Am 1. Januar 2011 endete nach 85 Jahren die gemeindliche Zuständigkeit der Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten. Gleichzeitig wechselte auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. An die Stelle der Lohnsteuerkarte ist die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerId) getreten. Diese wird/wurde jedem durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und mit persönlich adressiertem Brief bekannt gegeben. Sollten sie Ihre SteuerId suchen, so finden sie diese zum Beispiel auf Ihrer letzten Lohnabrechnung auf einem Einkommenssteuerbescheid bei der Lohnabteilung des bisherigen Arbeitgebers Sie kann auch über folgenden Link innerhalb weniger Werktage neu zugesandt werden: www.identifikationsmerkmal.de Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Finanzbehörden wenden: Finanzamt Memmingen Bodenseestraße 6 87700 Memmingen Tel: 08331/608-0 Fax: 08331/608-165 Email: poststelle@fa-mm.bayern.de
Pflegebedürftige Personen, die über keine Pflegeversicherung verfügen oder von dieser keine ausreichenden Leistungen zur Finanzierung der Pflege erhalten, können im Falle von Bedürftigkeit entsprechende Ansprüche geltend machen. Die Stadt Memmingen ist sei nur für die Hilfe in anderen Lebenslagen für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad außerhalb von Heimen zuständig. Hier kommen z.B. in Betracht: Übernahme der Kosten von professionellen Pflegediensten Übernahme der notwendigen Kosten für eine private Haushaltshilfe Wichtiger Hinweis zur Hilfe zur Pflege: Für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2-5 ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben , Sozialverwaltung, in Augsburg zuständig . Wer ist anspruchsberechtigt? Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII erhalten pflegebedürftige Personen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die gesetzliche Pflegeversicherung keine bzw. nicht ausreichende Leistungen erbringt und wenn sie die anfallenden pflegebedingten Aufwendungen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Vermögenswerte bis zur Höhe von 10.000 € bei Alleinstehenden und 20.000 € bei Verheirateten/Lebenspartnern sind geschützt und brauchen nicht eingesetzt zu werden. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist von der Verwertung ausgenommen. Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) der Hilfe bedarf. Welche Leistungen können gewährt werden? Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuellen Situation und Versorgungsform. Maßgeblich ist der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellte Umfang der Pflegebedürftigkeit. Eine Hilfeleistung ist in bestimmten Fällen auch möglich, wenn der MDK (noch) keinen Pflegegrad feststellt. Weitergehende Informationen und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Schwaben. Nähere Auskünfte können Sie auch anlässlich der Außensprechtage des Bezirks Schwaben in Memmingen (einmal monatlich zwischen 9 und 11 Uhr in der Ulmer Straße 2, Zimmer 308) erhalten. Eine diesbezügliche Terminvereinbarung ist möglich unter Tel. Nr. 0821/3101-216. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Eine Kostenübernahme ist erst ab Bekanntwerden des Bedarfs beim Sozialhilfeträger möglich. Die Hilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Insbesondere ist zu beachten, dass z.B. ein Pflegedienst seine Leistungen nur dann mit dem Sozialhilfeträger abrechnen kann, wenn ein entsprechender Kostenvoranschlag seitens des Sozialamtes genehmigt worden ist. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin. Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert. Internetseite des Bezirks Schwaben
Im Rahmen der Sozialhilfe werden existenzsichernde Leistungen erbracht oder Bedarfe in bestimmten Lebenslagen finanziert, wenn die/der Betroffene nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt und die erforderlichen Leistungen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) erhält. Die Sozialhilfe ist damit regelmäßig eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Leistungen der Sozialhilfe dienen der Abwendung einer gegenwärtigen Notlage. Sie werden daher im Allgemeinen nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Ausgenommen von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter . Ausgenommen sind weiterhin Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die im Stadtbereich wohnen. Für bestimmte Hilfearten gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Im Rahmen der Sozialhilfe können nachfolgende Leistungen gewährt werden: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und umfassen nachfolgende Bereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente vor Vollendung der gesetzlichen Regelalterszeit beziehen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können und auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, sowie deren Angehörige. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierfür ist das Jobcenter Memmingen , Lindentorstr. 22, 87700 Memmingen zuständig. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII (siehe hierzu nachfolgende Ausführungen) Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Rentenbezug, auch in der Werkstätte für behinderte Menschen Beschäftigte), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Hilfen zur Gesundheit Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen vorrangigen Krankenversicherungsschutz haben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden gewährt in Form von "vorbeugender Gesundheitshilfe", "Hilfe bei Krankheit", "Hilfe zur Familienplanung", "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" sowie "Hilfe bei Sterilisation". Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können entsprechende Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Oftmals sind Hilfen in stationärer Form zu erbringen. Hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig. Hilfe in anderen Lebenslagen Die Sozialhilfe leistet auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, welche der Leistungsberechtigte nicht alleine bewältigen kann. Hierzu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Finanzierung von Bestattungskosten für Angehörige Weitergehende Informationen bezüglich der letztgenannten Hilfeart finden Sie unter dem Anliegen "Bestattungskosten (Finanzierung)". Internetseite des Bezirk Schwaben
Waldpädagogik ist eine Form der Naturpädagogik und soll den Kindern ganzheitlich durch praktisches Erleben und Lernen ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge in Wald und Natur nahebringen und somit der Naturentfremdung entgegenwirken. In der 3. Klasse haben die Kinder das Thema „Wald“ im Heimat- und Sachkundeunterricht, deshalb nehmen einige Lehrer das Angebot einer Waldführung mit dem Förster dankend an. Seit 2017 gibt es nun den ersten Memminger Waldkindergarten im Stadtwald Memmingen nahe Eisenburg. Der wesentliche Unterschied der Waldkindergärten gegenüber normalen Kindergärten ist, dass sich "Waldkinder" weitgehend in der Natur aufhalten und vorwiegend mit den Dingen spielen, die sie im Wald oder auf dem Feld vorfinden. Nur bei besonders schlechtem Wetter bietet ein Bauwagen vor Ort, oder bei Sturmwarnung den Kindern in Eisenburg Unterschlupf. Nähere Informationen zum Waldkindergarten Eisenburg bietet das Amt für Kindertageseinrichtungen - Tel. 08331-850472 Sollten Sie Interesse an einer Waldführung, z.B. von einer Schulklasse, Gruppe oder Kindergartengruppe haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Art. 28 Abs. 8 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 26.06.2020 wurde das Sanierungsgebiet Steinheim rechtsgültig. Die Sanierungsmaßnahmen in Steinheim werden mit Mitteln des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert. Ziel ist es, Gebiete, die von Strukturveränderungen und städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, wieder zu lebenswerten Stadtteilen zu entwickeln. Auch mit gestalterischen Maßnahmen soll die Identität bewahrt werden. So kann zum Beispiel die nachhaltige Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen zur Belebung der Ortsmitte beitragen. Die Stadt Memmingen hat mit Geldern der Städtebauförderung ein Steinheimer Sanierungsmanagement eingerichtet. Grundstückseigentümer, die über eine Umnutzung ihres Gebäudebestands oder über eine Neugestaltung ihrer Freianlagen nachdenken, können als erste Anlaufstelle den Sanierungsmanager ansprechen. Er berät Sie kostenlos in Fragen der künftigen Nutzungsart, der baulichen Veränderungen sowie möglicher Fördermittel. Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Steinheim
Vereinspauschale 2026 (Antragsfrist 02.03.2026) Die Vereinspauschale ist eine Förderung des Sportbetriebes durch den Freistaat Bayern. Genauere Informationen sowie die Voraussetzungen dazu können hier nachgelesen werden . Zur Online-Antragsstellung geht es hier. Sofern noch kein Zugang (Registrierungscode) für den digitalen Antrag besteht, bitte mit dem Sportamt ( sportamt@memmingen.de ) in Kontakt treten. Bei Personen mit Mehrfachlizenzen (z.B. C-, B- und A-Lizenz) ist es ausreichend, nur die höchste Lizenzstufe (im Beispiel die A-Lizenz) in der jeweiligen Sportart / Disziplin einzureichen. Die Anlage "Erklärung Teilung Lizenz" ist von den Übungsleitern nur auszufüllen, wenn deren Lizenz bei auf zwei verschiedene Vereine aufgeteilt werden soll. Wir bitte darum, die Anträge möglichst mit einem Vorlauf von zwei Wochen einzureichen, damit etwaige Unklarheiten noch abgeklärt werden können.
In der Kindertagespflege werden Kinder von geschulten Tagesmüttern betreut. Die Betreuung ist familiennah und findet meist im Haushalt der Tagesmütter statt. Für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist diese Betreuungsform durch die persönliche Anbindung und kleinste Gruppengröße ideal. Diese Betreuungsform bietet Eltern erhöhte Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags, da auch Randzeiten übernommen werden können. Das Stadtjugendamt vermittelt und unterstützt Tagesmütter und ist zuständig für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt. Die Eltern können auf Antrag vom Jugendamt einen Zuschuss basierend auf den Empfehlungen der Bayer. Spitzenverbände erhalten, der direkt an die Tagespflegeperson geleistet wird; die entsprechenden Kostenerstattung an das Jugendamt entspricht dann den Gebühren für einen Krippenplatz. Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Tagespflege erhalten Sie auf folgender Seite: kita.memmingen.de/tagespflege.html SGB VIII
Am 12.12.2022 wurde das vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) unter dem Förderkennzeichen RvS- SG55.1-8704.6-3/16/14 geförderte Klimaschutzkonzept in der finalen Version dem Stadtrat vorgestellt und die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept beauftragt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand und das Konzept zum Herunterladen. Im März 2023 fand als Projektstart eine verwaltungsinterne Besprechung statt, in der die Zuständigkeit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf jeweils ein Amt verteilt wurde. Zur Bearbeitung, Organisation und Erfolgskontrolle der Maßnahmen wird das Projekttool Planio verwendet. Für jede Maßnahme wurde ein Zieldatum gesetzt, an dem die Maßnahme abgeschlossen sein soll. Der Stand der Umsetzung des Konzeptes wird regelmäßig im Plenum vorgestellt (spätestens alle drei Monate). Fragen und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen oder zum Konzept allgemein stellen Sie gerne an umweltamt@memmingen.de. Bereits umgesetzte Maßnahmen (Stand 10.2024) Anzahl umgesetzer Maßnahmen: 16 Den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes 2040 finden Sie hier: Stadt Memmingen: Klimaschutzkonzept 2040 Die Gesamtübersicht der Maßnahmen finden Sie zum Download auf dieser Seite unter Dokumenten.
Dürfen Minderjährige allein in den Urlaub fahren? Dazu gibt es im deutschen Recht keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist aber ratsam, dass Jugendliche, die allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sind. Etwas anderes ist es, wenn eine kompetente, volljährige Betreuungsperson dabei ist. Gegen einen Urlaub mit der Familie der Freundin oder eine Jugendreise oder in einem Zeltlager – ist auch bei jüngeren Jugendlichen nichts einzuwenden. Was sollten Eltern beachten? Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist. Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas passiert. Deswegen sollten sich Eltern genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist. Geben sie ihr Kind in die Obhut einer Betreuungsperson, sollten die Eltern dieser vertrauen. Wichtig ist, dass es sich um eine volljährige, reife Person handelt, die die Erziehungsaufgabe wahrnehmen kann. Was sollten Jugendliche, die ohne Eltern verreisen, mitnehmen? Jugendliche, die ohne Eltern in den Urlaub fahren, sollten eine Reisevollmacht der Eltern mitnehmen. Egal ob sie mit volljährigen Freunden oder einer Betreuungsperson verreisen. Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Einverständniserklärung, in der die Eltern den Urlaub ausdrücklich erlauben. Theoretisch können Jugendliche, die ohne eine solche Reisevollmacht ins Ausland fahren möchten, an der Grenze zurückgewiesen werden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass nicht vergessen. Was muss in der Reisevollmacht stehen? Die Eltern müssen die Reise darin schriftlich erlauben. Daneben sollten zum Beispiel Reiseziel, Reisedauer und Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Fährt eine Betreuungsperson mit, sollte man diese namentlich nennen. Anschließend muss die Reisevollmacht von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn beide das Sorgerecht haben. Damit die Unterschriften kontrolliert werden können, brauchen die Jugendlichen neben der Vollmacht auch Kopien von den Ausweisen der Eltern Was ist sonst noch wichtig? Die Bestimmungen fürs Reisen von Jugendlichen können je nach Reiseland unterschiedlich sein. Deshalb sollte man sich immer gezielt informieren - zum Beispiel beim Reiseanbieter oder im Reisebüro. Kontakt: Stadtjugendpflege: jugend@memmingen.de ; Tel.: 08331 / 850-419
Die Stadt Memmingen unterhält partnerschaftliche Verbindungen mit fünf Städten in Europa und Amerika. Seit 1976 besteht die Partnerschaft mit der Stadt Glendale in Arizona / USA. Glendale liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Phoenix, der Hauptstadt des US-Bundesstaates Arizona. Die Beziehungen zu der Provinz Teramo / Abruzzen in Italien werden seit 1981 stetig erweitert und ausgebaut. So folgte 1986 die Partnerschaft mit der Stadt Teramo / Abruzzen. Teramo liegt zwischen der Adria und dem Gebirgszug des Gran Sasso in den Apeninnen. Ein Höhepunkt der engen Beziehungen, war die Verleihung der Ehrenbürgerschaft im November 2007 an Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger. Intensiv gepflegt wird der Austausch mit der Stadt Auch / Dept. Gers in Frankreich seit 1990. Die Stadt Auch zählt rd. 28.000 Einwohner und ist die Hauptstadt der Gascogne. Memmingen unterhält ebenfalls seit 1990 eine Partnerschaft mit einer deutschen Stadt, der Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld - Südharz. Die Beziehungen wurden bereits vor der Wende aufgebaut und schriftlich im Jahr 1990 besiegelt. Die Lutherstadt Eisleben zählt rd. 24.000 Einwohner. Seit 2009 wurden nach jahrzehntelangen freundschaftlichen Beziehungen auch die Städte Karatas / Prov. Adana, Türkei (Einwohnerzahl: ca. 23.700) Kiryat Shmona / Israel (Einwohnerzahl: ca. 22.600) Litzelsdorf, Burgenland / Österreich (Einwohnerzahl: ca. 1.200) Tschernihiw / Ukraine (Einwohnerzahl: ca. 285.200) Partnerstädte. Freundschaftliche Beziehungen pflegt die Stadt Memmingen mit: Colmar, Elsaß / Frankreich Patenschaft mit: Stadt und Kreis Freudenthal / Altvater im Sudetenland. Die Beziehungen zu allen oben genannten Städten werden von der Stadt Memmingen gepflegt und gefördert. So werden Austausche von Schülergruppen, Vereinen und kulturellen Einrichtungen unterstützt, (mit)organisiert und betreut. Bei der Stadt Memmingen gibt es hierfür eigens eine Ansprechpartnerin. Weitere Informationen