02.12.2020: Liebe Eltern, anbei finden Sie die Infos zur KiTa-Platzanmeldung für das KiTa-Jahr 2021/2022. Leider wird es uns Anfang 2021 nicht möglich sein, in den KiTas einen Tag der offenen Tür anzubieten. Dies können wir aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen nicht verantworten. Wir bitten Sie entsprechende telefonische oder Online-Anmeldung (s. Infos). Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
23.03.2020: "Wer bekommt einen KiTa-Notplatz?" , fragen sich viele Erziehungsberechtigte. Anbei die wichtigsten Infos in den Anlagen und ein vereinfachtes Prüfungsschema. Es müssen alle 4 Punkte zutreffen : Tätigkeit in kritische Infrastruktur u.a.: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Erziehungsberechtigter in Gesundheitsversorgung/Pflege oder Alleinerziehend/beide Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ist der Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsvorsorge oder Pflege tätig, besteht ein bedarfsgerechter Anspruch. Für andere Erziehungsberechtigten besteht dieser Anspruch, wenn sie alleinerziehend oder beide in diesen Bereichen tätig sind. Alleinerziehend bedeutet, dass der Erziehungsberechtigte das Kind allein im Haushalt betreut. Dienstliche/berufliche Notwendigkeit: Diese Bedarfsnotwendigkeit ist ein wichtiges Kriterium: Es ist zu erklären, für welche Zeiträume ein konkreter Betreuungsbedarf besteht. Gegebenenfalls ist nur ein zeitweiser Rechtsanspruch gegeben. Kein Risikofall: u.a. Kind gesund/kein aktueller Risikogebietbesuch oder COVID-19-Kontakt Hinweise: Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung unterschreiben und ggf. Nachweise vorlegen. Die Notplätze haben das Ziel, den Infektionsschutz sicher zu stellen (Verbreitung des Virus verlangsamen) und gleichzeitig wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung zu sichern. Die betreffenden Familien von diesen Beschäftigten (z.B. Alleinerziehende im Gesundheitsdienst) stehen jetzt bereits vor großen Herausforderungen. Für diese wollen wir verlässlich während der üblichen Öffnungszeiten und für die Zeiten, die sie für ihre Arbeit konkret benötigen, da sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.04. 16 Uhr: Bitte beachten Sie, dass ab 27.04. neue Regelungen zur Anspruchsberechtigung gelten.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW’s mit Anhänger nicht verkehren (§ 30 Abs. 3 StVO). Eine Ausnahmegenehmigung kann nur gewährt werden, wenn dringende Erfordernisse vorliegen, die eine Fahrt an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen rechtfertigen. Private Bedürfnisse oder wirtschaftliche Überlegungen zählen hier nicht dazu. Darüber hinaus dürfen LKW’s auch in der Haupt-Ferienzeit nicht immer fahren. Dies gilt auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Ferienreiseverordnung). Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen es Antragstellers. Schriftlicher Antrag Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Kopie Nachweis des Auftraggebers über die Dringlichkeit des Transportes
13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze
16.01.2020: Winterzeit ist Grippezeit: Beugen Sie deshalb vor und waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände. Damit können Sie schon viel für Ihre und die Gesundheit aller tun. Bitte beachten Sie auch in die Anlagen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-weit gültigen Schwerbehindertenparkausweises, ergibt sich aus den eingetragen Merkzeichen auf der Rückseite des Versorgungsausweises (Schwerbehindertenausweis vom ZBFS). Voraussetzung ist das Merkzeichen aG für „außergewöhnlich gehbehindert“ oder BL für „blind“. Die Antragstellung und Ausstellung des Schwerbehindertenparkausweises erfolgt in den Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamts. Der Schwerbehindertenparkausweis ist für 5 Jahre gültig (bei unbefristet gültigem Versorgungsausweis). Ist der Schwerbehindertenausweis befristet gültig, so wird der Schwerbehindertenparkausweis auf dieselbe Dauer der Befristung ausgestellt. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten Schwerbehindertenausweis (Versorgungsausweis vom ZBFS) Einstufungsbescheid Passbild (möglichst aktuell) Vollmacht und Personalausweis (von Betroffenem/ner und Vertreter/in)
Sind Aufbruchsarbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein <link buergerservice/virtuelles-rathaus/rathaus/dienstleistung/show/strassenaufbruchgenehmigungen.html>Antrag auf Straßenaufbruch beim Tiefbauamt der Stadt Memmingen</link> zu stellen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist.
https://www.adipositas-selbsthilfe-memmingen.com Selbsthilfegruppe für Übergewichtige = Adipositas Peter Wolf Memmingen
http://www.frauengeschichtswerkstatt.de Geschichte von Frauen, besonders aus Memmingen, soll sichtbar gemacht werden. Ute Perlitz Memmingen