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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Klasse D, DE, D1, D1E, Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie in der Führerscheinstelle, bzw. für den Busführerschein bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten und zur Beantragung eines Führungszeugnisses vorgelegt werden. Der Antrag muss dann unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist 3 bzw. 5 Jahre gültig. Er wird auf Antrag verlängert.
Kosten
Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw.
Die Gebühr für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 45,10 Euro und für eine Verlängerung beträgt 38,00 Euro.
Klassen D, DE, D1, D1E
Die erstmalige Erteilung bzw. Erweiterung für den Busführerschein kostet 45,10 Euro (ohne SZ 95) bzw. 81,10 Euro (mit SZ 95).
Notwendige Unterlagen
Taxi, Mietwagen, Krankenwagen usw. Mindestalter liegt bei 21 Jahren (bei Krankenwagen 19 Jahre)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen 1 Jahr) innerhalb der letzten 5 Jahren
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur für Krankenwagen)
- Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt)
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und ab dem 60. Lj. erforderlich)
- augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
- ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
Klassen D, DE, D1, D1E
Ersterteilung mit Prüfung über eine Fahrschule
- 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt)
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten
- augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
- ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Verlängerung
- 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass
- der bisherige Führerschein
- Führungszeugnis (Beantragung erfolgt übers Einwohnermeldeamt)
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (ab dem 50.Lj. erforderlich)
- ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module) nach dem BKrFQG (Module)
Formulare / Downloads
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