Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch VIII („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) beschriebenen Leistungen in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Beratungsdienstes rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen. Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten vom örtlichen Träger der Jugendhilfe – Stadt Memmingen - übernommen werden: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tagespflege Hilfen zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe Betreuung und Versorgung in Notsituationen Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Selbst beschaffte Leistungen – d.h. ohne Genehmigung/Leistungsbescheid des Jugendamtes in Anspruch genommene Hilfen - sind nicht übernahmefähig. Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe, insb. der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft, werden keine Kostenbeiträge erhoben. Ist bei teilstationären oder stationären Hilfen ein Kostenbeitrag einzuheben, orientiert sich dieser an der jeweiligen Einkommenshöhe. Insbesondere im Niedriglohnbereich stehen Zahlungen daher oftmals kaum oder gar nicht an. Leistungs- und Kostenfestsetzungsbescheide sind als Verwaltungsakte rechtsmittelfähig. SGB VIII
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen. Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen. Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe Waffenbesitzkarte Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief (sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei) § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) § 13 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) § 14 Waffengeset (WaffG) § 34 Waffengesetz (WaffG) § 37a Waffengesetz (WaffG)
Am 12.12.2022 wurde das vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) unter dem Förderkennzeichen RvS- SG55.1-8704.6-3/16/14 geförderte Klimaschutzkonzept in der finalen Version dem Stadtrat vorgestellt und die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept beauftragt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand und das Konzept zum Herunterladen. Im März 2023 fand als Projektstart eine verwaltungsinterne Besprechung statt, in der die Zuständigkeit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf jeweils ein Amt verteilt wurde. Zur Bearbeitung, Organisation und Erfolgskontrolle der Maßnahmen wird das Projekttool Planio verwendet. Für jede Maßnahme wurde ein Zieldatum gesetzt, an dem die Maßnahme abgeschlossen sein soll. Der Stand der Umsetzung des Konzeptes wird regelmäßig im Plenum vorgestellt (spätestens alle drei Monate). Fragen und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen oder zum Konzept allgemein stellen Sie gerne an umweltamt@memmingen.de. Bereits umgesetzte Maßnahmen (Stand 10.2024) Anzahl umgesetzer Maßnahmen: 16 Den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes 2040 finden Sie hier: Stadt Memmingen: Klimaschutzkonzept 2040 Die Gesamtübersicht der Maßnahmen finden Sie zum Download auf dieser Seite unter Dokumenten.
Pädagogischer Dienst und Verwaltung Öffnungszeiten: Dienstag: 13:30 Uhr – 22:00 Uhr, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 13:00 Uhr – 22:00 Uhr, Samstag: 15:00 Uhr – 20:00 Uhr Memmingen
Waffen, z. B. Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter, Verteidigungsspray etc. werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Umgang mit ihnen - Erwerb, Besitz, Führen, Schießen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln, Handel treiben und Bearbeiten usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen gibt es z. B. beim Schießen auf genehmigten Schießstätten unter Aufsicht. Für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Waffen beträgt das Mindestalter bei Sportschützen in der Regel 21 Jahre. Für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen müssen Personen zwischen 18 und 25 Jahren zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre persönliche Eignung beibringen. Hiervon befreit sind Jäger. Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde haben und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen. Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und nachweislich erheblich gefährdeten Personen vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z. B. Sportvereinen) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden. Sofern Sie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Die Stadt Memmingen steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor dem Erwerb von Waffen und Munition an uns. Nähere Informationen für einzelne waffenrechtliche Themen finden Sie unter den ähnlichen Dienstleistungen. Unter dem Punkt Formulare finden Sie einen Link zu einer Übersicht aller Online-Dienstleistungen der Waffenbehörde der Stadt Memmingen Waffenrechtliche Erlaubnisse sind wie auch andere staatliche Erlaubnisse gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebühren können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) erfragen oder über die entsprechende Leistungsbeschreibung (siehe "Verwandte Themen") aufrufen. Waffengesetz (WaffG) Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Zahlungen von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen. Dadurch ersparen Sie sich den Weg zur Bank und reduzieren den Verwaltungsaufwand bei der Stadt Memmingen. Säumniszuschläge bzw. Verzugszinsen werden vermieden, Erstattungen werden ohne zeitverzögernde Rückfragen auf Ihr Konto überwiesen.
Die Stadt Memmingen verstärkt ihre Bemühungen, Dienstleistungen und städtische Angebote sowohl im verwaltungsinternen Gebrauch als auch für Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren durch eine eigene Stelle der/des Beauftragten für Digitalisierung und eGovernment. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, zum Digitalen Zwilling und weiteren Projekten finden Sie unter Smart & Digital .
Veranstaltungen in der Stadthalle Memmingen Anreise/Parken Ansprechpartner Ausstattung Räume Veranstaltungen in der Stadthalle Kalender Stadthalle Veranstaltungsprogramm Stadthalle und Maximilian-Kolbe-Haus August 2026 - Januar 2027 Kontakt Stadthalle Memmingen Platz der Deutschen Einheit 1 87700 Memmingen Verwaltung : Maximilian-Kolbe-Haus Donaustraße 1 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1206 stadthalle (at) memmingen.de
Überwachung von Zahlungseingängen einschl. Vollstreckung von Gebühren für Mittagsverpflegung an Schulen Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung Ihres Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung Ihres/Ihrer Kindes/Kinder oder zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt.
Die Gleichstellungsbeauftragte: setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein wirkt auf Veränderungen hin berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger initiiert Projekte und Maßnahmen arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen vernetzt Frauengruppen und Organisationen Alle Gespräche und Informationen werden vertraulich behandelt! Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGIG) vom 24.05.1996 www.mm-frauen.de