Die Heimatpflege ist als Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen stadt- und heimatgeschichtlicher Fragen stehen der Bürgerschaft damit Hilfestellungen zur Verfügung. Die Memminger Heimatpflege lebt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z. B. durch die zahlreichen Stadtführungen geschieht, durchgeführt durch die Crew der Stadtführerinnen in Zusammenarbeit mit der Tourist Information: Hinzukommen Vorträge, die sich über Memmingen hinaus auch mit dem schwäbischen Umland beschäftigten. Die städtische Heimatpflege umfasst weitere Aufgaben: Werbebeirat mit Sitzungen und Ortsterminen, Sprechstunden des Landesamtes für Denkmalpflege mit Ortsterminen, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren und an Straßenbenennungen. Die Heimatpflege ist zusammen mit dem Verein Historischer Verein Memmingen e.V. für die Anbringung von Gedenktafeln verantwortlich, die an vielen Gebäuden der Stadt von deren Geschichte erzählen. Ansprechpartnerin: Heimatpflegerin Sabine Streck Kolpingstraße 23, 87740 Buxheim, Tel. 08331/69566 Allgemeine Heimatpflege Stadtarchäologie und Bauforschung Baudenkmalpflege und Stadtbildgestaltung Brauchtumspflege und Vertiefung des heimatkundlichen Wissens
Seit dem 1. Oktober 2025 können die nachstehenden Anträge und Unterlagen in digitaler Form bei der Stadt Memmingen eingereicht werden. In der Regel ist die Erstellung durch einen Bauvorlageberechtigten nach Art. 61 BayBO erforderlich. Die einzureichenden Unterlagen sind gemäß der Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Beachten Sie hierzu auch unsere Merkblätter . Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr finden Sie darüber hinaus noch weitere Informationen zu den Fomularen . Zur digitalen Einreichung über das "Bayernportal" muss eine sog. Bayern-ID erstellt werden. Digitale Bauantragsverordnung - DBauV
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Das Wassergeflügel ist das natürliche Erregerreservoir für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühner und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage. In Deutschland kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen. In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Auf mögliche Erkrankungen bei Geflügelbeständen ist besonders zu achten. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren. Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention. Des Weiteren muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 21.11.2022). Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel jederzeit die Aufstallung von Geflügel anordnen. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sind abrufbar auf den Seiten des LGL – siehe „Links“. Die für die Stadt Memmingen gültigen Allgemeinverfügungen (veröffentlicht am 21.11.2022 und 20.10.2022) sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie ebenfalls unter „Links“. Für aktuelle Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des LGL (siehe „Links“). Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Veterinäramt Memmingen unter der Tel. 08331-8502350. Stand 03.11.2025 Allgemeinverfügung Stadt Memmingen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelpest (veröffentlicht am 21.11.2022) Allgemeinverfügung Stadt Memmingen Reisegewerbe Geflügelpest (veröffentlicht am 20.10.2022) LGL: Tiergesundheit: Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest) (bayern.de) Tiergesundheit: Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) (bayern.de) FLI: Klassische Geflügelpest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de) Karten zu HPAI: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
Um den Menschen attraktive und nachhaltige Mobilität anbieten zu können, wird Memmingen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als verkehrsträgerübergreifende Modellregion „Zukunft der Mobilität“ und Beispielregion für ganz Bayern ein integriertes Mobilitätskonzept erstellen. Dabei werden sämtliche Verkehrsträger (Luft, Schiene, Straße) und Verkehrsmittel sowie Mobilitätsformen (u. a. Elektromobilität, Sharing-System, Fuß- und Radverkehr) nicht als Einzelsysteme, sondern als Gesamtkonzept verstanden und die aktuelle und künftige Siedlungsstruktur mit einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsplanung verzahnt. Diese integrierten Lösungen sollen unter Einbezug der Nachbarregionen, insbesondere hinsichtlich der Pendlerverflechtungen gefunden werden. Weitere Informationen
Als Palais des Patriziers Benedikt von Herman 1766 erbaut, beherbergt der sogenannte Hermansbau heute das Stadtmuseum Einen Schwerpunkt bildet die Abteilung zum Alltag in der ehemals evangelischen Reichsstadt. Darstellungen zur Vor- und Frühgeschichte, zur Rechts-, Kirchen- und Zunftgeschichte Memmingens erlauben einen tiefen Blick in die Vergangenheit. Eindrücklich auch die Dokumentation jüdischen Lebens in Memmingen bis zu seiner Vernichtung durch den Nationalsozialismus. Kunsthistorische Höhepunkte des Rundgangs sind die Galerie mit Gemälden des in Memmingen geborenen Barockmalers Johann Heiß und die Fayencen aus der Künersberger Manufaktur, die heute zu den begehrtesten Beispielen der europäischen Feinkeramik zählen. Ebenfalls beherbergt der Hermansbau, der vor allem durch seine gutgegliederte Rokokofassade beeindruckt und mit seinem schönen Innenhof und dem großzügigen Treppenhaus an einen südländischen Palazzo erinnert, das Heimatmuseum Freudenthal/Altvater, das im August 1956 anlässlich der Patenschaftsübernahme der Stadt Memmingen über die ehemalige deutsche Bevölkerung in Stadt und Kreis Freudenthal eingerichtet wurde. In mehreren Ausstellungsräumen wird fundiert über die Geschichte und Kultur dieser sudetendeutschen Stadt berichtet, aus der nach dem Ende des 2. Weltkrieges zahlreiche Neubürger nach Memmingen kamen. Heimatmuseum Freudenthal: Ansprechpartner: Heimatverein Freundenthal Herr Daniela Seidel Tel. 0172/5678919 Weitere Informationen
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen versteht sich als Partner der Wirtschaft bzw. der Unternehmen. Den Unternehmern steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen als Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung bietet den Unternehmen an, über ihre Fachkenntnisse und guten Verbindungen kompetente und schnelle Entscheidungen zu erhalten. Sie stellt für die Unternehmer die erforderlichen Kontakte her, verkürzt die Wege innerhalb der Verwaltung und begleitet die für Unternehmen wichtigen Entscheidungsprozesse. Ein Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Ansiedlungen sowie bei der Durchführung von gewerblichen Bauvorhaben. Insbesondere soll hierbei eine reibungslose Kooperation zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern gewährleistet werden, um möglichst kurzfristig sinnvolle gemeinsame Lösungen zu erzielen. Einen hohen Stellenwert legt die Wirtschaftsförderung der Stadt auf eine umfassende Bestandspflege. Die ortsansässigen Betriebe bzw. Unternehmen sollen dadurch eine persönliche Unterstützung bei ihren Anliegen erhalten. Die Wirtschaftsförderung kümmert sich speziell um Fragen, die mit dem Standort zusammenhängen. Ziel ist eine zufriedene Wirtschaft, die sich in Memmingen wohlfühlt. Die Information über den Wirtschaftsstandort durch Medien, wie die Standortbroschüre, gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Wirtschaftsförderung steht jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren! Auf Wunsch wird ein Personalausweis auch schon vorher ausgestellt. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen. Beachten Sie bitte, dass das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos veranlassen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Alle weiteren Informationen rund um den Personalausweis (Fingerabdrücke, Chip-Daten, online-Ausweisfunktion, etc.) finden Sie unter www.personalausweisportal.de ! Einreisebestimmungen Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin. Namensänderung Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie diesen neu beantragen. PIN Falls die gesetzte PIN vergessen wurde, können Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis bei der für sie zuständigen Passbehörde kostenfrei aktivieren lassen oder eine neue PIN setzen. Dies ist nur persönlich möglich, um Terminvereinbarung wird gebeten Verlust Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Bearbeitungszeit Die Zeitspanne zwischen Beantragung und Aushändigung des fertigen Dokuments ist abhängig von der Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin. Urlaubs- bzw. Ferienzeit, erhöhtes Antragsaufkommen oder sonstige organisatorische Gründe (Wartungsarbeiten, etc.) können dazu führen, dass mehrwöchigen Wartezeiten auf das Dokument in Kauf zu nehmen sind. Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Dokuments können Sie der „Pass / Personalausweis – Statusabfrage“ entnehmen. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Geburtstag 6 Jahre, ab dem 24. Geburtstag 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Vorläufiger Personalausweis Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in Notfällen für maximal 3 Monate möglich. Direktversand des Dokuments nach Hause Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument an die Adresse der Hauptwohnung zugestellt werden. Beachten Sie bitte die Informationen unseres Merkblatts. Aushändigung Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie die bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen Personalausweis: 46,00 Euro Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 Euro vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro Passfotoaufnahme im Bürgeramt: 6,00 Euro erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Zuschlag Direktversand an die Adresse der Hauptwohnung: 15,00 Euro Für die Antragstellung benötigen Sie: Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass sofern das bisherige Dokument nicht von Memmingen ausgestellt war bzw. Geburts-/Heiratsort nicht Memmingen ist Geburts-/Abstammungsurkunde Heiratsurkunde ein aktuelles biometrisches Passfoto Es sind nur noch zertifizierte digitale Passfotos möglich. Private Fotodienstleister laden die dort erstellten Passfotos in eine gesicherte Cloud. Sie erhalten nach der Aufnahme einen QR-Code, mit welchem wir Ihr Foto aus der Cloud abrufen können. Alternativ ist eine Aufnahme im Bürgeramt möglich. Zustimmung beider Eltern vor dem 16. Geburtstag (siehe Punkt Zustimmungserklärung) Größe und Augenfarbe persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich Zustimmungserklärung Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.
Memmingen hat in der Altstadt bereits in den 70er Jahren mit den ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen. Anfangs lag der Schwerpunkt im Wesentlichen im Grunderwerb und in Ordnungsmaßnahmen, das heißt in der Verlagerung störender Betriebe und in der Verbesserung der Infrastruktur. Heute stehen die gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, die Wohnumfeldverbesserung, die Schaffung von Wohnraum und die Unterstützung bei Modernisierungen und Instandsetzungen privater Gebäude im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen. Das neue, seit 28.05.2021 rechtsgültige Sanierungsgebiet Altstadt umfasst im Wesentlichen die Altstadt mit den vorgelagerten Wallanlagen. Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt werden aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ gefördert. Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Stadt Memmingen hat mit Mitteln der Städtebauförderung für die Altstadt ein kommunales Förderprogramm aufgelegt, mit dem vor allem kleinere Baumaßnahmen gefördert werden können, wie z.B. Fassadensanierungen oder die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren. Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Altstadt
Bodenrichtwerte im Internet abrufbar Sie möchten ein Grundstück kaufen und interessieren sich dafür, wie teuer Bauland ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich den sogenannten Bodenrichtwert anzusehen. Dabei handelt es sich - wie der Name schon sagt - jedoch lediglich um einen Richtwert, der nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen muss. Links zur Suche der Bodenrichtwerte https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=pl_bau&catalogNodes=1322&bgLayer=atkis&layers=a818e80e-78b7-4b21-8c15-d5f8abe6c420&E=589078.09&N=5319675.06&zoom=10 oder http://maps.memmingen.de/tinyurl/Nf Die Bodenrichtwerte stellt Ihnen die Stadt Memmingen kostenlos online über das "Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem VBORIS" zur Verfügung. Wenn Sie die Angaben in Papierform benötigen, so können Sie diese ebenfalls über die Internetplattform beim Gutachterausschuss anfordern. Hierfür kommen allerdings Kosten in Höhe von 30 Euro auf Sie zu.
Wichtig: Die Stadt Memmingen ist in Schwerbehindertenangelegenheiten grundsätzlich nur beratend tätig und gibt die erforderlichen Antragsunterlagen aus. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) prüft auf Antrag: ob eine Behinderung vorliegt, welcher Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird, und ggf. welche gesundheitlichen Merkmale (sog. „Merkzeichen“) für Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Hier können Sie auch Antragsformulare herunterladen oder den Antrag online stellen. Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an: Zentrum Bayern, Familie und Soziales Region Schwaben Scanstelle Regensburg 93044 Regensburg Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales