Sie können als Einwohner von Memmingen folgende namensrechtliche Erklärungen beim Standesamt Memmingen abgeben: für Ehegatten/Lebenspartner: nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe für Kinder: Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland allgemein: Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG) Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB) Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, muss im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte auch, dass namensrechtliche Erklärungen grundsätzlich unwiderruflich sind. 25,-- Euro, Erklärungen nach 94 BVFG und 47 EGBGB sind gebührenfrei
Der Wald der Stadt Memmingen gliedert sich in 3 Betriebsverbände, den Stadtwald, den Stiftungswald der Unterhospitalstiftung und den der Dreikönigskapellenstiftung. Laut Waldfunktionsplanung erfüllt der Stadtwald Memmingen neben der Nutzholzerzeugung zahlreiche zusätzliche Funktionen. Diese sind u.a.: Wald zur Erholung Landschaftsprägender Wald Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz Lärmschutzwald Wald mit besonderen Wasserschutzfunktionen Nach festgelegten Forstwirtschaftsplänen werden die Wälder naturnah und als Dauerwald bewirtschaftet. Unsere heranwachsenden Waldbestände werden nach der Maßgabe „früh-mäßig-oft“, im Schnitt alle 5 Jahre durchforstet. Durch Borkenkäfer oder Sturm entstandene Freiflächen werden laufend mit Mischbaumarten aufgeforstet und wiederkehrend gepflegt. Im Rahmen der Nachhaltigkeit wird nur so viel Holz geerntet wie zuwächst, damit gewährleisten wir die dauernde Erhaltung unserer Wälder ebenso wie die Versorgung unserer Bevölkerung mit dem nachwachsenden, ökologisch wertvollen Rohstoff (Bauholz und Papierholz) und dem CO² neutralen Brennstoff Holz (Brennholz). Für die Waldbewirtschaftung und die Erholungssuchenden werden die Waldwege (Erholung im Wald) und Parkplätze angelegt und unterhalten.
https://www.memmingen.de/ausschreibungen.html Fragen zu Ausschreibungen in Publikation stellen Sie bitte elektronisch über das Vergabeportal Deutsche eVergabe
Informationen zu den Müllgebühren, Müllabfuhr und weitere Infos finden Sie unter: Abfallwirtschaft und Abwasser - Stadt Memmingen: Abfallwirtschaft und Abwasser
Internet: stadtrecht.memmingen.de Die E-Mail-Adresse eröffnet nicht die Möglichkeit Rechtsmittel in einem Bußgeldverfahren durch E-Mail einzulegen.
Im Erdgeschoss des Welfenhauses, Zi.-Nr. 002 erhalten Sie Zehnerkarten für das Memminger Hallenbad. Erwachsene: 23,00 € Jugendliche: 12,00 €
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Das Wassergeflügel ist das natürliche Erregerreservoir für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühner und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage. In Deutschland kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche bei Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen. In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Auf mögliche Erkrankungen bei Geflügelbeständen ist besonders zu achten. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren. Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention. Des Weiteren muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 21.11.2022). Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel jederzeit die Aufstallung von Geflügel anordnen. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sind abrufbar auf den Seiten des LGL – siehe „Links“. Die für die Stadt Memmingen gültigen Allgemeinverfügungen (veröffentlicht am 21.11.2022 und 20.10.2022) sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie ebenfalls unter „Links“. Für aktuelle Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des LGL (siehe „Links“). Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Veterinäramt Memmingen unter der Tel. 08331-8502350. Stand 03.11.2025 Allgemeinverfügung Stadt Memmingen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelpest (veröffentlicht am 21.11.2022) Allgemeinverfügung Stadt Memmingen Reisegewerbe Geflügelpest (veröffentlicht am 20.10.2022) LGL: Tiergesundheit: Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest) (bayern.de) Tiergesundheit: Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) (bayern.de) FLI: Klassische Geflügelpest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de) Karten zu HPAI: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. JaS arbeitet einzelfallorientiert. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein freiwilliges Angebot. Beratung und Unterstützung durch die JaS-Fachkraft ist kostenlos. Gesprächsinhalte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber der Schule und allen anderen Institutionen). Dies geschieht durch: Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt. Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Elternarbeit: Innerfamiliäre, erzieherische und/oder schulische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege zur Verbesserung zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe ein-bezogen oder angeregt werden. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar. JaS wird durch die Stadt Memmingen in eigener Trägerschaft an folgenden Schulen geleistet: Edith-Stein-Schule (Grundschule) Elsbethenschule (Grundschule) Theodor-Heuß-Schule (Grundschule) Jakob-Küner-Schule (Berufsschule) Johann-Bierwirth-Schule (Berufsschule) Reichshainschule (Förderschule) Darüber hinaus erfolgt JaS durch von der Stadt Memmingen beauftragte freie Träger der Jugendhilfe: Bismarck-Schule (Mittelschule) Lindenschule (Mittelschule) Volksschule Amendingen (Mittelschule) Die weit überwiegende Finanzierung wird durch die Stadt Memmingen geleistet. Der Freistaat Bayern unterstützt Teile der Maßnahmen durch sein JaS-Förderprogramm mit festen Zuschüssen. SGB VIII
Am 1. Januar 2011 endete nach 85 Jahren die gemeindliche Zuständigkeit der Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten. Gleichzeitig wechselte auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. An die Stelle der Lohnsteuerkarte ist die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerId) getreten. Diese wird/wurde jedem durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und mit persönlich adressiertem Brief bekannt gegeben. Sollten sie Ihre SteuerId suchen, so finden sie diese zum Beispiel auf Ihrer letzten Lohnabrechnung auf einem Einkommenssteuerbescheid bei der Lohnabteilung des bisherigen Arbeitgebers Sie kann auch über folgenden Link innerhalb weniger Werktage neu zugesandt werden: www.identifikationsmerkmal.de Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Finanzbehörden wenden: Finanzamt Memmingen Bodenseestraße 6 87700 Memmingen Tel: 08331/608-0 Fax: 08331/608-165 Email: poststelle@fa-mm.bayern.de
Waldpädagogik ist eine Form der Naturpädagogik und soll den Kindern ganzheitlich durch praktisches Erleben und Lernen ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge in Wald und Natur nahebringen und somit der Naturentfremdung entgegenwirken. In der 3. Klasse haben die Kinder das Thema „Wald“ im Heimat- und Sachkundeunterricht, deshalb nehmen einige Lehrer das Angebot einer Waldführung mit dem Förster dankend an. Seit 2017 gibt es nun den ersten Memminger Waldkindergarten im Stadtwald Memmingen nahe Eisenburg. Der wesentliche Unterschied der Waldkindergärten gegenüber normalen Kindergärten ist, dass sich "Waldkinder" weitgehend in der Natur aufhalten und vorwiegend mit den Dingen spielen, die sie im Wald oder auf dem Feld vorfinden. Nur bei besonders schlechtem Wetter bietet ein Bauwagen vor Ort, oder bei Sturmwarnung den Kindern in Eisenburg Unterschlupf. Nähere Informationen zum Waldkindergarten Eisenburg bietet das Amt für Kindertageseinrichtungen - Tel. 08331-850472 Sollten Sie Interesse an einer Waldführung, z.B. von einer Schulklasse, Gruppe oder Kindergartengruppe haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Art. 28 Abs. 8 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)