Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. – eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Der Schlüssel kann in der Tourist Information käuflich erworben werden.
Die Beistandschaft ist ein Serviceangebot des Stadtjugendamtes. Der Beistand unterstützt Sie bei der Feststellung der Vaterschaft Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes Eine Beistandschaft können Sie durch schriftlichen Antrag beim Stadtjugendamt einrichten. Antragsberechtigt sind allein sorgeberechtigte Elternteile bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer „Beistandschaft & Beurkundung“. Weitere Informationen: Info's für alleinerziehende Mütter und Väter Verband alleinerziehender Mütter und Väter § 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Medien. Pressearbeit umfasst die Bearbeitung von Anfragen der Redaktionen, die Erteilung von Auskünften und Kontaktherstellung zu den jeweils Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Auch Pressemitteilungen werden hier erstellt beziehungsweise bearbeitet. Zudem werden Pressetermine, -führungen und -konferenzen organisiert, um Memmingen, die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in das mediale Blickfeld zu rücken. Hierzu dienen auch Pressetexte, für die Zeitungen und Magazinen erstellt werden. Die Rathausinformationen, die auch auf der städtischen Internetseite zu finden sind, ermöglichen den Redaktionen aktuell über städtische Termine zu berichten. Aktuelles Bildmaterial wird zu diesen Zwecken angefertigt und vorgehalten. Neben der Zusammenarbeit mit Lokal- und Wochenzeitung, Stadtmagazin, Lokalradio und Regionalfernsehen ist die Pressestelle auch bestrebt, überörtliche Medien bzw. die Redaktionen aus dem Memminger Einzugsbereich einzubinden. Auch dort soll dem Oberzentrum Memmingen und seinem lokalen Geschehen eine angemessene Geltung zu verschafft werden.
In Memmingen lebten am 31.12.2024 10.621 ausländische Staatsangehörige aus 112 verschiedenen Staaten. Dies entsprach 23,07 % der Wohnbevölkerung der Stadt Memmingen. Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie z.B. Fragen zur Arbeitsgenehmigung, zum Aufenthaltstitel oder einem Visum haben. Hier wird Ihnen gerne geholfen. Bei den nachfolgenden Dienstleistungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen Aufenthaltsrecht, Asyl, Beschäftigung von Ausländern, Einreise, EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz und weitere. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ausländeramt.
Das Stadtplanungsamt führt erste, kostenlose und unverbindliche Bauberatungen für Grundstückseigentümer und Vorhabenträger durch, sofern das Grundstück bzw. Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebiets von Memmingen liegt. Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, berät Sie das Stadtplanungsamt gern. Wir empfehlen hierzu, vorab telefonisch oder per Mail einen Besprechungstermin mit dem für Ihr Stadtgebiet zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung geben Sie bitte die Lage Ihres Vorhabens (Adresse oder Flurstück) an und beschreiben kurz die geplante Maßnahme. Ein erster, skizzenhafter Lageplan ist immer hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Möchten Sie sich vorab selbst über das Baurecht auf Ihrem Grundstück informieren, finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Memmingen unter: https://maps.memmingen.de Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Stadtplanungsamt nur eine erste verwaltungsinterne und unverbindliche Einschätzung Ihres Vorhabens vornehmen kann. Eine fundierte Beurteilung ist erst nach Antragseingang und nach Beteiligung, Rückmeldung und Auswertung der Stellungnahmen aller betroffenen Fachstellen möglich. Die finale bauplanungsrechtliche Beurteilung ist in der Regel dem Bausenat vorbehalten. Weitere Informationen für eine nachhaltige Bauweise, eine Sanierung oder weitere bauliche Maßnahmen im Bereich Klimaschutz.
In der Kindertagespflege werden Kinder von geschulten Tagesmüttern betreut. Die Betreuung ist familiennah und findet meist im Haushalt der Tagesmütter statt. Für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist diese Betreuungsform durch die persönliche Anbindung und kleinste Gruppengröße ideal. Diese Betreuungsform bietet Eltern erhöhte Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags, da auch Randzeiten übernommen werden können. Das Stadtjugendamt vermittelt und unterstützt Tagesmütter und ist zuständig für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt. Die Eltern können auf Antrag vom Jugendamt einen Zuschuss basierend auf den Empfehlungen der Bayer. Spitzenverbände erhalten, der direkt an die Tagespflegeperson geleistet wird; die entsprechenden Kostenerstattung an das Jugendamt entspricht dann den Gebühren für einen Krippenplatz. Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Tagespflege erhalten Sie auf folgender Seite: kita.memmingen.de/tagespflege.html SGB VIII
Menschen aus dem Stadtgebiet Memmingen können sich an die Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamts wenden und eine Beratung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) erhalten: in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen mit einer psychischen Erkrankung bei Suchtproblemen mit altersbedingten Beeinträchtigungen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Die Beratung ist eine erste Orientierung, die zum einen die krankheitsbedingten Erfordernisse und Beeinträchtigungen ergründen kann und Hilfen zu vermitteln versucht. Sie will aber auch die vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen jedes Einzelnen mit einbeziehen, so dass sich das weitere Hilfesystem besonders daran ausrichtet, was eigenständig erledigt werden kann oder mit fremder Hilfe für sich wirklich benötigt wird. Wir unterstützen Sie, geeignete Angebote, Einrichtungen und Stellen zu finden, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe anbieten. Wir unterliegen der Schweigepflicht Wir beraten kostenlos Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an In akuten Krisensituationen: https://www.krisendienste.bayern/schwaben/
Sind Aufbruchsarbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein <link buergerservice/virtuelles-rathaus/rathaus/dienstleistung/show/strassenaufbruchgenehmigungen.html>Antrag auf Straßenaufbruch beim Tiefbauamt der Stadt Memmingen</link> zu stellen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist.
Pflegebedürftige Personen, die über keine Pflegeversicherung verfügen oder von dieser keine ausreichenden Leistungen zur Finanzierung der Pflege erhalten, können im Falle von Bedürftigkeit entsprechende Ansprüche geltend machen. Die Stadt Memmingen ist sei nur für die Hilfe in anderen Lebenslagen für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad außerhalb von Heimen zuständig. Hier kommen z.B. in Betracht: Übernahme der Kosten von professionellen Pflegediensten Übernahme der notwendigen Kosten für eine private Haushaltshilfe Wichtiger Hinweis zur Hilfe zur Pflege: Für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2-5 ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben , Sozialverwaltung, in Augsburg zuständig . Wer ist anspruchsberechtigt? Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII erhalten pflegebedürftige Personen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die gesetzliche Pflegeversicherung keine bzw. nicht ausreichende Leistungen erbringt und wenn sie die anfallenden pflegebedingten Aufwendungen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Vermögenswerte bis zur Höhe von 10.000 € bei Alleinstehenden und 20.000 € bei Verheirateten/Lebenspartnern sind geschützt und brauchen nicht eingesetzt zu werden. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist von der Verwertung ausgenommen. Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) der Hilfe bedarf. Welche Leistungen können gewährt werden? Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuellen Situation und Versorgungsform. Maßgeblich ist der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellte Umfang der Pflegebedürftigkeit. Eine Hilfeleistung ist in bestimmten Fällen auch möglich, wenn der MDK (noch) keinen Pflegegrad feststellt. Weitergehende Informationen und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Schwaben. Nähere Auskünfte können Sie auch anlässlich der Außensprechtage des Bezirks Schwaben in Memmingen (einmal monatlich zwischen 9 und 11 Uhr in der Ulmer Straße 2, Zimmer 308) erhalten. Eine diesbezügliche Terminvereinbarung ist möglich unter Tel. Nr. 0821/3101-216. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Eine Kostenübernahme ist erst ab Bekanntwerden des Bedarfs beim Sozialhilfeträger möglich. Die Hilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Insbesondere ist zu beachten, dass z.B. ein Pflegedienst seine Leistungen nur dann mit dem Sozialhilfeträger abrechnen kann, wenn ein entsprechender Kostenvoranschlag seitens des Sozialamtes genehmigt worden ist. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin. Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert. Internetseite des Bezirks Schwaben
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Stadt unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts werden hiervon nicht erfasst. Öffentlich ist die Vergnügung, wenn der Zutritt nicht auf ganz bestimmte Personen oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist. Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Zum Schutz dieser Rechtsgüter kann die Stadt Memmingen Anordnungen für den Einzelfall für die Veranstaltung öffentlicher und sonstiger Vergnügungen treffen. Reichen diese nicht aus oder stehen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen, kann die Veranstaltung auch untersagt werden. Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)