Ehrenamt und Vereine
Informationen rund um das Ehrenamt und das Vereinsangebot für Kinder und Jugendliche
- Jugendleiterbefragung (nächster Termin vsl. Ende 2026)
- "Jugendleiter-Grundkurs (Juleica)" der Evangelischen Jugend Memmingen
30.03. bis 03.04.2026 (Pfeifferhof in Rot an der Rot)
"Die Anmeldung erfolgt wie immer über unseren Veranstaltungskalender in den Evangelischen Terminen, der auch auf unserer Homepage verlinkt ist. Hier muss lediglich die betreffende Veranstaltung ausgewählt und das Anmeldeformular angeklickt uns ausgefüllt werden." (Anmeldeschluss: 25.02.2026)
- "Jugendleiter-Grundkurs (Juleica)" der Katholischen Jugendstelle Memmingen
07.04. bis 11.04.2026 (Jugendhaus Waldmühle in Böhen)
Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz ergibt sich eine Änderung für alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind: Es ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Das Stadtjugendamt Memmingen bietet auf dieser Seite alle nötigen Informationen und Anträge hierzu, um Vereine und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, diese neue Regelung umzusetzen.
Online Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses:
- sehr einfach mit der "AusweisApp" (mit NFC-fähigem Smartphone; Mindestalter 16J.; Bund-ID-Konto erstellen)
- alle Personen unter 16 Jahren müssen weiterhin persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen. Alternativ können Personensorgeberechtigte (ohne Vollmacht) für ihr minderjähriges Kind ein Führungszeugnis beantragen.
Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 2 BZRG kann online oder persönlich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ehrenamtliche aus Memmingen wenden sich an das Bürgeramt in der Kalchstraße, alle anderen an die Einwohnermeldeämter ihrer Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft. In der Regel dauert es zwischen ein bis zwei Wochen zwischen Antragstellung und Zusendung durch das Bundesamt für Justiz.
Nein, die Ausstellung ist für alle ehrenamtlich tätigen Personen kostenfrei. Der Verein/Träger bescheinigt mit Unterschrift und Stempel auf dem Vordruck die ehrenamtliche Tätigkeit (siehe unten Downloads: Einzelbestätigung). Mit dieser Bescheinigung können die ehrenamtlich Tätigen das erweiterte Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Das erweiterte Führungszeugnis wird immer und ausschließlich der antragstellenden Person zugeschickt. Diese kann es dann dem Verein/Träger vorlegen.
Wichtig: Das Zeugnis muss nur vorgelegt werden, der Verein Träger darf es nicht einbehalten. Es verbleibt beim Ehrenamtlichen und kann somit auch zur Vorlage bei anderen Vereinen genutzt werden.
Ja! Nicht jede Eintragung ist relevant für den Kinder- und Jugendschutz: bei uns in Memmingen besteht deshalb auch die Möglichkeit, sich beim Stadtjugendamt nach Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses kostenlos ein „Negativzeugnis“ ausstellen zu lassen, in dem bestätigt wird, daß keine vom § 72 a SGB VIII erfassten Eintragungen aus dem vorgelegten erweiterten Führungszeugnis hervorgehen.
(Stadtjugendamt, Ulmerstraße 2, 2. OG, Zimmer-Nr. 202).
§ 72a Abs. 1 S. 1 SGB VIII erfasst folgende Straftatbestände des StGB (Stand: Dez. 2021):
- § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- §§ 176 bis 176b Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- §§ 177 bis 179 Tatbestände der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
- § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- § 180a Ausbeutung von Prostituierten
- § 181a Zuhälterei
- § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- § 183 Exhibitionistische Handlungen
- § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
- §§ 184 bis 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften
- § 184d Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Telemedien
- § 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornografischer Darbietungen
- §§ 184f-g Verbotene und jugendgefährdende Prostitution
- § 184i Sexuelle Belästigung
- § 184j Straftaten aus Gruppen
- § 184k Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
- § 184l Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
- § 201a Abs. 3 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
- §§ 232 bis 233a Tatbestände des Menschenhandels
- § 234 Menschenraub
- § 235 Entziehung Minderjähriger
- § 236 Kinderhandel
Es genügt, eine Liste der eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisse zu führen, in der der Name des Ehrenamtlichen, das Datum der Ausstellung, sowie das Vorlagedatum hinterlegt sind. Diese Liste unterliegt einer datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das heißt, sie darf nur den dafür im Verein beauftragten Personen zugänglich sein. Ausgeschiedene Ehrenamtliche sind aus der Liste zu löschen. Das Jugendamt stellt hierfür eine Excel-Vorlage zur Verfügung (siehe Downloads rechts oben auf dieser Seite). Bei Ablauf der Gültigkeit werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Liste farblich hervorgehoben. In den Vereinen sollte ein Ansprechpartner benannt werden, dem die Führungszeugnisse vorgelegt werden und der die Liste führt.
Es darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlagepflicht beginnt für Ehrenamtliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Führungszeugnis gilt maximal 5 Jahre. Vereine können jedoch auch eine andere Frist festlegen und bspw. alle 3 Jahre zur Vorlage auffordern.
Jugendleiterkarte (=Juleica)
Jugendleiter und Jugendleiterinnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden.
Die Juleica bürgt für Qualität: Alle Juleica-Inhaber:innen haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich die Teilnehmenden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer:innen die Juleica besitzen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn
- sie mindestens 16 Jahre alt sind
- die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Weitere Informationen gibt es unter www.juleica.de oder beim Stadtjugendring.
Bayerische Ehrenamtskarte für alle Memminger Juleica-Inhaber:innen:
Zusätzlich kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen, die Inhaber einer Juleica sind, ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden. Die Bayerische Ehrenamtskarte bietet weitere Vorteile und Ermäßigungen.
Juleica-Vergünstigungen in Memmingen
Weitere Vergünstigungen (Bäder, Bergbahnen, Freizeitparks, Museen, etc.) im Umkreis von Memmingen und auch bundesweit sind auf der Juleica Internetseite aufgelistet.