Nachzug von Familienangehörigen von EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen
Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihren Ehegatten oder Ehegattin nach Deutschland holen? Als EU-Bürger oder EU-Bürgerin mit einem Freizügigkeitsrecht, können Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob ihre Familienangehörigen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von deren Staatsangehörigkeit ab.
Weitere Informationen gibt es hier:
Ehegattennachzug zu EU-Bürger*innen