Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei. Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich). Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein). Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist. Für Vereine und gemeinnützige Zwecke: Erster Tag 50,00 € jeder weitere Tag 25,00 € Für sonstige Antragsteller: Erster Tag 80,00 € jeder weitere Tag 45,00 € Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG Grundrissplan mit vorgesehener Bestuhlung, Flucht- und Rettungswegen Weitere Unterlagen kann die Stadt Memmingen bei Bedarf nachfordern. Hierzu zählen insbesondere die Infektionsschutzbelehrungen und Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit. § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Stadt der Freiheitsrechte Downloads Weitere Infos gefällig? Im Download Bereich haben wir nochmal alle Materialien gesammelt. Einfach stöbern, runterladen und damit stets informiert sein. Flyer und Broschüren 1525 Die Zwölf Artikel Anno 1525 Zwölf Artikel Mir wöllet frei sei! Anno 1525 Flyers and Brochures (english) The 12 Articles The Peasant War Anno 1525 EN Anno 1525 EN complete Zwölf Artikel 1525
Veranstaltungen, Beisammensein Circle Dance Jungenzimmer Lachyoga Yoga-Pilates Bürgergarten für Jugendliche Nachhilfe Improtheater Mädchenzimmer Selbsthilfegruppe Fatigue Selbsthilfegruppe Internationales Frauenfrühstück im Osten KulturVerstrickungen Flüchtlingsberatung Chor Nesabudka Falun Dafa Circle Dance Jeden 1. und 3. Montag im Monat, 18.45 Uhr - 20.15 Uhr Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Jungenzimmer Das Jungenzimmer findet jeden Montag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr für Schüler der Lindenschule im Quartiersbüro statt. Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Lachyoga Dienstag 14 tägig, 2. und 4. Dienstag im Monat, 17.00 bis 18.00 Uhr Es ist eine ganzheitliche Methode, die unsere Gefühle und Stimmung positiv beeinflusst und somit Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Konzentration steigert. Die Veranstaltung findet im Quartiersbüro, Ellenbogstraße 13 statt. Yoga-Pilates Jeden Dienstag und jeden Donnerstag, 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr Die Veranstaltung findet im Quartiersbüro, Ellenbogstraße 13 statt. Bürgergarten für Jugendliche Jeden Dienstag und Mittwoch, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Nachhilfe Jeden Dienstag, 15.00 Uhr -16.00 Uhr Jeden Sonntag, 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Improtheater Mittwoch, jeden 3. Mittwoch im Monat Freitag, 2. und 4. Freitag im Monat 19.30 Uhr - 21.00 Uhr Keine Vorkenntnisse erforderlich, kostenfrei. Termine können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Mädchenzimmer Das Mädchenzimmer findet jeden Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.30 Uhr für Schülerinnen der Lindenschule statt. Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmangerin Frau Bassolet erfragen. Selbsthilfegruppe Freitag 14-tägig 15.00 Uhr - 16.30 Uhr Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Fatigue Selbsthilfegruppe Letzter Freitag im Monat, 18.00 Uhr - 18.45 Uhr Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Internationales Frauenfrühstück im Osten Freitag 30.01., 27.02., 27.03., 24.04., 29.05., 26.06., 31.07., 25.09., 30.10., 27.11. und 18.12. 9.30 Uhr - 11.30 Uhr: Internationales Frauenfrühstück im Osten , kennenlernen, Erfahrung austauschen Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. KulturVerstrickungen Samstag 06.09., 04.10., 15.11., 06.12. 14.30 bis 16.00 Uhr Gemeinsam Handarbeiten machen, stricken, häckeln, sticken, ...Komm und strick mit! Sich kennenlernen, von einander lernen, Zeichen setzen für ein nachbarschaftliches Miteinander und Toleranz. Flüchtlingsberatung Jeden Samstag, 16.00 Uhr - 19.00 Uhr Termin nach Vereinbarung Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Chor Nesabudka Jeden Sonntag, 14 Uhr -16 Uhr Deutsche und russische Volkslieder singen. Keine Vorkenntnisse erforderlich, kostenfrei. Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Falun Dafa Jeden Sonntag, 11.30 Uhr - 12.30 Uhr Einfache Übungen kombiniert mit Meditation. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Kostenfrei. Nähere Informationen können Sie bei unserer Quartiersmanagerin Frau Bassolet erfragen. Ansprechpartner Quartiersbüro Quartiersmanagerin Soziale Stadt Ost Frau Magali Bassolet Ellenbogstraße 13 87700 Memmingen Tel.: 08331/850 2590 E-Mail: magali.bassolet (at) memmingen.de Öffnungszeiten: Mittwoch 9 Uhr - 12 Uhr Freitag 9 Uhr - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung Ansprechpartner Bauliche Maßnahmen - Stadtplanung Uwe Weißfloch (Projektleiter) oder Silvia Sichler Schlossergasse 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2555 sozialestadtost (at) memmingen.de
04.03.2024: Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, liebe KiTa-Kolleginnen und -Kollegen, momentan wird gerade im Stadtrat beraten und entschieden, wofür wann und wo in 2024 Geld ausgegeben werden soll. Das gilt auch für die Mittel des KiTa-Amtes und die Memminger Kindertageseinrichtungen. Der Entwurf zum Haushalt war im Februar schon im Jugendhilfeausschuss. In der Anlage finden Sie alle Listen, wo die rund 900 Haushaltsstellen gelistet sind. Hier kann man genau sehen, wo wieviel Geld ausgegeben wird. Das sind viele Zahlen, deshalb ganz kurz die wichtigsten: Rund 24 Millionen EUR geben wir für die laufenden Personalkosten der kommunal verwalteten KiTas mit knapp 300 Mitarbeitenden für mehr als 1500 Kinder aus. Rund 6 Millionen EUR bekommen wir für die KiTas vor allem vom Freistaat Bayern gefördert. Rund 2 Millionen EUR erhalten wir für den Ersatz von Elternbeiträgen (ca. 1.3 Millionen EUR) und durch Elternbeiträge (ca. 700.000 EUR) selbst. Die Restkosten trägt vor allem die Stadt Memmingen. Rund 4 Millionen EUR investieren wir in den Ausbau und die Sanierung von KiTas in Memmingen: Vor allem KiTas in Amendingen und die KiGas in Steinheim und Dickenreishausen werden ausgebaut. Die KiTas der freien Träger werden von uns voraussichtlich mit mehr als 3 Millionen EUR bei den Personal- und laufenden Kosten unterstützt. Mehrere Hundertausend EUR stecken wir in den normalen Bauunterhalt: Schwerpunkt sind Brandschutzarbeiten in der KiTa Im Mitteresch und Fensterarbeiten in der KiTa Wartburgweg. Die Mittel für viele kleinere Dinge im Baubereich sind in den Haushaltsstellen mit den Endnummern .5010/.5020/.5030 enthalten. Für Digitalisierung/Medienarbeit/Qualität/Fortbildung geben wir dieses Jahr in den kommunal verwalteten KiTas über 140.000 EUR aus. Diese Gelder sind u.a. unter den Nrn. .5743/.5744 zu finden. Und in unserem Haushalt sind auch ganz ganz viele laufende und kleine und große Dinge drin: Von den Reinigungskosten .5432 über Strom .5400 über KiTa-Hund-Kosten .5879 bis zum Kinder-Pflaster .5880. Bitte beachten: Wir haben verschiedene Haushaltspläne, weil wir die städtischen und die KiTas der Unterhospitalstiftung verwalten. Wenn Sie Fragen zu diesem Entwurf haben, dann wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre. Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten: Betriebspflicht Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht. Beförderungspflicht Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall. Tarifpflicht Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes. Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen: Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein. Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde. Die Farbgebung für Taxen (hellelfenbein) ist in Bayern vorgeschrieben, § 26 BOKraft. Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen. Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen. Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers. Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR Es sind folgende Unterlagen für die Taxigenehmigung erforderlich: Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.: Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Verkehrszentralregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften) Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr) wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Fahreignungsregiester Nachweise der fachlichen Eignung Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung. Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist. Abmeldung Einzelperson 35,00 € Abmeldung Firma 35,00 € Abmeldung einer GbR pro Gesellschafter 35,00 € Formular Gewerbeabmeldung Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) § 14 Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Eine Gewerbeummeldung ist gesetzlich erforderlich, wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Für die Verlegung in eine andere Gemeinde müssen Sie das Gewerbe bei der Stadt Memmingen abmelden und bei der neuen Betriebssitzgemeinde anmelden. Andere Änderungen wie beispielsweise der Wechsel einer Wohnanschrift können bei der Gemeinde freiwillig angezeigt werden. Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Ummeldung Einzelperson 35,00 € Ummeldung Firma 35,00 € Ummeldung einer GbR pro Gesellschafter 35,00 € Formular zur Gewerbeummeldung Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufethaltstitel) § 14 Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Bestandsgruppe F Zunft-, Vereins- und Privatarchive Schützenscheiben-Galerie der Bolzschützengesellschaft Memmingen Aquarell einer Schützenscheibe mit einer Ansicht der Stadt Memmingen, gemalt von Elias Friedrich Küchlin, 1.-3. Mai 1823 (Stadtarchiv Memmingen) Aquarell einer Schützenscheibe zur Sonnwendfeier, 3.-4. Mai 1827 (Stadtarchiv Memmingen) Fünf Jahre nach der Gründung einer Bolzschützen-Gesellschaft am 2. Dezember 1822 im Gasthof zu den Drei Königen erstellte Elias Besemfelder, Mitglied dieser Gesellschaft, eine „Scheiben-Gallerie“ mit zunächst 5 Jahrgängen. Er oder ein anderes Gesellschaftsmitglied führte die Dokumentation ab 1827 fort: Der zweite Band enthält die Jahrgänge 6 bis 10. Den Abschluss der Serie bildet ein dritter Band, der bis ins Jahr 1839 reicht. Memminger Künstler haben sich in den drei Bänden verewigt, darunter vor allem Elias Friedrich Küchlin (1759-1836) mit fast 100 Aquarellen. Der komplette Titel der Sammlung lautet: „Scheiben-Gallerie in dem Local der Iten Bolz-Schützen-Gesellschaft im Gasthof zu den 3 König dahier, welche theils von den respectablen Mitgliedern der Gesellschaft selbst, theils von hiesigen und auswärtigen verehrten Schützen-Freunden gestiftet wurden, nach dem Datum von 5 Jahrgängen her, nemlich vor 1822/23, 1823/24, 1824/25, 1825/26 u. 1826/27 geordnet und mit den werthen Namen Herren Bestgeber und Bestgewinner u. mit sonst interessanten Bemerkungen versehen, zusammengestellt von Elias Besemfelder, Mitglied der Gesellschaft, Memmingen, den 1ten October 1827.“ Welche Einflüsse das seit 1816 abgehaltene Frei-Schießen auf dem Oktoberfest in München auf die Gründung einer Bolzschützen-Gesellschaft 1822 nahm, ist ebenso unbekannt wie die Frage, ob die Gründung angesichts von Spannungen zwischen der „offiziellen“ Schützen-Kompagnie der königlich-bayerischen Landwehr in Memmingen und der hiesigen „privaten“ Schützengesellschaft von Statten ging. Wenige Wochen nach der Gesellschaftsgründung wurde im Januar 1823 erstmals auf einen „Vogel“ geschossen. Nicht einmal 20 Jahre später löste sich die Schützengesellschaft wieder auf. Hatte sich das Bolzschießen als Freizeitbeschäftigung überlebt oder zerbrach das kleine Netzwerk von Personen der Memminger Gesellschaft an einem ganz privaten oder menschlichen Umstand? Es bedarf weiterer Forschungen, um diese Frage zu klären. Scheiben-Galerie 1823-1827 Scheiben-Galerie 1827-1831 Scheiben-Galerie 1832-1839 Künstler der Schützenscheiben Weitere Informationen zur Bolzschützengesellschaft Memmingen finden sich im reich bebilderten Sammelband "Schützen. Das Buch" des Hauses der Schützenkultur im Freilichtmuseum Illerbeuren (darin ein Aufsatz von Christoph Engelhard: „Den braven Schützen ehrt die ganze Welt, der stets sein Vaterland in Ehrenhält“. Die Memminger Bolzschützen-Gesellschaft und ihre „Scheiben-Galerie“, in: Eigmüller, Michaela / Wohlgemuth, Mathilde (Hg.): Schützen. Das Buch. 500 Jahre Kulturgeschichte in Süddeutschland, Illerbeuren 2021, S. 170-183)