Wichtig: Die Stadt Memmingen ist in Schwerbehindertenangelegenheiten grundsätzlich nur beratend tätig und gibt die erforderlichen Antragsunterlagen aus. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) prüft auf Antrag: ob eine Behinderung vorliegt, welcher Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird, und ggf. welche gesundheitlichen Merkmale (sog. „Merkzeichen“) für Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden. Ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Hier können Sie auch Antragsformulare herunterladen oder den Antrag online stellen. Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an: Zentrum Bayern, Familie und Soziales Region Schwaben Scanstelle Regensburg 93044 Regensburg Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Kontakt Beratungsstellen Schwangerenberatung Stadt Memmingen Gesundheitsamt Buxacher Straße 16 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2300 E-Mail: gesundheitsamt (at) memmingen.de Kontakt zur Erstausstattung während des Asylverfahrens Stadt Memmingen Soziale Leistungen Ulmer Straße 2 87700 Memmingen Tel. 08331/850-299 8 Kontakt zur Erstausstattung als Kunde des Jobcenters Jobcenter Memmingen Lindentorstraße 22 87700 Memmingen Tel. 08331/971-752 Kontakt Jocenter Memmingen Schwangerschaft und Geburt Schwangere stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind. Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie zuerst zum Frauenarzt oder zur Frauenärztin (Gynäkologen oder Gynäkologin) gehen. Lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass. Der Mutterpass ist ein Dokument mit wichtigen Informationen über Ihre Schwangerschaft, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes. Nehmen Sie Ihren Mutterpass für eventuelle Notfälle immer mit. Entbindung und Nachsorge Ihr Gynäkologe oder Ihre Gynäkologin vermittelt Sie an das Klinikum in Memmingen in die Gynäkologie Es ist sinnvoll, schon vor der Geburt eine Hebamme zu kontaktieren (z.B. unter www.babyclub.de ), die nach der Geburt nach Ihnen schaut. Erstausstattung Mit Ihrem Mutterpass erhalten Sie bei Bedarf im Sozialamt oder Jobcenter sechs Wochen vor der Geburt auf Antrag einen Gutschein für einen Kinderwagen. Nach der Geburt erhalten Sie mit der Geburtsbescheinigung Unterstützung bei der Anschaffung einer Erstausstattung. Ein Kinderbett erhalten Sie in Ihrer Unterkunft. Meldung nach der Geburt Neugeborene Kinder müssen der Unterkunftsleitung gemeldet werden. Die Entbindungsklinik übernimmt die Anzeige der Geburt beim Standesamt. Dort erhalten Sie mit Ihrem Ausweis, der Geburtsbescheinigung der Klinik und, falls vorhanden, Ihrer Heiratsurkunde die (ggf. vorläufige) Geburtsurkunde für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrer Unterkunftsleitung eine Kopie der Geburtsurkunde, damit Ihr Kind registriert werden kann. Hinweis: Bitte legen Sie nur Originaldokumente vor. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung notwendig. Kinderarzt und Kinderärztin Es gibt zehn Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 und J1). Bis zum 6. Lebensjahr wird das Kind somit regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet. Die U1 (Untersuchung nach der Geburt) und U2 Untersuchungen finden meistens noch in der Klinik statt. Für weitere Untersuchungen müssen Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin vereinbaren. Kinderärzte und Kinderärztinnen finden Sie im Telefonbuch Bei der Kita- oder Kindergarten-Anmeldung kann ein Nachweis über vollständigen Früherkennungsuntersuchungen verlangt werden. Hier finden Sie mehr Informationen zu den U-Untersuchungen auf deutsch , englisch , arabisch , russisch und türkisch . welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat Kontakt Beratungsstellen Schwangerenberatung Stadt Memmingen Gesundheitsamt Buxacher Straße 16 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2300 E-Mail: gesundheitsamt (at) memmingen.de Kontakt zur Erstausstattung während des Asylverfahrens Stadt Memmingen Soziale Leistungen Ulmer Straße 2 87700 Memmingen Tel. 08331/850-299 8 Kontakt zur Erstausstattung als Kunde des Jobcenters Jobcenter Memmingen Lindentorstraße 22 87700 Memmingen Tel. 08331/971-752 Kontakt Jocenter Memmingen
Welche Kindertageseinrichtungen gibt es? Ist Ihr Kind 1-3 Jahre alt, heißt die Kindertageseinrichtung „ Krippe “ Ist Ihr Kind 3-6 Jahre alt, heißt die Kindertageseinrichtung „ Kindergarten “ (Abkürzung KiGa) Ist Ihr Kind 6-12 Jahre alt und geht nach der Schule noch in die Kindertageseinrichtung, heißt sie „ Hort “ Für weitere Informationen melden Sie sich beim Kita-Amt. Kindertageseinrichtungen in Memmingen: KiTa - Kindertageseinrichtungen welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
26.06.2026: Die Stadt Memmingen hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Klimaschutzmanagerin Carolin Huber informierte den Stadtrat über den aktuellen Stand. Photovoltaikanlagen Auf dem Dach des Parkhauses am Bahnhof wurde eine zweite PV-Anlage installiert, die demnächst in Betrieb geht. Eine Anlage auf dem Parkhaus Steinbogenstraße ist derzeit im Bau. Eine neue PV-Anlage geht auch auf dem Dach des Schwimmwerk Memmingen in Betrieb. Für den Neubau der Stadtwerke ist ebenfalls eine PV-Anlage auf dem Dach in Planung. Für PV-Freiflächenanlagen am Gruppenklärwerk Heimertingen und in Ferthofen ist die Ausschreibung aktuell jeweils in Vorbereitung. Weitere PV-Anlagen sind auf dem Dach der Theodor-Heuss-Schule und eine Freiflächenanlage mit Ladepark am Fuchsäcker zwischen Memmingen und Heimertingen in Planung. Ladesäulen Am Schwimmwerk wird eine Doppelladesäule installiert, zwei weitere sollen in den kommenden Monaten folgen. Förderprogramme Förderanträge für Klimaschutzprogramme können ab sofort online gestellt werden. Der Fördertopf für die Förderung von Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur ist nahezu ausgeschöpft, Balkonsolaranlagen können noch beantragt werden. Anträge für alle weiteren Klimaschutz-Förderprogramme wie bspw. Zisternen oder Entsiegelung sind ebenso weiterhin möglich. https://www.memmingen.de/hier-leben/umwelt-klimaschutz/foerderung.html
Nachzug von Familienangehörigen von EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihren Ehegatten oder Ehegattin nach Deutschland holen? Als EU-Bürger oder EU-Bürgerin mit einem Freizügigkeitsrecht, können Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob ihre Familienangehörigen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von deren Staatsangehörigkeit ab. Weitere Informationen gibt es hier: Ehegattennachzug zu EU-Bürger*innen welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
Freizeit MEWO-Kunsthalle Memmingen bietet viele Möglichkeiten, die Freizeit abwechslungsreich zu gestalten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Kulturangeboten, Vereinen und Begegnungsstätten sowie spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich ehrenamtlich engagieren können, welche städtischen Einrichtungen es gibt und welche Vereine in unserer Stadt aktiv sind. Kultur, Freizeit und Vereine Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Begegnunsstätten Ehrenamtlich aktiv werden Vereine in Memmingen Kultur Freizeitbäder und städtische Freizeiteinrichtungen welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
Am 1. Januar 2011 endete nach 85 Jahren die gemeindliche Zuständigkeit der Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten. Gleichzeitig wechselte auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. An die Stelle der Lohnsteuerkarte ist die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerId) getreten. Diese wird/wurde jedem durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und mit persönlich adressiertem Brief bekannt gegeben. Sollten sie Ihre SteuerId suchen, so finden sie diese zum Beispiel auf Ihrer letzten Lohnabrechnung auf einem Einkommenssteuerbescheid bei der Lohnabteilung des bisherigen Arbeitgebers Sie kann auch über folgenden Link innerhalb weniger Werktage neu zugesandt werden: www.identifikationsmerkmal.de Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Finanzbehörden wenden: Finanzamt Memmingen Bodenseestraße 6 87700 Memmingen Tel: 08331/608-0 Fax: 08331/608-165 Email: poststelle@fa-mm.bayern.de
Kontakt Jugendamt Memmingen Mewo-Gebäude, Ulmer Straße 2 87700 Memmingen Tel. 08331/850-3098 Das Jugendamt Was macht das Jugendamt? Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Aufgabenbereich des Jugendamts: Beratung von Familien bei Problemen Zuflucht bieten für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen Unterstützung bei Gesetzesverstößen und im Strafverfahren Finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuung Im Bereich Zuwanderung ist das Jugendamt zuständig für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA/umF). Wichtige Informationen: Kinderrechte Meinungsfreiheit Kinder, Jugend und Familie Minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern Gewaltfreiheit welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat Kontakt Jugendamt Memmingen Mewo-Gebäude, Ulmer Straße 2 87700 Memmingen Tel. 08331/850-3098
Pflegebedürftige Personen, die über keine Pflegeversicherung verfügen oder von dieser keine ausreichenden Leistungen zur Finanzierung der Pflege erhalten, können im Falle von Bedürftigkeit entsprechende Ansprüche geltend machen. Die Stadt Memmingen ist sei nur für die Hilfe in anderen Lebenslagen für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad außerhalb von Heimen zuständig. Hier kommen z.B. in Betracht: Übernahme der Kosten von professionellen Pflegediensten Übernahme der notwendigen Kosten für eine private Haushaltshilfe Wichtiger Hinweis zur Hilfe zur Pflege: Für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2-5 ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben , Sozialverwaltung, in Augsburg zuständig . Wer ist anspruchsberechtigt? Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII erhalten pflegebedürftige Personen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die gesetzliche Pflegeversicherung keine bzw. nicht ausreichende Leistungen erbringt und wenn sie die anfallenden pflegebedingten Aufwendungen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Vermögenswerte bis zur Höhe von 10.000 € bei Alleinstehenden und 20.000 € bei Verheirateten/Lebenspartnern sind geschützt und brauchen nicht eingesetzt zu werden. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist von der Verwertung ausgenommen. Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) der Hilfe bedarf. Welche Leistungen können gewährt werden? Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuellen Situation und Versorgungsform. Maßgeblich ist der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellte Umfang der Pflegebedürftigkeit. Eine Hilfeleistung ist in bestimmten Fällen auch möglich, wenn der MDK (noch) keinen Pflegegrad feststellt. Weitergehende Informationen und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Schwaben. Nähere Auskünfte können Sie auch anlässlich der Außensprechtage des Bezirks Schwaben in Memmingen (einmal monatlich zwischen 9 und 11 Uhr in der Ulmer Straße 2, Zimmer 308) erhalten. Eine diesbezügliche Terminvereinbarung ist möglich unter Tel. Nr. 0821/3101-216. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Eine Kostenübernahme ist erst ab Bekanntwerden des Bedarfs beim Sozialhilfeträger möglich. Die Hilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Insbesondere ist zu beachten, dass z.B. ein Pflegedienst seine Leistungen nur dann mit dem Sozialhilfeträger abrechnen kann, wenn ein entsprechender Kostenvoranschlag seitens des Sozialamtes genehmigt worden ist. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin. Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert. Internetseite des Bezirks Schwaben
Im Rahmen der Sozialhilfe werden existenzsichernde Leistungen erbracht oder Bedarfe in bestimmten Lebenslagen finanziert, wenn die/der Betroffene nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt und die erforderlichen Leistungen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) erhält. Die Sozialhilfe ist damit regelmäßig eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Leistungen der Sozialhilfe dienen der Abwendung einer gegenwärtigen Notlage. Sie werden daher im Allgemeinen nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Ausgenommen von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter . Ausgenommen sind weiterhin Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die im Stadtbereich wohnen. Für bestimmte Hilfearten gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Im Rahmen der Sozialhilfe können nachfolgende Leistungen gewährt werden: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und umfassen nachfolgende Bereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente vor Vollendung der gesetzlichen Regelalterszeit beziehen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können und auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, sowie deren Angehörige. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierfür ist das Jobcenter Memmingen , Lindentorstr. 22, 87700 Memmingen zuständig. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII (siehe hierzu nachfolgende Ausführungen) Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Rentenbezug, auch in der Werkstätte für behinderte Menschen Beschäftigte), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Hilfen zur Gesundheit Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen vorrangigen Krankenversicherungsschutz haben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden gewährt in Form von "vorbeugender Gesundheitshilfe", "Hilfe bei Krankheit", "Hilfe zur Familienplanung", "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" sowie "Hilfe bei Sterilisation". Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können entsprechende Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Oftmals sind Hilfen in stationärer Form zu erbringen. Hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig. Hilfe in anderen Lebenslagen Die Sozialhilfe leistet auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, welche der Leistungsberechtigte nicht alleine bewältigen kann. Hierzu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Finanzierung von Bestattungskosten für Angehörige Weitergehende Informationen bezüglich der letztgenannten Hilfeart finden Sie unter dem Anliegen "Bestattungskosten (Finanzierung)". Internetseite des Bezirk Schwaben