Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

Kontakt Stadtverwaltung

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/850-1299

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Aviäre Influenza (AI)

Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.

Das Wassergeflügel ist das natürliche Erregerreservoir für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühner und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage.

In Deutschland kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen.

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Auf mögliche Erkrankungen bei Geflügelbeständen ist besonders zu achten. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.
Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention. Des Weiteren muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 21.11.2022).

Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel jederzeit die Aufstallung von Geflügel anordnen. 
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sind abrufbar auf den Seiten des LGL – siehe „Links“.

Die für die Stadt Memmingen gültigen Allgemeinverfügungen (veröffentlicht am 21.11.2022 und 20.10.2022) sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie ebenfalls unter „Links“.

Für aktuelle Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des LGL (siehe „Links“).

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Veterinäramt Memmingen unter der Tel. 08331-8502350.

Stand 03.11.2025

Links

zuständige Abteilungen

Geflügelpest

Kontakt

Auskunft Veterinäramt

08331/850-2350
St.-Ulrich-Platz 1
87700 Memmingen

Kontakt Stadtverwaltung

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/850-1299

stadt(at)memmingen.de