Selbsthilfegruppen/Initiativen sind ein sehr wichtiger Baustein im sozialen Gefüge unserer Stadt. Die Angebote der Selbsthilfe basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer schwierigen Lebenslage betroffen sind. Geprägt wird das Selbsthilfeprinzip durch selbstbestimmten und regelmäßigen Austausch. Ziel ist es die persönliche Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sich gegenseitig zu stärken und zu stützen. Selbsthilfe ist ein Bündnis Gleichbetroffener; es lebt von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitglieder. Auf Leitung durch externe, nichtbetroffene Fachkräfte wird verzichtet, weil dies dem Selbsthilfeprinzip widerspricht. Die Stadt Memmingen ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe unterstützenden Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Schwaben - ASLS Schwaben“. Im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Augsburg steht deren Selbsthilfe Kontaktstelle Kempten/Allgäu Memminger Bürgern und Selbsthilfegruppen zu allen selbsthilferelevanten Frage zur Seite – bei Neugründung, in der Aufbauphase, bei der Planung von Gruppentreffen oder bei der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu werden hier vorort gerne Außensprechstunden angeboten. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktstelle im Rahmen des § 20 h SGB V Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und deren finanzielle Förderung über den Runden Tisch Schwaben. Die Geschäftsstellen beraten, helfen beim Ausfüllen der Formulare, nehmen die Anträge entgegen und stehen im Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Ansprechperson: Selbsthilfe-Kontaktstelle Kempten/Allgäu Frau Beyrer St.-Mang-Platz 11 87435 Kempten Tel. 0831-9606091 Fax 0831-9606092 shg.kempten@mnet-online.de Di-Do: 09.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Telefonisch zusätzlich: Mo: 09.00 – 13.00 Uhr Nützliche Links und Verweise zu Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten und Beratung: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben - Kontaktstelle Kempten/Allgäu Kontaktadressen, Informationen und Formulare der zuständigen Beratungsstelle Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nützliche Informationen zu Selbsthilfe mit Verweisen auf verschiedene Internetangebote. Zentrum Bayern Familie und Soziales Information und Formulare zur Förderung von Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen Runder Tisch Schwaben Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner für alle Selbsthilfegruppen in Schwaben, die einen Antrag auf Selbsthilfegruppenförderung stellen möchten. Über die Höhe der Förderung entscheiden nach wie vor die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen und Formulare http://www.seko-bayern.de/ SeKo Bayern (Selbsthilfekoordination Bayern) ist eine Einrichtung zur landesweiten Vernetzung und Unterstützung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie hat zum Ziel, die Selbsthilfebewegung in Bayern zu stärken. http://www.lag-selbsthilfe-bayern.de/ Dachorganisation von derzeit 110 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen in Bayern, vertreten unsere Interessen in der Gesundheits- und Sozialpolitik sowie in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist somit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. https://netzwerkfrauen-bayern.de/ Das „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ist ein offener Zusammenschluss. Jedes Mädchen und jede Frau mit Behinderung kann Teil des Netzwerks sein! Austauschforum zu allen Lebensbereichen; Wir beraten einander nach dem Peer-Prinzip: Betroffene helfen Betroffenen. https://www.nakos.de/adressen/betroffene/ Die NAKOS unterstützt Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen dabei, ein Austauschnetz, eine überregionale Selbsthilfegruppe oder ein Forum im Internet aufzubauen. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Möglichkeiten, bundesweit nach Gleichbetroffenen zu suchen. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen Information und Formulare zur Förderung Download: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Förderrichtlinien Selbsthilfegruppenförderung Bayern Merkblatt für Förderung von Selbsthilfegruppen des GKV Bayern Gesetzliche Grundlage für Krankenkassenförderung § 20 h SGB VIII
24.07.2026: Die Jahresrechnung 2025 und die Haushaltsentwicklung im ersten Halbjahr 2026 wurden den Memminger Stadtratsmitglieder in der jüngsten Plenumssitzung von Markus Weiß, Leiter Referat Finanzen, präsentiert. Dabei erklärte er, dass sich die Haushaltsentwicklung 2026 zur Jahresmitte trotz einzelner Unsicherheiten, insbesondere bei der Gewerbesteuer, stabil zeigte. Bereits die Jahresrechnung 2025 fiel besser aus als erwartet und unterstrich eine insgesamt solide Finanzlage der Stadt. Weiß führte an, dass die Jahresrechnung 2025 im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 insgesamt besser ausfiel. Im Verwaltungshaushalt wurden die geplanten Ansätze übertroffen, vor allem dank höherer Steuereinnahmen und Steuerbeteiligungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuerbeteiligung. Dadurch konnte eine deutlich höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt erreicht werden als ursprünglich geplant. Auch wenn die Personalausgaben stärker gestiegen sind als vorgesehen, wurden in vielen Bereichen Einsparungen erzielt, etwa beim Gebäudeunterhalt, beim sonstigen Vermögen und bei sozialen Leistungen. Insgesamt zeigte die Rechnung, dass die Verwaltung sparsam gewirtschaftet hat, zugleich aber weiterhin Verbesserungspotenzial besteht. Im Vermögenshaushalt lagen die Ausgaben unter den Planansätzen, unter anderem, weil einige Maßnahmen später umgesetzt wurden und Zuschüsse erst im Jahr 2026 abgerufen werden konnten. Trotz gebildeter Haushaltsreste und geringerer Kreditinanspruchnahme konnte eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von 3,105 Mio. Euro erreicht werden, was deutlich über der Planung von 0,288 Mio. Euro lag. Auch die Entwicklung der Haushaltsplanung 2026 verlief im ersten Halbjahr insgesamt planmäßig. Während die Gewerbesteuer noch hinter dem Haushaltsansatz zurückblieb, lagen alle übrigen Steuereinnahmen im Soll. Auch bei den Personalkosten bewegte sich die Stadt bislang im Rahmen der Planungen, wenngleich tarifliche Erhöhungen zu einzelnen Mehrbelastungen führten. Im Verwaltungshaushalt waren die sonstigen Ausgaben in Summe unter den vorgesehenen Ansätzen. Im Vermögenshaushalt befanden sich viele Projekte noch in der Planung oder Umsetzung, die Finanzierung ist jedoch gesichert. Insgesamt ist der Haushalt 2026 mit Ausnahme der Gewerbesteuer somit zur Jahreshälfte auf Kurs, wie Weiß betonte.
Neben der Lebensmittelüberwachung der Stadt Memmingen kümmert sich das Veterinäramt um von Tieren stammende Lebensmittel. Hierbei werden alle Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung überwacht. Speziell EU-zugelassene Lebensmittelbetriebe wie z.B. Schlachthöfe, Fleischverarbeitende Betriebe oder Lebensmittelkühlhäuser fallen unter die Kontrollaufgaben des Veterinäramtes. Der Verbraucherschutz wird unter anderem durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung Wilduntersuchungen Spezielle Rückstandsuntersuchungen Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern Verfolgung von Verbraucherbeschwerden Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe Trichinenschau Nämlichkeitskontrollen und Dokumentenkontrolle bei Exporten Fleischhygienegebühren: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX 11/5.6.1.1. Rinder 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.1.2. Kälber 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.1. Schweine 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.2. Ferkel 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1. Schafe 12,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1 Ziegen 12,00 Euro Kontrollen, infolge eines festgestellten Verstoßes: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX11 1.1 erforderliche Nachkontrollen nach einer planmäßigen Routinekontrolle: je angefangene 15 Min. / 19 Euro pro Person VO 882/2004 EU des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz VO 853/2004 EU; VO 854/2004 EU
Bislang waren die Regelungen zur Altersrente im deutschen Recht an der Vollendung des 65. Lebensjahres ausgerichtet. Nunmehr spricht das Rentenrecht von der ‚Regelaltersgrenze’. Diese Regelaltersgrenze wird, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst in Monats- später dann in Zweimonatsschritten und wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 abgeschlossen sein. Eine Rentenzahlung erfolgt niemals automatisch; auch nicht beim Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze. Der zwingend erforderliche Rentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem beabsichtigten oder gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Beim Versicherungsamt der Stadt Memmingen erfolgt die Antragsaufnahme rechnergestützt mit dem von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Programm ‚eAntrag’. Hierbei wird anhand Ihrer Angaben und Unterlagen ein vollständiger Antrag erstellt und anschließend auf elektronischem Weg an den zuständigen Rententräger übermittelt. Ergänzend erhalten Sie eine schriftliche Antragsbestätigung. Außer der Regelaltersrente gibt es aber auch vorgezogene Altersrenten: Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit* oder nach Altersteilzeit* Altersrente für Frauen* *diese Rentenart kann nur noch von Versicherten beansprucht werden, welche vor dem 01.01.1952 geboren wurden! Sie erhalten bei uns Auskunft darüber, welche persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart vorliegen müssen und welche Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) erfüllt sein muss. Anhand der Rentenunterlagen wird die Auskunft individuell auf Ihren Einzelfall erteilt.
04.03.2026: Lediglich 12 der 40 Stühle wurden mit leuchtenden Tüchern weiblich gekennzeichnet. So bildlich vor Augen geführt fanden die Besucherinnen und Besucher diese rechnerischen 30 % Frauensitze „schon ziemlich wenig“. Viele Fragen zum Wahlprozedere konnten beantwortet werden und auch der QR-Code auf den Probestimmzettel des Wahlamtes wurde gerne mitgenommen und war vielfach nicht bekannt. Gleichberechtigte politische Teilhabe ist eine Voraussetzung für eine vielfältige und zukunftsfähige Demokratie. Studien zeigen, dass gemischte Gremien zu ausgewogeneren und nachhaltigeren Entscheidungen beitragen. Ziel der Initiatoren war es, Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Frauen, zu motivieren, sich politisch zu beteiligen und Kandidaturen zu unterstützen, die sich für Gleichstellung und Fraueninteressen stark machen. Am 27. Februar rückte auch der Equal Pay Day die Lohnungleichheit in den Fokus. Frauen arbeiten rechnerisch bis zu diesem Datum unbezahlt, während Männer schon im Jahresverlauf entlohnt werden. Strukturelle Änderungen sind nötig in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Der aktuelle Gap liegt bei 16 Prozent in Deutschland. Unter dem diesjährigen Motto „equal pay every day“ wird sichtbar, dass sich Lohnungleichheit dauerhaft auf das Leben von Frauen auswirkt und oft in Altersarmut mündet. Die Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Gremien und die bestehende Lohnlücke sind Ausdruck struktureller Benachteiligungen, die sich durch viele gesellschaftliche Bereiche ziehen. „Politische und wirtschaftliche Gleichstellung gehören untrennbar zusammen und es ist gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Gleichstellungsstellen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken“, so Claudia Fuchs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Memmingen. Die Veranstalterinnen freuten sich über die positive Resonanz und viele Interessierte, denn Demokratie lebt von Beteiligung. Besonders wenn der Tag der Kommunalwahl auf den Internationalen Frauentag fällt und ihn damit zu einem „Frauen-Wählt-Tag“ macht.
Landestheater Schwaben Das JUNGE LANDESTHEATER bietet auf dem Theaterplatz am Nachmittag und frühen Abend ein vielgestaltiges Programm zum Mitmachen an. Komm vorbei mit deiner Familie und tauche ein in die Theaterwelt — mit verrückten Kostümen zum Anprobieren und Kinderschminken, mit Spielen und Herausforderungen für Groß und Klein. Zu den vielen glücksbringenden Momenten gehört auch das Basteln von kleinen Glücksbringern. Am Abend geht es dann weiter mit galaktischer Unterhaltung, dargeboten von Ensemblemitgliedern. Im Livehörspiel »In 20 Minuten durch die Galaxis« begleitet ihr unseren Protagonisten auf seiner Odyssee durch den interstellaren Raum, nachdem sein Heimatplanet einem extraterrestrischen Straßenbauvorhaben zum Opfer fiel. Während seiner Reise, die auch eine Suche nach dem übergeordneten Sinn im Universum ist, trifft er auf depressive Roboter, emotionale Raumschifftüren und natürlich eine ganze Menge außergewöhnlicher Lebensformen. Für die Kulturnacht feiert die Band DIE DREI LUSTIGEN VIER, die sich mit ihrem Auftritt im Rahmen unsere Theater-Extra-Show »Glücksspiel« bereits einen Namen in Memmingen gemacht hat, ihre erste ›Reunion‹. Cindy Walther, Joscha Schönhaus, Max Martin und Maik Mann lassen interplanetare Popsongs erklingen, die euch mitnehmen auf unserem Himmelstrip. Ort: Theaterplatz 2 Web: www.landestheater-schwaben.de Das Programm 16.00 – 19.00 Uhr Das Junge Landestheater Schwaben begrüßt Familien mit einem bunten Mitmach-Programm aus Kinderschminken, Kostümierung, Spiel & Bastelangeboten. 19.00 – 19.20 Uhr Livehörspiel: »In 20 Minuten durch die Galaxis« 19.30 – 19.50 Uhr Livemusik: DIE DREI LUSTIGEN VIER »Intergalaktisch« 20.00 – 20.20 Uhr Livehörspiel: »In 20 Minuten durch die Galaxis« 20.30 – 20.50 Uhr Livemusik: DIE DREI LUSTIGEN VIER »Intergalaktisch« 21.00 – 21.20 Uhr Livehörspiel: »In 20 Minuten durch die Galaxis« 21.30 – 21.50 Uhr Livemusik: DIE DREI LUSTIGEN VIER »Intergalaktisch« zurück
17.03.2026: Bei der jüngsten Sitzung des Kinderfestausschusses sind jetzt, vier Monate vor dem Kinderfest am 23. Juli 2026, die ersten Entscheidungen gefallen. Zusammen mit der Vorsitzenden des Kinderfestausschusses Dagmar Trieb und der Leiterin der Musikschule Constanze Kraus sind gemeinsam mit dem Liedausschuss folgende Lieder für den Marktplatz ausgewählt worden. Als Choral ist „Aufsteh’n, aufeinander zugeh’n“ vorgesehen; das schwäbische Lied heißt „Handy Cap“ und als internationales Lied werden die Kinder „I like the flowers“ auf Deutsch und Englisch“ singen. Und das moderne Sommerlied „Alle Pinguine“ führt an den Südpol. Als Abschluss des diesjährigen Festaktes auf dem Marktplatz ist das Kinderfestlied „Weckruf“ von Adalbert Maier an der Reihe, da er dieses Jahr 100 Jahre alt geworden wäre. Fünf Grundschulen führen je einen Tanz auf der Bühne am Marktplatz auf und die Theodor-Heuss-Schule zeigt dabei als Zunfttanz den „Mautanz“, der immer im Wallensteinjahr vorgesehen ist. Das Kinderfestheftchen und den Kinderfestbecher gestalten dieses Jahr die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Dickenreishausen/Volkratshofen. Ab dem Freitag, 3. Juli ist es möglich ein Kinderfestheft bei der Stadtinformation gegen eine Spende mitzunehmen. Des Weiteren verteilen Schülerinnen und Schüler die Heftchen in der zweiten Juliwoche oder diese liegen in verschiedenen Memminger Geschäften aus. Mit Spannung wird die Übergabe der Kinderfestmedaille am 16. Juli erwartet. Wer wird dieses Jahr die Ehrung erhalten? Ebenso wird ein Mitglied der Trommlerbuben und -mädchen für zehn Jahre Mitgliedschaft geehrt werden. Am Kinderfestvormittag ab 9:15 Uhr kann man auf dem Marktplatz den Liedern aus über 2000 Kinderkehlen lauschen, die Tänze bewundern und die Begrüßung von Oberbürgermeister Jan Rothenbacher hören. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr am Hallhof und zieht durch Maximilianstraße, Roßmarkt, Lindauer Straße und Bodenseestraße bis zum Stadion. Dort erwartet die Kinder die traditionelle Spielwiese und eine Brotzeit.
In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind. Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen. Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt. Bei der Stadt Memmingen können Sie Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader beantragen. Gewerbliche Erlaubnisse können Sie bei der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt - beantragen. Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel: Zuverlässigkeit Persönliche (und körperliche) Eignung Fachkunde Mindestalter von 21 Lebensjahren (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis Erlaubnis nach § 27 SprengG: 180,00 € Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: 120,00 € Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung) Nachweis der Fachkunde Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader
Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren! Auf Wunsch wird ein Personalausweis auch schon vorher ausgestellt. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen. Beachten Sie bitte, dass das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos veranlassen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Alle weiteren Informationen rund um den Personalausweis (Fingerabdrücke, Chip-Daten, online-Ausweisfunktion, etc.) finden Sie unter www.personalausweisportal.de ! Einreisebestimmungen Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin. Namensänderung Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie diesen neu beantragen. PIN Falls die gesetzte PIN vergessen wurde, können Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis bei der für sie zuständigen Passbehörde kostenfrei aktivieren lassen oder eine neue PIN setzen. Dies ist nur persönlich möglich, um Terminvereinbarung wird gebeten Verlust Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Bearbeitungszeit Die Zeitspanne zwischen Beantragung und Aushändigung des fertigen Dokuments ist abhängig von der Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin. Urlaubs- bzw. Ferienzeit, erhöhtes Antragsaufkommen oder sonstige organisatorische Gründe (Wartungsarbeiten, etc.) können dazu führen, dass mehrwöchigen Wartezeiten auf das Dokument in Kauf zu nehmen sind. Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Dokuments können Sie der „Pass / Personalausweis – Statusabfrage“ entnehmen. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Geburtstag 6 Jahre, ab dem 24. Geburtstag 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Vorläufiger Personalausweis Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in Notfällen für maximal 3 Monate möglich. Direktversand des Dokuments nach Hause Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument an die Adresse der Hauptwohnung zugestellt werden. Beachten Sie bitte die Informationen unseres Merkblatts. Aushändigung Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie die bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen Personalausweis: 46,00 Euro Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 Euro vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro Passfotoaufnahme im Bürgeramt: 6,00 Euro erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Zuschlag Direktversand an die Adresse der Hauptwohnung: 15,00 Euro Für die Antragstellung benötigen Sie: Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass sofern das bisherige Dokument nicht von Memmingen ausgestellt war bzw. Geburts-/Heiratsort nicht Memmingen ist Geburts-/Abstammungsurkunde Heiratsurkunde ein aktuelles biometrisches Passfoto Es sind nur noch zertifizierte digitale Passfotos möglich. Private Fotodienstleister laden die dort erstellten Passfotos in eine gesicherte Cloud. Sie erhalten nach der Aufnahme einen QR-Code, mit welchem wir Ihr Foto aus der Cloud abrufen können. Alternativ ist eine Aufnahme im Bürgeramt möglich. Zustimmung beider Eltern vor dem 16. Geburtstag (siehe Punkt Zustimmungserklärung) Größe und Augenfarbe persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich Zustimmungserklärung Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.
Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei. Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich). Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein). Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist. Für Vereine und gemeinnützige Zwecke: Erster Tag 50,00 € jeder weitere Tag 25,00 € Für sonstige Antragsteller: Erster Tag 80,00 € jeder weitere Tag 45,00 € Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG Grundrissplan mit vorgesehener Bestuhlung, Flucht- und Rettungswegen Weitere Unterlagen kann die Stadt Memmingen bei Bedarf nachfordern. Hierzu zählen insbesondere die Infektionsschutzbelehrungen und Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit. § 12 Gaststättengesetz (GastG)