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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4b 87700 Memmingen
Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Kosten
- Abmeldung Einzelperson 35,00 €
- Abmeldung Firma 35,00 €
- Abmeldung einer GbR pro Gesellschafter 35,00 €
Notwendige Unterlagen
- Formular Gewerbeabmeldung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
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