Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch VIII („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) beschriebenen Leistungen in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Beratungsdienstes rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen. Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten vom örtlichen Träger der Jugendhilfe – Stadt Memmingen - übernommen werden: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tagespflege Hilfen zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe Betreuung und Versorgung in Notsituationen Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Selbst beschaffte Leistungen – d.h. ohne Genehmigung/Leistungsbescheid des Jugendamtes in Anspruch genommene Hilfen - sind nicht übernahmefähig. Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe, insb. der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft, werden keine Kostenbeiträge erhoben. Ist bei teilstationären oder stationären Hilfen ein Kostenbeitrag einzuheben, orientiert sich dieser an der jeweiligen Einkommenshöhe. Insbesondere im Niedriglohnbereich stehen Zahlungen daher oftmals kaum oder gar nicht an. Leistungs- und Kostenfestsetzungsbescheide sind als Verwaltungsakte rechtsmittelfähig. SGB VIII
In unserem Hausaktenarchiv befinden sich die Hausakten nahezu aller bestehenden Gebäude von Memmingen und den Stadtteilen. Eine Einsichtnahme in unsere Aktenbestände kann aus rechtlichen Gründen nur gewährt werden, wenn man: Eigentümer/in des Anwesens/Grundstückes ist, oder eine einschlägige Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin vorweisen kann. Um sicherzustellen, dass die benötigten Unterlagen in der Bauregistratur vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon erforderlich. Umfang: Es handelt sich um eine selbstständige Durchsicht der Unterlagen vor Ort; dabei erfolgt von unserer Seite keine baurechtliche Beratung. Nachweise: Die Eigenschaft als Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r muss durch einen geeigneten Nachweis (bspw. aktueller Grundbuchauszug), ein Ausweisdokument und ggf. Vollmacht belegt werden. Reproduktion: Es ist gestattet, die vorgelegten Bauakten selbst abzufotografieren. Auf Wunsch können Fotokopien und Scandateien von genehmigten Bauplänen und Bescheiden kostenpflichtig angefertigt werden. Bezahlung vor Ort, in Ausnahmen per Rechnung Akteneinsicht: pro Hausakt 15,00€ Fotokopien/Scans: Größe Kopie S/W Kopie Farbe Scan A4 1,25 €/Stk 1,50 €/Stk 1,00 €/Stk A3 2,50 €/Stk 3,00 €/Stk 2,00 €/Stk <A3 10,00 €/Stk 12,00 €/Stk 7,00 €/Stk
Eine Gewerbeummeldung ist gesetzlich erforderlich, wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Für die Verlegung in eine andere Gemeinde müssen Sie das Gewerbe bei der Stadt Memmingen abmelden und bei der neuen Betriebssitzgemeinde anmelden. Andere Änderungen wie beispielsweise der Wechsel einer Wohnanschrift können bei der Gemeinde freiwillig angezeigt werden. Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Ummeldung Einzelperson 35,00 € Ummeldung Firma 35,00 € Ummeldung einer GbR pro Gesellschafter 35,00 € Formular zur Gewerbeummeldung Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufethaltstitel) § 14 Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Die Stadt Memmingen ist verpflichtet, ortsansässige Personen unterzubringen, die aus bestimmten Gründen ihre bisherige Wohnung verlieren und aus eigenen Anstrengungen keine Anschlussunterkunft finden. Die Gründe für den Verlust der Wohnung können vielfältig sein. Der häufigste Grund für die Obdachlosigkeit ist die Zwangsräumung durch den Vermieter, weil die monatliche Miete nicht oder nicht regelmäßig bezahlt wurde. Obdachlosigkeit kann aber beispielsweise auch durch einen Brandschaden an der eigenen Wohnung eintreten oder aber durch polizeilichen oder gerichtlichen Verweis aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Die Stadt hält eine Gemeinschaftsunterkunft im Erlenweg 10 mit derzeit 51 Wohnungen vor. Die Unterkünfte sind sehr einfach ausgestattet. Eine Möblierung wird nicht vorgehalten. Zwei Unterkünfte teilen sich jeweils eine Toilette. Waschmöglichkeiten gibt es in einem Gemeinschaftsbad. Das Warmwasser zum Duschen kann über einen Münzgasautomaten bezogen werden. Die Münzen sind bei den Stadtwerken in der Gaswerkstraße zu beziehen. Die Gemeinschaftsunterkunft wird derzeit nur mit männlichen Personen belegt. Für die Belegung wird eine Benutzungsgebühr von 2,90 €/qm monatlich erhoben. Weiter hält die Stadt Wohnungen in der Mozartstraße 7/9/11 für Zwecke der Obdachlosenunterbringung vor. Dort werden hauptsächlich Familien und weibliche Personen untergebracht. Die Benutzungsgebühr beträgt 3,50 €/qm (ohne Bad) und 4,50 €/qm (mit Bad).
Zum 01.01.2012 gilt für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser eine getrennte Gebührenberechnung. Die gesamten Kosten für den Transport und Reinigung des Abwassers, aber auch für den Neubau von Kanälen und den Unterhalt der Kläranlage und der Rohrleitungen werden aufgesplittet. Es gibt eine Schmutzwassergebühr wie bisher, die von der Höhe des Frischwasserverbrauchs abhängt und eine Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhanden versiegelten Flächen, von denen das Regenwasser in die Kanalisation gelangt und nicht im Erdbereich versickert. Durch diese Regelung werden die Kosten verursachergerecht zugeordnet. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie zum Beispiel Dachflächen, Terrassen oder Hofeinfahrten werden höher veranschlagt als teilversiegelte Flächen wie Befestigungen mit Rasengittersteinen, bei denen nur ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt. Der Selbstauskunftsbogen gibt den Memminger Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nähere Angaben zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen oder zu Zisternen zu machen. Sie erhalten ihn ab Januar 2012 auf Anfrage speziell für Ihr Grundstück, wenn Sie neu gebaut haben oder Veränderungen gegenüber der letzten Feststellung eingetreten sind. Aussenanlageplan gem. § 11 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Selbstauskunftsbogen (wird vom Tiefbauamt zugeschickt)
Im Stadtjugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich. Die Urkundsstelle im Stadtjugendamt beurkundet für Sie: Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt von allein erziehenden Elternteilen Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption Annahmeerklärung in Fällen der internationalen Adoption Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren) Was ist noch zu beachten? Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich. Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden. Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiss, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich. Auch wenn sie nicht in Memmingen wohnen, führt das Stadtjugendamt die o. g. Beurkundungen durch. Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung! Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Selbsthilfegruppen/Initiativen sind ein sehr wichtiger Baustein im sozialen Gefüge unserer Stadt. Die Angebote der Selbsthilfe basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer schwierigen Lebenslage betroffen sind. Geprägt wird das Selbsthilfeprinzip durch selbstbestimmten und regelmäßigen Austausch. Ziel ist es die persönliche Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sich gegenseitig zu stärken und zu stützen. Selbsthilfe ist ein Bündnis Gleichbetroffener; es lebt von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitglieder. Auf Leitung durch externe, nichtbetroffene Fachkräfte wird verzichtet, weil dies dem Selbsthilfeprinzip widerspricht. Die Stadt Memmingen ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe unterstützenden Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Schwaben - ASLS Schwaben“. Im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Augsburg steht deren Selbsthilfe Kontaktstelle Kempten/Allgäu Memminger Bürgern und Selbsthilfegruppen zu allen selbsthilferelevanten Frage zur Seite – bei Neugründung, in der Aufbauphase, bei der Planung von Gruppentreffen oder bei der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu werden hier vorort gerne Außensprechstunden angeboten. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktstelle im Rahmen des § 20 h SGB V Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und deren finanzielle Förderung über den Runden Tisch Schwaben. Die Geschäftsstellen beraten, helfen beim Ausfüllen der Formulare, nehmen die Anträge entgegen und stehen im Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Ansprechperson: Selbsthilfe-Kontaktstelle Kempten/Allgäu Frau Beyrer St.-Mang-Platz 11 87435 Kempten Tel. 0831-9606091 Fax 0831-9606092 shg.kempten@mnet-online.de Di-Do: 09.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Telefonisch zusätzlich: Mo: 09.00 – 13.00 Uhr Nützliche Links und Verweise zu Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten und Beratung: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben - Kontaktstelle Kempten/Allgäu Kontaktadressen, Informationen und Formulare der zuständigen Beratungsstelle Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nützliche Informationen zu Selbsthilfe mit Verweisen auf verschiedene Internetangebote. Zentrum Bayern Familie und Soziales Information und Formulare zur Förderung von Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen Runder Tisch Schwaben Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner für alle Selbsthilfegruppen in Schwaben, die einen Antrag auf Selbsthilfegruppenförderung stellen möchten. Über die Höhe der Förderung entscheiden nach wie vor die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen und Formulare http://www.seko-bayern.de/ SeKo Bayern (Selbsthilfekoordination Bayern) ist eine Einrichtung zur landesweiten Vernetzung und Unterstützung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie hat zum Ziel, die Selbsthilfebewegung in Bayern zu stärken. http://www.lag-selbsthilfe-bayern.de/ Dachorganisation von derzeit 110 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen in Bayern, vertreten unsere Interessen in der Gesundheits- und Sozialpolitik sowie in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist somit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. https://netzwerkfrauen-bayern.de/ Das „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ist ein offener Zusammenschluss. Jedes Mädchen und jede Frau mit Behinderung kann Teil des Netzwerks sein! Austauschforum zu allen Lebensbereichen; Wir beraten einander nach dem Peer-Prinzip: Betroffene helfen Betroffenen. https://www.nakos.de/adressen/betroffene/ Die NAKOS unterstützt Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen dabei, ein Austauschnetz, eine überregionale Selbsthilfegruppe oder ein Forum im Internet aufzubauen. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Möglichkeiten, bundesweit nach Gleichbetroffenen zu suchen. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen Information und Formulare zur Förderung Download: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Förderrichtlinien Selbsthilfegruppenförderung Bayern Merkblatt für Förderung von Selbsthilfegruppen des GKV Bayern Gesetzliche Grundlage für Krankenkassenförderung § 20 h SGB VIII
Neben der Lebensmittelüberwachung der Stadt Memmingen kümmert sich das Veterinäramt um von Tieren stammende Lebensmittel. Hierbei werden alle Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung überwacht. Speziell EU-zugelassene Lebensmittelbetriebe wie z.B. Schlachthöfe, Fleischverarbeitende Betriebe oder Lebensmittelkühlhäuser fallen unter die Kontrollaufgaben des Veterinäramtes. Der Verbraucherschutz wird unter anderem durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung Wilduntersuchungen Spezielle Rückstandsuntersuchungen Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern Verfolgung von Verbraucherbeschwerden Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe Trichinenschau Nämlichkeitskontrollen und Dokumentenkontrolle bei Exporten Fleischhygienegebühren: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX 11/5.6.1.1. Rinder 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.1.2. Kälber 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.1. Schweine 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.2. Ferkel 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1. Schafe 12,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1 Ziegen 12,00 Euro Kontrollen, infolge eines festgestellten Verstoßes: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX11 1.1 erforderliche Nachkontrollen nach einer planmäßigen Routinekontrolle: je angefangene 15 Min. / 19 Euro pro Person VO 882/2004 EU des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz VO 853/2004 EU; VO 854/2004 EU
Bislang waren die Regelungen zur Altersrente im deutschen Recht an der Vollendung des 65. Lebensjahres ausgerichtet. Nunmehr spricht das Rentenrecht von der ‚Regelaltersgrenze’. Diese Regelaltersgrenze wird, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst in Monats- später dann in Zweimonatsschritten und wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 abgeschlossen sein. Eine Rentenzahlung erfolgt niemals automatisch; auch nicht beim Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze. Der zwingend erforderliche Rentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem beabsichtigten oder gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Beim Versicherungsamt der Stadt Memmingen erfolgt die Antragsaufnahme rechnergestützt mit dem von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Programm ‚eAntrag’. Hierbei wird anhand Ihrer Angaben und Unterlagen ein vollständiger Antrag erstellt und anschließend auf elektronischem Weg an den zuständigen Rententräger übermittelt. Ergänzend erhalten Sie eine schriftliche Antragsbestätigung. Außer der Regelaltersrente gibt es aber auch vorgezogene Altersrenten: Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit* oder nach Altersteilzeit* Altersrente für Frauen* *diese Rentenart kann nur noch von Versicherten beansprucht werden, welche vor dem 01.01.1952 geboren wurden! Sie erhalten bei uns Auskunft darüber, welche persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart vorliegen müssen und welche Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) erfüllt sein muss. Anhand der Rentenunterlagen wird die Auskunft individuell auf Ihren Einzelfall erteilt.
In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind. Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen. Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt. Bei der Stadt Memmingen können Sie Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader beantragen. Gewerbliche Erlaubnisse können Sie bei der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt - beantragen. Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel: Zuverlässigkeit Persönliche (und körperliche) Eignung Fachkunde Mindestalter von 21 Lebensjahren (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis Erlaubnis nach § 27 SprengG: 180,00 € Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: 120,00 € Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung) Nachweis der Fachkunde Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader