und jeden Alters die Wohnungen benützen können barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel ausreichende Aus-, Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Gleichberechtigung im Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen die Schaffung und den Ausbau der Förderung behinderter Menschen in Regeleinrichtungen Aktuelle Informationen Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderung UN Behindertenrechtskonvention Die UN Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache Informationen und Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur UN-BRK Bundesteilhabegesetz (BTHG) Das Bundesteilhabegesetz in Leichter Sprache Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BTHG Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz Bayerisches Teilhabegesetz
Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Memmingen Anna Birk Memmingen
http://behindertenbeirat.memmingen.de Verena Gotzes Memmingen
www.lebenshilfe-memmingen.de Memmingen
Thema: „Offene Behindertenarbeit“ Referentin: Regina Sproll, Beraterin in der Offenen Behindertenarbeit (OBA) bei Regens Wagner Anmeldung bis 25.09. im Pfarramt Versöhnungskirche, Tel. 08331 61721
18.05.2026: „Zusammen mit allen Sozialverbänden drängen wir auf den Erhalt und Ausbau von Teilhabe, es gehe nicht um freiwillige Leistungen, sondern um die Umsetzung grundlegender Menschenrechte. Einsparungen dürfen nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehen. Darum keine Kürzungen in der Eingliederungshilfe!“ appelliert Verena Gotzes, die Vorsitzende des Behindertenbeirates. Unterstützen auch Sie die Kampagne des Lebenshilfe Bundesverbandes „Teilhabe ist Menschenrecht“ www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht und unterzeichnen Sie noch bis zum 25. Mai die Petition an den Deutschen Bundestag. Der Behindertenbeirat der Stadt Memmingen hat wie jedes Jahr eine Aktion zum Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung organisiert und wurde von folgenden Kooperationspartnern unterstützt: Diakonie: Sozialpsychiatrisches Zentrum „An der Kappel“, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Lebenshilfe MM/UA: Heilpädagogische Tagesstätte, Unterallgäuer Werkstätten, Regens Wagner: Offene Hilfen MM/UA, Stadt Memmingen: Inklusionsfachstelle. An den Infoständen auf dem Weinmarkt konnten Interessierte an einem Quiz/Faktencheck teilnehmen und einfache Alltagsfragen, die immer wieder auftauchen, beantworten. Zum Beispiel: Was machen Kinder in einer Heilpädagogischen Tagesstätte? Was kann man tun, wenn man eine psychische Erkrankung hat? Darf ich mit einem Schwerbehindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parken? Können Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung vom Arbeitgeber ganz normal gekündigt werden? Wird in einer Werkstatt für behinderte Menschen auch für regionale Firmen gearbeitet? Diese und viele andere Fragen konnten beantwortet, diskutiert werden und somit einen Einblick in die Alltagswelt von Menschen mit Beeinträchtigungen geben. „Am Samstag, den 6. Juni 2026 findet zum 35.mal das alljährliche Straßenfest für Menschen mit und ohne Behinderung von 10.00 Uhr – 13.30 Uhr auf dem Theaterplatz statt“, lädt Regina Sproll, stellvertretende Vorsitzende des Behindertenbeirates, herzlich dazu ein.