Ferienwohnungen: 5 Größe: 25 - 45 m 2 Zimmer: 1 - 2 Betten: 2 - 3 Preis/Nacht: ab 45,00 € (1 Pers.) Mindestaufenthalt: 5 Nächte Ausstattung: Die Ferienwohnungen Aktuell bieten großzügigen Wohn-, Ess- und Schlafbereich, gut ausgestattete Küche, Bad mit separater Toilette, möblierte Terrasse und separaten Eingang. Nebenan ist das 1-Zimmer-Apartment „Ruhiger Rückzugsort“ mit Wohn- und Schlafbereich inkl. TV, Bad mit Dusche, Kühl- & Gefrierschrank, Waschmaschine. Ruth Schönmann Memmingen - Steinheim
Die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für Dienstfahrten. Um den erworbenen Besitzstand zu sichern, kann diese Fahrerlaubnis in eine allgemeine nationale Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis kostet 45,10 Euro. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35x45 mm) Personalausweis oder Reisepass beide Führerscheine (z. B. Bundeswehrführerschein und der "normale" Führerschein) Anlage 10 (zu §§ 26 und 27) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Klasse D, DE, D1, D1E, Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie in der Führerscheinstelle, bzw. für den Busführerschein bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten und zur Beantragung eines Führungszeugnisses vorgelegt werden. Der Antrag muss dann unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist 3 bzw. 5 Jahre gültig. Er wird auf Antrag verlängert. Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw. Die Gebühr für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 45,10 Euro und für eine Verlängerung beträgt 38,00 Euro. Klassen D, DE, D1, D1E Die erstmalige Erteilung bzw. Erweiterung für den Busführerschein kostet 45,10 Euro (ohne SZ 95) bzw. 81,10 Euro (mit SZ 95). Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw. Mindestalter liegt bei 21 Jahren (bei Krankenwagen 19 Jahre) Personalausweis oder Reisepass Nachweis des Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen 1 Jahr) innerhalb der letzten 5 Jahren Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur für Krankenwagen) Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt) Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lj. erforderlich) augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) Klassen D, DE, D1, D1E Ersterteilung mit Prüfung über eine Fahrschule 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt) Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe ggf. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG Verlängerung 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass der bisherige Führerschein Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt) augenärztliches Gutachten ärztliches Gutachten Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (ab dem 50.Lj. erforderlich) ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module) nach dem BKrFQG (Module)
15:45 - 17:00 Uhr in der Festhalle Benningen (außer August)
Terminanfrage per E-Mail an gesundheitsamt@memmingen.de oder telefonisch unter 08331/ 850-940 Zur endgültigen Terminbestätigung und Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung benötigt das Gesundheitsamt folgende Daten bis spätestens Montag 08:00 Uhr vor der Belehrung per E-Mail: Nachname Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße und Hausnummer Telefonnummer Die Belehrung findet im Vortragsraum des MeWo-Parks, Buxacher Str. 16 in Memmingen statt. Eingang direkt links neben der Bäckerei Brommler. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen pro Veranstaltung begrenzt. Bitte planen Sie für die Belehrung an sich sowie die Anmeldung und Bezahlung vor Ort einen Zeitraum von 08:45 Uhr bis 09:45 Uhr ein. Die Termine für die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG finden Sie unter Formulare/Downloads. Kosten: 16,00 € pro Person in bar Personalausweis oder Pass mitbringen
Aktuelles Downloads Informationen zur Datenerhebung Ferientermine 2025/26 Ferien und Feiertage in Bayern Probentermine 2025/26 BFOMM 1 x im Monat am Samstag von 9.45 bis 12.45 Uhr im Probensaal 10.01.26 28.02.26 14.03.26 18.04.26 09.05.26 13.06.26 Leitung: Sandra Miller ECho - Erwachsenen Chor jeden Dienstag im Probensaal der Musikschule von 19.30 - 21.00 Uhr Leitung: Maria Martin Kinderorchester immer am Freitag von 14.35 - 15.20 Uhr im Probensaal der Musikschule Leitung: Nina Steck nähere Informationen erhaltet Ihr bei Eurer Fachlehrerin Streichensemble jeden Dienstag von 18.00 - 19.30 Uhr im Probensaal (in den Schulferien finden keine Proben statt!) Leitung: Maria Martin nähere Informationen bei Frau Martin Vororchester Mittwoch von 16.30 - 17.30 Uhr im Probensaal der Musikschule Leitung: Markus Peter nähere Informationen erhaltet Ihr bei Eurem Fachlehrer oder Eurer Fachlehrerin.
EU bzw. EWR-Staaten: Die Umschreibung der Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn die Gültigkeit läuft ab. Besondere Regelungen gelten hier für die Klasse C und D. Außerhalb der EU bzw. keine EWR-Staaten: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftraums gelten für die Umschreibung besondere Vorschriften. Bei machen Ländern ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich, andere dagegen müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Welches Land davon betroffen ist können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss, bitte den Antrag auf Umschreibung bei einer Fahrschule stellen. Die Fahrberechtigung des ausländischen Führerscheins gilt für längstens 6 Monate nach Einreise in die BRD, d. h. Sie dürfen max. 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Umschreibung EU/EWR-Führerscheine mit Probezeit : 38,30 Euro Umschreibung EU/EWR-Führerscheine ohne Probezeit: 37,50 Euro Umschreibung Drittstaaten mit Probezeit: 45,90 Euro Umschreibung Drittstaaten ohne Probezeit: 45,10 Euro 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass und ggfl. Aufenthaltstitel ggf. Bescheinigung über 1. Hilfe ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) für die Klassen A, A1, B, BE, L, AM, T oder ein augenärztliches Gutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. ein ärztliches Gutachten nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module bzw. ausl. Modulkarte) oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde eine Übersetzung und ggf. Klassifizierung des ausländischen Führerscheins durch amtlich anerkannte Übersetzer oder des ADAC ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
Die Fahrerlaubnis (Ersterteilung ) wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben (ggf. Erziehungsberechtigten nicht vergessen) beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten vorgelegt werden. Der Antrag muss dann mit den notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben werden. Die Fahrschule bringt die Anträge dann zur Führerscheinstelle. für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und Klasse A) für die Klassen C, C1, CE, C1E 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) augenärztliches Gutachten ärztliches Gutachten Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ggf. Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten) ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und C) ggf. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG für die Klassen D, DE, D1, D1E 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen) Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten) augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ggf. Nachweis Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG Fahrerlaubnisklassen: Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Schlüsselzahlen: Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Die Innenstadt erstrahlt während der langen Einkaufsnacht im Lichterglanz. Bei Stille, Kerzenschein und Musik lädt die besondere Atmosphäre der Kirche St. Johann am Marktplatz ein, dem inneren Leuchten nachzugehen. Segen zur Nacht um 21.45 Uhr Wir bringen Herzen zum Leuchten!
Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen - Dokumentation im öffentlichen Raum (2012) Am 3./4. März 2012 findet bundesweit zum sechsten Mal der TAG DER ARCHIVE statt. Auch in diesem Jahr beteiligen sich wieder zahlreiche Staats-, Kirchen-, Wirtschafts- und Kommunalarchive in Deutschland an dieser Aktion (Veranstaltungshinweise siehe www.tagderarchive.de ) Zum TAG DER ARCHIVE 2012 präsentiert das Stadtarchiv Memmingen an fünf Standorten innerhalb der Altstadt vom 1. bis 18. März Informationen zum diesjährigen Motto "Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen". Martin-Luther-Platz (Erdbeben 369? / Zerstörung der Stadt um 1130) Marktplatz (Bauernkrieg 1525 / Tschernobyl 1986) Hallhof (Pestepidemie 1347/48 / Nationalsozialismus 1933/45) Kramerstraße / Theaterplatz (Brände 1921/1990/1949) Reichshain (Spanische Grippe 1918 / Zweiter Weltkrieg 1939/45) An zwei Abenden (Dienstag, 6. März und Donnerstag, 19. April, jeweils ab 19 Uhr, Anmeldung erbeten) besteht Gelegenheit zu einem Rundgang durch das Stadtarchiv Memmingen. Christoph Engelhard Stadtarchiv Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen (Informationstafeln) Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen (Downloads) TafelMartinLutherPlatz_01.pdf 279 KB TafelMarktplatz_01.pdf 423 KB TafelHallhof_02.pdf 387 KB TafelKramerstrasse_01.pdf 779 KB TafelReichshain_01.pdf 503 KB