Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie
Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie: Überwachung der genehmigungsbedürftigen Anlagen
Bei den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Betriebe wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als IE-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für die sogenannten IE-Anlagen insbesondere ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen.
Der Überwachungsplan wurde von der Regierung von Schwaben erstellt und kann auf der Website der Regierung von Schwaben eingesehen werden.
Überwachungsprogramm und Anlagen
-
Überwachungsprogramm Die Stadt Memmingen hat aus dem Überwachungsplan ein Überwachungsprogramm entwickelt. Dazu gehören folgende vier Anhänge:
-
Immissionsschutzrichtlinie Anlage 2 Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung
-
Immissionsschutzrichtlinie Anlage 3 Muster Überwachungsbericht
-
Immissionsschutzrichtlinie Anlage 4 Übersicht über die im Bereich der Stadt Memmingen befindlichen IE-Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
Überwachungsberichte
Die von der Stadt Memmingen nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage zu erstellenden Überwachungsberichte werden gemäß § 52 a Abs. 5 Satz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz auf dieser Seite veröffentlicht. Die aktuellen Überwachungsberichte sind in den nachfolgenden Ordnern der jeweiligen Anlagen als pdf-Datei hinterlegt.
Feuerungsanlagen
Kontakt Umweltschutzverwaltung
Stadt Memmingen
Umwelt und Klima
Felix Wigand
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Tel: 08331/850-619
Fax: 08331/850-610