Stadt Memmingen:Graffiti - legales Sprayen

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Graffiti - Legales Sprayen in Memmingen

Das Projekt “Hall of Fame” soll Graffiti-Künstlern das legale Sprayen an freigegebenen Wandflächen in Memmingen ermöglichen. An der Hall of Fame darf nur unter Berücksichtigung der folgenden Regeln und des sogenannten Hall of Fame Ehrenkodex gemalt werden. Neben gegenseitigem Respekt, müssen Künstler nach diesem Ehrenkodex ihr eigenes Können einschätzen, so dass sie nicht über andere Bilder malen, welche nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen. 

  • Haftung, Urheberrecht und Materialkosten sind Sache der Künstler.
  • Der Bestand der Kunstwerke wird von Seiten der Stadt Memmingen nicht garantiert.
  • Die künstlerische Betätigung ist nur in den vom Leitsystem gekennzeichneten vertikalen Wandflächen gestattet.
  • (Leere) Spraydosen und sonstige Materialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder mitzunehmen.
  • Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut, doch auch gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung. Daher gilt: Keine diskriminierenden, rassistischen, grob anstößigen, beleidigenden oder sonst strafbaren Inhalte. 

Leitsystem

Die freigegebene Wandfläche ist durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet. Es dürfen nur diese Wandflächen bemalt werden. Straßenbeschilderung, Lampen, Boden und Decken sind tabu.

Unterführung Neue Welt

Unterführung Buxheimer Straße