Urkunden aus den Personenstandsregistern Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Geburtenregister Sterberegister sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen: Schriftlicher Antrag per Post Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt. Online beantragen Antrag per E-Mail Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung. In dringenden Fällen persönlich, nur mit vorheriger Terminvergabe Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen. (PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkunden@memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt) Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen: Stadtkasse Memmingen IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203 SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM Sparkasse Schwaben-Bodensee Bitte unbedingt Namen , Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben! Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu. Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv . Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei. Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.
Das Programmangebot der Volkshochschulen umfasst Veranstaltungen in den Bereichen Gesellschaft - Grundbildung Beruf und EDV Sprachen Gesundheit Kultur Grundbildung Das Kursangebot der vhs Memmingen Die Volkshochschulen in Deutschland sind als kommunale Zentren für Weiterbildung, Bildung und Kultur elementare Bestandteile für eine positive Entwicklung des Gemeinlebens. Erwachsenenbildung hat somit einen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen; deshalb kann das Bildungsangebot nicht dem Zufall überlassen werden. Weiterbildung ist nicht allein eine private Angelegenheit; sie ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Deshalb muss es öffentliche Weiterbildungszentren geben, die diese Gemeinschaftsaufgabe erfüllen. 1974 wurde in Bayern die Erwachsenenbildung als öffentliche Aufgabe erkannt und damit gesetzlich verankert. In der Gesetzesnovelle vom 31.07.2018 wurde die Erwachsenenbildung nochmals gestärkt und schärfer profiliert. Wesentliche Änderungen waren u. a.: Erhöhung der Fördermittel und Planungssicherheit für Erwachsenenbildungseinrichtungen Anpassungen im Bereich der Anrechenbarkeit, u. a. aufgrund veränderter (digitaler) Bildungsformate Änderungen im Katalog der förderfähigen Inhalte Vereinfachung der Verwaltung Stärkung von leistungsfähigen Strukturen Die Volkshochschule nimmt die Aufgaben und Funktionen eines Gemeinwesens orientierten Weiterbildungszentrums wahr. Ihre bildungspolitische Zielsetzung liegt darin, den Erwachsenen in der modernen Gesellschaft die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen, die Offenheit für neue Erkenntnisse und die Fähigkeit zur selbstkritischen Überprüfung in Verantwortung für die soziale und interkulturelle Lebenswelt und die natürliche Umwelt zu vermitteln. Dem Prinzip der Offenheit folgen auch die institutionellen Bedingungen der Arbeit der Volkshochschule. Die Beteiligung ist weder an eine Mitgliedschaft noch an eine bestimmte Gesinnung oder an formale Schulabschlüsse gebunden. Den unterschiedlichen Bedürfnissen und Zielen ihrer Teilnehmer/innen kommt die Volkshochschule mit unterschiedlichen Angebotsformen und Methoden der Unterrichtsgestaltung entgegen. Sie ist in besonderem Maße daran interessiert, auch diejenigen zur Teilnahme anzuregen, die aufgrund ihrer Lern- und Lebenserfahrung nur schwer für Bildungsaktivitäten zu gewinnen sind. Die Volkshochschule leistet so im Rahmen der vielfältigen kommunalen Kultur- und Bildungsaktivitäten ihren Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung ihrer Bürger/innen. Sie vermittelt den verschiedenen Bevölkerungsgruppen lebensnotwendige Kenntnisse und Fertigkeiten, die ein aktives und verständiges Zusammenleben innerhalb des Gemeinwesens ermöglichen und fördern. Die Volkshochschule Memmingen mit ihren Außenstellen Babenhausen, Bad Grönenbach/Wolfertschwenden, Buxheim, Erkheim, Legau/Illerwinkel und Markt Rettenbach ist kommunal organisiert. www.vhs-memmingen.de
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Das Wassergeflügel ist das natürliche Erregerreservoir für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühner und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage. In Deutschland kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen. In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Auf mögliche Erkrankungen bei Geflügelbeständen ist besonders zu achten. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren. Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention. Des Weiteren muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 21.11.2022). Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel jederzeit die Aufstallung von Geflügel anordnen. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sind abrufbar auf den Seiten des LGL – siehe „Links“. Die für die Stadt Memmingen gültigen Allgemeinverfügungen (veröffentlicht am 21.11.2022 und 20.10.2022) sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie ebenfalls unter „Links“. Für aktuelle Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des LGL (siehe „Links“). Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Veterinäramt Memmingen unter der Tel. 08331-8502350. Stand 03.11.2025 Allgemeinverfügung Stadt Memmingen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelpest (veröffentlicht am 21.11.2022) Allgemeinverfügung Stadt Memmingen Reisegewerbe Geflügelpest (veröffentlicht am 20.10.2022) LGL: Tiergesundheit: Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest) (bayern.de) Tiergesundheit: Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) (bayern.de) FLI: Klassische Geflügelpest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de) Karten zu HPAI: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
Im Rahmen der Sozialhilfe werden existenzsichernde Leistungen erbracht oder Bedarfe in bestimmten Lebenslagen finanziert, wenn die/der Betroffene nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt und die erforderlichen Leistungen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) erhält. Die Sozialhilfe ist damit regelmäßig eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Leistungen der Sozialhilfe dienen der Abwendung einer gegenwärtigen Notlage. Sie werden daher im Allgemeinen nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Ausgenommen von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter . Ausgenommen sind weiterhin Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die im Stadtbereich wohnen. Für bestimmte Hilfearten gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Im Rahmen der Sozialhilfe können nachfolgende Leistungen gewährt werden: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und umfassen nachfolgende Bereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente vor Vollendung der gesetzlichen Regelalterszeit beziehen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können und auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, sowie deren Angehörige. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierfür ist das Jobcenter Memmingen , Lindentorstr. 22, 87700 Memmingen zuständig. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII (siehe hierzu nachfolgende Ausführungen) Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Rentenbezug, auch in der Werkstätte für behinderte Menschen Beschäftigte), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Hilfen zur Gesundheit Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen vorrangigen Krankenversicherungsschutz haben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden gewährt in Form von "vorbeugender Gesundheitshilfe", "Hilfe bei Krankheit", "Hilfe zur Familienplanung", "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" sowie "Hilfe bei Sterilisation". Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können entsprechende Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Oftmals sind Hilfen in stationärer Form zu erbringen. Hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig. Hilfe in anderen Lebenslagen Die Sozialhilfe leistet auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, welche der Leistungsberechtigte nicht alleine bewältigen kann. Hierzu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Finanzierung von Bestattungskosten für Angehörige Weitergehende Informationen bezüglich der letztgenannten Hilfeart finden Sie unter dem Anliegen "Bestattungskosten (Finanzierung)". Internetseite des Bezirk Schwaben
Aufenthaltstitel Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt folgendes: Als Bürger eines Landes, das weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel beantragen. Der Aufenthaltstitel gilt als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu leben und ggf. zu arbeiten. Es gibt hier befristete und unbefristete Aufenthaltstitel (siehe unten stehende Informationen). Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie auf der Seite „elektronischer Aufenthaltstitel“. Die Familienangehörigen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, die selbst nicht Unionsbürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern. Diese ist ebenfalls beim Ausländeramt zu beantragen. Sie müssen nur dann beim Ausländeramt vorsprechen, wenn Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Arbeitsgenehmigung abläuft, oder Sie einen neuen Pass erhalten haben. Die Aufenthaltstitel werden immer in Verbindung mit einem Pass / Passersatz erteilt. Somit ist für jedes neue Identitätsdokument ein neuer Aufenthaltstitel notwendig, entweder in Form der Neubeantragung oder der Übertragung. Welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, um einen Aufenthaltstitel erhalten zu können, muss direkt beim Ausländeramt erfragt werden. Immer notwendig sind ein biometrisches aktuelles Passfoto und der Reisepass / Passersatz. Auch ist generell die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei Abgabe des Antrages notwendig, da biometrische Daten (Fingerabdruck) und die Unterschrift erforderlich sind. Befristete Aufenthaltstitel Sie wollen mit Ihrer Familie in Deutschland leben oder hier studieren bzw. arbeiten? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, welcher Sie berechtigt, sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufzuhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist bei dem Ausländeramt zu beantragen, in dessen Bereich Sie sich dauerhaft aufhalten und angemeldet sind. Eine Aufenthaltserlaubnis wird zeitlich befristet erteilt, der Befristungszeitraum ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsgrund. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ebenfalls beim Ausländeramt zu beantragen. Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung, da Sie mit einer Bearbeitungszeit von in der Regel 4 bis 8 Wochen rechnen müssen. Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können: Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis während des Gültigkeitszeitraums Ihres Visums, falls Sie visumpflichtig sind. Ansonsten muss der Aufenthaltstitel innerhalb der ersten 90 Tage ab Einreise beantragt werden. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit muss geklärt sein. Hierzu gehört auch die Vorlage eines gültigen Reisepasses / Passersatzes. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Weitere notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte direkt beim Ausländeramt Unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis Wenn Sie seit drei bzw. fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen, können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen, eine sogenannte Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und darf bis auf wenige Ausnahmefälle nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden, die Sie wie folgt nachweisen (Nachweise bitte im Original vorlegen): Sicherung des Lebensunterhaltes: Bei Arbeitnehmern: ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, welche beim Ausländeramt erhältlich ist Bei Selbständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (siehe hierzu Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters") Krankenversicherungsnachweis Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich Letzter Steuerbescheid Altersversorgung: Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder Nachweis eines Anspruches auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. Berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet. Ausreichender Wohnraum: Wohnraum muss ausreichend für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen vorhanden sein. Bitte legen Sie eine aktuelle Vermieterbescheinigung vor. Entsprechende Formblätter erhalten Sie beim Ausländeramt. Bei Wohneigentum bitte Kaufvertrag oder Grundbuchauszug vorlegen. Zudem ist ein Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung; Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnung; Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentum, erforderlich. Sprachkenntnisse / Integrationskurse: Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese werden in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen. Ausnahme hiervon: Sie waren vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, in diesem Fall sind einfache Sprachkenntnisse ausreichend. Allgemeines: Die oben genannte Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden. Daueraufenthalt-EU: Hier müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie bei der Niederlassungserlaubnis. Zudem fordert das Ausländeramt beim Finanzamt eine Bestätigung an, wonach Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Mit dem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU haben Sie mehr Rechte als mit einer Niederlassungserlaubnis. Wer die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt, hat einen Rechtsanspruch, sich in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu begeben und dort einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.