Tierseuchen sind Infektionskrankheiten die sich in der Regel rasant verbreiten. Manche stellen für den Menschen keine Gefahr dar, andere wiederum sind auf den Menschen übertragbar. Neben zum Teil erhebliche Leiden die beim Tier entstehen sind auch große wirtschaftliche Schäden mit einem Ausbruch einer Tierseuche verbunden. Daher ist es Aufgabe des Veterinäramtes Memmingen der Einschleppung von Seuchen durch Vorbeugung entgegenzutreten und im Falle eines Auftretens die Seuche wirkungsvoll zu bekämpfen. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen: Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Beständen Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht Lückenlose Tierkennzeichnung (HIT-Datenbank) Europaweites Melde- und Berichtswesen (Tierseuchennachrichtensystem TSN) Einfuhrkontrollen Exportbescheinigungen Für eine effiziente Seuchenbekämpfung ist es unerlässlich, dass alle Tierbestände beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese Meldepflicht ist gesetzlich für Halter aller üblichen Nutztierrassen incl Bienen und Geflügel - auch von Privathaltungen - vorgeschrieben. Weitere Informationen: Informationen des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über Tierseuchen und Tiergesundheit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Informationen zu Tierseuchen in Wikipedia
Die Heimatpflege ist als Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen stadt- und heimatgeschichtlicher Fragen stehen der Bürgerschaft damit Hilfestellungen zur Verfügung. Die Memminger Heimatpflege lebt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z. B. durch die zahlreichen Stadtführungen geschieht, durchgeführt durch die Crew der Stadtführerinnen in Zusammenarbeit mit der Tourist Information: Hinzukommen Vorträge, die sich über Memmingen hinaus auch mit dem schwäbischen Umland beschäftigten. Die städtische Heimatpflege umfasst weitere Aufgaben: Werbebeirat mit Sitzungen und Ortsterminen, Sprechstunden des Landesamtes für Denkmalpflege mit Ortsterminen, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren und an Straßenbenennungen. Die Heimatpflege ist zusammen mit dem Verein Historischer Verein Memmingen e.V. für die Anbringung von Gedenktafeln verantwortlich, die an vielen Gebäuden der Stadt von deren Geschichte erzählen. Ansprechpartnerin: Heimatpflegerin Sabine Streck Kolpingstraße 23, 87740 Buxheim, Tel. 08331/69566 Allgemeine Heimatpflege Stadtarchäologie und Bauforschung Baudenkmalpflege und Stadtbildgestaltung Brauchtumspflege und Vertiefung des heimatkundlichen Wissens
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig und können persönlich, schriftlich oder online (siehe unten) aber nicht per Email und nicht telefonisch beantragt werden. Eine Auskunft darf nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person mit den gemachten Angaben zweifelsfrei identifizierbar ist. Daher ist bei der Beantragung jeweils der Familienname, frühere Namen, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift in Memmingen anzugeben. Außerdem ist anzugeben, dass die Daten weder zu Werbezwecken noch für Adresshandel verwendet werden. Es sei denn, die betroffene Person hat dem ausdrücklich zugestimmt. Der Antrag ist formlos möglich. Melderegisterauskünfte können Sie auch rund um die Uhr online über das Internet abrufen! Dabei erhalten Sie Auskunft über den Vor- und Familiennamen (mit akademischem Grad), derzeitige Anschriften sowie sofern die Person gestorben ist, diese Tatsache Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Für jede schriftlich gestellte Melderegisterauskunft ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage einen Freiumschlag und 10,00 Euro in Bar bei. Für jede Online-Melderegisterauskunft werden 8,00 Euro verrechnet.
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten. Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der kleine Waffenschein gilt unbefristet. Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben. Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer vorsätzlichen oder gemeingefährlichen fahrlässigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätze oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden. angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind. Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren. Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben. Persönliche Eignung Sie müssen persönlich geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden. angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden. Die Gebühren für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins betragen 100,00 €. Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand sind Gebühren bis zu 150,00 € § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) § 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) § 4 Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)
Ob Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Bauanträge, Sozialleistungen, Finanzen oder interne Verwaltungsprozesse – moderne Verwaltung ist ohne digitale Informationen und IT-Systeme nicht mehr denkbar. Dabei verarbeitet die Stadt Memmingen täglich eine große Menge an Informationen, darunter auch personenbezogene und besonders schützenswerte Daten. Diese Informationen zuverlässig zu schützen, ist für uns eine zentrale Aufgabe. Informationssicherheit bedeutet für die Stadt Memmingen deshalb mehr als den Schutz unserer IT-Systeme. Sie ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen, verlässlichen und zukunftsfähigen Verwaltung. Unser Ziel ist es, Informationen und Daten angemessen zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere digitalen Dienstleistungen zuverlässig zur Verfügung stehen. Dabei orientieren wir uns an den drei grundlegenden Schutzzielen der Informationssicherheit: Vertraulichkeit – Informationen dürfen nur von dazu berechtigten Personen eingesehen und genutzt werden. Integrität – Informationen müssen korrekt und unverändert bleiben. Verfügbarkeit – Informationen und IT-Verfahren müssen dann verfügbar sein, wenn sie benötigt werden. Unser Informationssicherheitsmanagementsystem Informationssicherheit lässt sich nicht mit einer einzelnen technischen Maßnahme erreichen. Sie ist eine dauerhafte Aufgabe, die Menschen, Organisation, Prozesse und Technik miteinander verbindet. Die Stadt Memmingen hat deshalb ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut. Dieses schafft einen verbindlichen und systematischen Rahmen für die Informationssicherheit innerhalb der Stadtverwaltung. Unser ISMS hilft uns dabei, Risiken zu erkennen und zu bewerten, geeignete Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Denn Informationssicherheit ist kein einmaliges Projekt: Die Bedrohungslage verändert sich ständig – und mit ihr müssen sich auch unsere Schutzmaßnahmen weiterentwickeln. Unsere Informationssicherheitsleitlinie Die Grundlage für unser Handeln bildet die Informationssicherheitsleitlinie . Sie beschreibt die grundlegenden Ziele und Prinzipien der Informationssicherheit und macht deutlich: Informationssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Leitlinie gibt den verbindlichen Rahmen für den sicheren Umgang mit Informationen und IT-Systemen innerhalb der Stadtverwaltung vor. Sie richtet sich an alle Beschäftigten und schafft damit ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung und den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen. Informationssicherheit beginnt nicht erst bei der Technik – sie beginnt bei jedem einzelnen Menschen, der mit Informationen arbeitet. Zertifiziert nach CISIS12 Die Stadt Memmingen hat ihr Informationssicherheitsmanagementsystem nach CISIS12 zertifizieren lassen. CISIS12 ist ein speziell auf die Anforderungen öffentlicher Verwaltungen ausgerichteter Ansatz für den Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Die Zertifizierung bestätigt, dass die Stadt Memmingen Informationssicherheit systematisch organisiert und die hierfür erforderlichen Prozesse und Maßnahmen etabliert hat. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und unsere Partnerinnen und Partner bedeutet das: Wir nehmen den Schutz von Informationen und Daten ernst und lassen unsere Sicherheitsorganisation regelmäßig überprüfen. Siegel Kommunale IT-Sicherheit des LSI Zusätzlich führt die Stadt Memmingen das Siegel Kommunale IT-Sicherheit des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI). Mit dem Siegel wird gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sichtbar, dass die Stadt Memmingen die Anforderungen an die Informationssicherheit berücksichtigt und ein entsprechendes Informationssicherheitskonzept nach dem BayDiG erstellt und umgesetzt hat.
Der Stadtrat hat am 19.11.2019 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Memmingen zunächst befristet auf drei Jahre beschlossen. Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium Stadtrat sowie Bauherrschaft und deren Planer. Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Ziel ist zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Beirat ist ein Forum, in dem Baukultur öffentlich diskutiert werden soll. Er soll Bewusstseinsbildung für anspruchsvollen Städtebau und Architektur bei Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung, Architekten- und Bauherrschaft stärken und die Voraussetzung für ein lebenswertes bauliches Umfeld in Memmingen unterstützen. Der Beirat hat eine rein beratende Funktion. Er ist kein Entscheidungsorgan. Eine möglichst frühzeitige Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat soll zur Planungssicherheit während der Entwicklungs- und Planungsphase von Projekten beitragen. Nähere Informationen zum Gestaltungsbeirat und dem Ablauf der Sitzungen können der Geschäftsordnung (hier bitte Link zur pdf Geschäftsordnung einfügen) entnommen werden. Mitglieder Der Gestaltungsbeirat besteht aus vier Personen aus den Fachbereichen Architektur Städtebau Landschaftsplanung Die Berufung in den Gestaltungsbeirat erfolgt durch den 2. Senat auf Vorschlag der Geschäftsstelle. Eine Beiratsperiode dauert jeweils drei Jahre. Nach Ablauf jeder Beiratsperiode werden zwei externe Fachleute ausgewechselt. Darüber hinaus dauert die Berufung maximal 2 aufeinanderfolgende Perioden (max. 6 Jahre). Derzeitige Besetzung: Herr Dipl.-Arch. Werner Binotto - St. Gallen (CH) Architekturstudium in Wien und Düsseldorf 1986-2006 selbständiger Architekt in St. Gallen (CH) seit 2006 Kantonsbaumeister in St. Gallen (CH) Preisrichtertätigkeit bei div. Architektenwettbewerben seit 2017 Gestaltungsbeiratsmitglied in Hohenems bis 2019 Vorsitzender des Gestaltungsbeirats Kempten Herr Prof. Dipl.-Ing. Florian Burgstaller – München Architekturstudium an der TU München seit 1990 selbständiger Architekt in München 1998-2000 Lehrauftrag an der FH München seit 2001 Professur an der Hochschule Karlsruhe Studiendekan Zahlreiche Wettbewerbserfolge Preisrichtertätigkeit bei div. Architektur und Städtebauwettbewerben Frau Mag. Arch. Martina Hämmerle – Lustenau (A) Architekturstudium in Wien seit 1988 selbstständige Architektin in Lustenau (A) 2002-2005 Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekten Vorarlbergs 2005-2012 Geschäftsführerin des Vorarlberger Architekturinstituts in Dornbirn 2009-2012 Mitglied im Beirat für Baukultur des Bundeskanzleramts in Wien Preisrichtertätigkeit bei diversen Architekturwettbewerben Gestaltungsbeiratsmitglied in Salzburg (A) und Landsberg am Lech Frau Katja Aufermann – München Landschaftsarchitekturstudium in Weihenstephan seit 1994 angestellte Landschaftsarchitektin seit 2009 selbstständige Landschaftsarchitektin in München seit 2017 Lehrauftrag an der FH-Weihenstephan Preisrichtertätigkeit bei diversen Architektur- u. Landschaftsarchitekturwettbewerben bis 2019 Gestaltungsbeiratsmitglied in Kempten Sitzungen Die Beiratssitzungen finden in der Regel fünfmal pro Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt und veröffentlicht. Folgende Sitzungen stehen für das Jahr 2021 fest: Dienstag, 02.03.2021 Dienstag, 11.05.2021 Dienstag, 06.07.2021 Dienstag, 05.10.2021 Dienstag, 14.12.2021
Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können (maßgeblich sind die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit), werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung erbracht, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dies betrifft in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sowie Berufsfachschüler. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten in der Regel als Auslagenersatz. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II , Familien die für 3 und mehr Kinder Kindergeld erhalten, Sozialhilfeempfänger sowie grundsätzlich Leistungsberechtigte mit Kindern bis zur 10. Klasse wenden sich bitte direkt an das Amt 30 – Schulen, Sport und Mobilität-. Es gelten die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit. Genutzte Fahrkarten mit Angabe der Kosten Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
perspektive memmingen ist eine Gemeinschaftsinitiative von mm-marketing e.V., der Stadt Memmingen, der Wirtschaft und der Lokalen Agenda 21. perspektive memmingen ist ein Zukunftsprogramm für die nachhaltige Stadtentwicklung. Es orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der konsequenten Sicherung des Wirtschaftsstandorts. perspektive memmingen bindet die in Memmingen vorhandenen Stärken,Potenziale und Initiativen ein. perspektive memmingen entwickelt sich aus der Stadt selber. Hier leben dieeigentlichen Experten für die Notwendigkeiten der Memminger Zukunft. Eskommt darauf an, aus diesem Wissen ein stimmiges Gesamtkonzept zu erstellen. perspektive memmingen beruht auf dem bürgerschaftlichen Engagement in allen Projektbausteinen - vom Start bis zur Umsetzung. Es ist keine Aufgabe, die allein den Stadtrat, die Verwaltung oder bestimmte Vereine und Verbände betrifft, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe aller Memmingerinnen und Memminger. perspektive memmingen formuliert gemeinsam erarbeitete Ziele, legt Strategien fest um sie zu erreichen und bietet die Plattform für die Umsetzung. perspektive memmingen lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Engagement ein. Ansprechtpartner hierfür ist das Projektbüro der perspektive memmingen. Dort werden die erarbeiteten Projekte gebündelt und koordiniert.
Anlässlich der anhaltend großen Nachfrage zum Thema Saatkrähen finden Sie hier mehr Informationen. Die knapp 1.500 Brutpaare sind bei Memminger Bürger:innen vor allem in der Brutzeit Anlass zur Beschwerde. Der Nestbau beginnt etwa im Februar und ist im März abgeschlossen. Darauf folgt bis April die Eiablage und Brut. Im Mai fliegen die Jungvögel aus, bis im Juni/Juli die Kolonie aufgelöst ist. Vor allem in der Brutzeit werden die Tiere in Siedlungsbereichen wegen ihren Rufen und Verschmutzungen durch Kot als störend empfunden. Die Stadt Memmingen hat einen Flyer erstellt, der hier zum Download zur Verfügung steht. Zudem informiert eine Pressemitteilung zum Thema. Bei der Eindämmung der Saatkrähen können Sie mithelfen, indem Sie die Nahrungsquellen für die Saatkrähen reduzieren. Offene Kompostanlagen und weggeworfene Essensreste stehen auf dem Speiseplan der Vögel. Für ergiebige Nahrungsquellen nehmen die Saatkrähen einen Weg bis 9 km auf sich. Eine Abdeckung dieser kann die Reproduktion senken. Vor Einzelmaßnahmen wird zudem gewarnt – zum einen sind diese ohne Genehmigung illegal, zum anderen führen diese unkoordinierten Maßnahmen oft zu Verschlechterungen. Die Stadt Memmingen bittet um Mithilfe und Verständnis. Pressemitteilung Saatkrähen Pressemitteilung Schirme zum Schutz vor Krähenkot Flyer Saatkrähen Vortrag Saatkrähen Umweltausschuss
Die Stadt Memmingen hat seit 2024 einen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater eingestellt. Roland Gromer übernimmt ab sofort die Aufgabe, Bürger:innen bei Fragen rund um Wespen und Hornissen zu beraten und bei Problemen zu helfen. Wenn Bürger:innen Probleme mit Wespen oder Hornissen haben - zum Beispiel, weil ein Nest in der Nähe des Hauses oder in einem Baum im Garten steht, kann der Berater weiterhelfen. Er berät, welche Maßnahmen möglich sind und trägt zur Lösungsfindung bei. Bürger:innen mit Fragen oder Problemen mit Wespen oder Hornissen können das Amt für Umwelt und Klima per Mail unter umweltamt@memmingen.de kontaktieren unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer. Der Wespen- und Hornissenberater wird Sie dann zeitnah kontaktieren. Wespen und Hornissen sind wichtige Nützlinge in unserem Ökosystem. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Schädlingen, wie zum Beispiel Läusen und Mücken. In den letzten Jahren häufen sich Anfragen von Bürger:innen, die Probleme mit Wespen und Hornissen haben. Die Stadt Memmingen möchte daher mit dem neuen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater dazu beitragen, dass die Menschen diese geschützten Tiere besser verstehen und lernen, mit ihnen zu leben.