www.bueros-to-go.de Ansprechpartnerin: Frau Diehl Anzahl der Tagungsräume: 12 Mehrzweckräume für Besprechungen, Workshops, Konferenzen, Büros Geeignet für 2 – 10 Personen 2 Konferenz- und Seminarräume bis 20 Personen Technische Ausstattung: WLAN, Beamer, Flat-Screen TV, DVD Player, Bose Sound System, Bose CD Player, Konferenztelefon, Beamer , Interaktives Galneoboard (die neue Generation der Smartboards) Flip Chart, Pinnwände, Metaplan, Whiteboard Besonderheiten: Übernachtungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft, Catering, Incentive-Programme und Teambuilding wie Kaffee-Workshops, Cocktail-Workshops, Whiskeyseminare und -tastings - auch in Englischer Sprache. Interactive Workshops in Business English unter Leitung von Mr. Jonathan Gurney LLB ACA Lage in googlemaps Memmingen
www.hwk-schwaben.de Herr Bernd Kästner, Dipl.-Volkswirt, Unternehmensberater Tel. 0831-52318-30, bernd.kaestner@hwk-schwaben.de Herr Erwin Mangold, Dipl.-Betriebswirt, Unternehmensberater Tel. 0831-52318-22, erwin.mangold@hwk-schwaben.de Ihre Ansprechpartner zu folgenden Themen: Betriebswirtschaftliche Beratung Region Lindau Region Oberallgäu Region Ostallgäu Region Unterallgäu Stadt Kaufbeuren Stadt Kempten Stadt Memmingen Finanzierungsberatung Förderprogramme, öffentlich Betriebsübergabe Existenzgründung Kalkulation - Beratung Krisenmanagement - Beratung Marketing - Beratung Organisationsfragen - Beratung Rechtsformwahl Unternehmensanalyse/Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge Die betriebswirtschaftliche Beratung ist für Mitglieder und Existenzgründer der HWK Schwaben kostenfrei. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die beiden Ansprechpartner zur Verfügung. Kempten
20.07.2026: Mit großer Anerkennung und aufrichtiger Dankbarkeit verabschiedete Oberbürgermeister Jan Rothenbacher den langjährigen Schulleiter der städtischen Sebastian-Lotzer-Realschule, Harald Rehklau. Das Stadtoberhaupt würdigte Rehklaus herausragendes Wirken mit einem handkolorierten Schickler-Stich als persönliches Abschiedsgeschenk. „Nach 17 Jahren als Schulleiter haben Sie Ihre Schule nicht nur geführt, sondern nachhaltig geprägt: mit großem Engagement, Weitblick und täglich spürbarer Leidenschaft. Auch in herausfordernden Zeiten bewahrten Sie einen klaren Kopf und fanden stets zukunftsfähige und intelligente Lösungen. Für alles, was Sie für diese Schule getan haben, danke ich Ihnen von Herzen und wünsche Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute“, würdigte Rothenbacher. 35 Jahre war Harald Rehklau für die Schulfamilie tätig. Zunächst als Realschullehrer, ab 2006 dann auch in der Schulleitung. Besonders prägend war seine Mitwirkung an der Planung des neuen Schulgebäudes und der damit verbundenen Ausstattung. Aus der räumlichen Not heraus führte er das Lehrerraumprinzip ein, das sich bis heute bewährt und den Schulalltag entscheidend beeinflusst hat. Mit seinem Lehrerteam war der Umgang stets kollegial und auch zu den Schülerinnen und Schülern hatte er immer einen guten Draht und ließ auch mal Fünf gerade sein. Wer ihn erlebte, begegnete einem Schulleiter, der nicht nur organisierte und entschied, sondern auch vorlebte. Als leidenschaftlicher Sportler vermittelte er die Werte Anstrengungsbereitschaft, Fairness und Kooperation, die er in seine Arbeit einbrachte und an die Schulgemeinschaft weitergab. „Jeden Tag bin ich mit Freude zur Arbeit gekommen. Natürlich gab es auch teilweise aufregende Jahre. Doch die vertrauensvolle Zusammenarbeit, der offene Austausch und das gemeinsame Ringen um die bestmöglichen Lösungen für unsere Schülerinnen und Schüler und die Schule mit meinem Kollegium waren für mich stets eine große Bereicherung. Auch der Stadt gilt mein aufrichtiger Dank als unserer Arbeitgeberin. Die verlässliche Unterstützung, das entgegengebrachte Vertrauen und das konstruktive Miteinander haben maßgeblich dazu beigetragen, die Schule weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen“, resümierte Harald Rehklau bei seinem Abschied im Rathaus. Gleichzeitig mit der Verabschiedung fand die Amtseinführung von Heiko Nißl statt. „Mit Heiko Nißl haben wir als Nachfolger jemanden gewonnen, der das Haus und die Abläufe hervorragend kennt. Darüber freuen wir uns sehr und wünschen für den Start in der neuen Funktion alles Gute und viel Erfolg für die kommenden Herausforderungen“, hieß Rothenbacher Heiko Nißl im neuen Amt willkommen. Nißl übernimmt die Nachfolge offiziell ab 01. August 2026. Der gebürtige Memminger studierte Germanistik und Sport auf Lehramt und trat anschließend im September 1998 seinen Dienst als Lehrer an der städtischen Realschule in Memmingen an. „Ich freue mich auf die kommenden Aufgaben. Besonders die Veränderung durch die zunehmende Digitalisierung und Nutzung von KI wird spannend werden.“
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers und Standort des Fahrzeuges in der Stadt Memmingen ist Voraussetzung). Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil 2 Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist) Gelbe und Grüne Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung Personalausweis oder Reisepass im Original des künftigen Halters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung (evtl. mit beglaubigter Übersetzung), sowie der Ausweis des Geschäftsführers im Original Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn dieser den Antrag stellt und Erklärung Empfangsberechtigung SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender Staaten) Gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht) (ohne gültige Hauptuntersuchung ist die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens nicht möglich!
Wichtig: Die Stadt Memmingen ist in Schwerbehindertenangelegenheiten grundsätzlich nur beratend tätig und gibt die erforderlichen Antragsunterlagen aus. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) prüft auf Antrag: ob eine Behinderung vorliegt, welcher Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird, und ggf. welche gesundheitlichen Merkmale (sog. „Merkzeichen“) für Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Hier können Sie auch Antragsformulare herunterladen oder den Antrag online stellen. Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an: Zentrum Bayern, Familie und Soziales Region Schwaben Scanstelle Regensburg 93044 Regensburg Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Sie möchten ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug überführen. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 5 Tage (nur innerhalb Deutschlands!) gültig und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Die Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis durch Kaufvertrag, Rechnung oder der Fahrzeugpapiere) erfolgen. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug eVB-Code für Kurzzeitkennzeichen Vollmacht für den Beauftragten Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2 (Kopien werden anerkannt) Gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht) Ohne Hauptuntersuchung wird die Fahrt auf die Durchführung der Hauptuntersuchung im Stadtgebiet Memmingen / angrenzender Landkreis beschränkt.
Wenn Sie eine öffentliche Fläche z. B. durch Bestuhlung, Warenständer, Hinweisschilder oder ähnliches nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis kann nur nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührensatzung vom 14.10.2015 im Zusammenhang mit den dazugehörenden Richtlinien erteilt werden. Durch die Sondernutzungsgebührensatzung und deren Richtlinie soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Memminger Altstadt erhöht und gleichzeitig die historisch wertvolle Altstadt angemessen zur Geltung gebracht werden. Hierzu trägt die Atmosphäre in den Straßen, auf den Wegen und Plätzen erheblich bei. Diese Richtlinie dient zur Erhöhung der Stadtidentität und Aufwertung der Altstadt. Um eine Erlaubnis zu beantragen, senden Sie uns das beiliegende Formular mit genauen Planunterlagen/Skizzen zu.
Am 5. Juni 2027 verwandelt sich Memmingen wieder in eine lebendige Bühne für Kunst, Kultur und Begegnung. Bin dahin wird noch fleißig geplant, geprobt und gebastelt. Seid also gespannt, welches abwechslungsreiche Programm im kommenden Jahr auf Euch wartet. Soviel sei verraten: es wird wieder mitreißend, bunt, interaktiv und unvergesslich für alle Gäste. Nun lassen wir das vergangene Event ein wenig Revue passieren und laden Euch ein, die Bildergalerie zu durchstöbern. Viel Spaß dabei und bis zum nächsten Jahr! P.S.: Nicht vergessen ... Termin schon mal im Kalender blocken! Für alle teilnehmenden Stationen gibt es hier nochmal die Veranstalterpflichten und Mitmach-Infos zum Nachlesen.
Unter dem Oberbegriff „Bauen im Bestand“ lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Bauaufgaben subsumieren. Zum einen sind darin werterhaltende und wertsteigende bauliche Maßnahmen beinhaltet. Zum anderer werden darunter Modernisierungen, Um- und Ausbauten sowie bauliche Erweiterungen wie Anbauten, Aufstockungen etc. erfasst. Folgende städtische Immobilien werden u.a. vom Hochbauamt baulich betreut: Schulen und Turnhallen Kindergärten, -krippen, -horte Wohnungen und Wohnliegenschaften Hallen- und Freibad Stadion, Sportplätze und Freizeitsportanlagen Verwaltungsgebäude Feuerwehren Stadtmauer, Türme, Tore Eissporthalle Stadthalle Landestheater Schwaben Kreuzherrnkloster Stadtmuseum PIK Stadtgärtnerei mit Friedhof Gruppenklärwerk In der Stadt Memmingen wird kräftig geplant und gebaut. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden und laufenden Bauprojekte beschränken wir uns daher darauf, Ihnen hier eine kleine Auswahl derzeit laufender größerer Bauprojekte vorzustellen.
Das deutsche Namensrecht kennt den Grundsatz der Namensfreiheit nicht. Weder Vornamen noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. Das bedeutet zugleich, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung Ausnahmecharakter hat und dass mit ihr die vom Gesetzgeber bewusst gezogenen Grenzen des bürgerlichen Rechts nicht umgangen werden können. Dass dem Namensträger der bestehende Name nicht gefällt, dass ein anderer Name klangvoller wäre oder dass der Namensträger z.B. von seiner Umgebung mit einem anderen Vornamen gerufen wird, ist kein wichtiger Grund für eine Namensänderung. Wichtige Gründe nimmt der Gesetzgeber zum Beispiel bei Namen an, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können. Eine Namensänderung ist auch bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Namens in der Regel gerechtfertigt, wenn sie zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Namensträgers führen. Ebenso können Vornamen, die das Geschlecht des Namensträgers nicht eindeutig erkennen lassen, geändert werden. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Wunsch besteht, im Anschluss an eine Einbürgerung den Namen ändern zu lassen, weil er die ausländische Herkunft im besonderen Maße erkennen lässt und der Eingebürgerte im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffälligeren Namen legt. Eine behördliche Namensänderung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn das Ziel durch eine namensrechtliche Erklärung (siehe dort) erreicht werden kann. Das Standesamt Memmingen ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Memmingen haben. Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Je nach Verwaltungsaufwand im Verfahren beträgt die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens zwischen 50 Euro und 1.500 Euro, für die Änderung eines Vornamens zwischen 25 Euro und 500 Euro. Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, wird eine Gebühr in Höhe von 10-50% der o.g. Gebühren erhoben.