Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Stadt Memmingen:Umzug in die eigene Wohnung

Umzug in die eigene Wohnung (für Flüchtlinge)

Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft bzw. der dezentralen Unterkunft auszuziehen. Sie müssen eine eigene Wohnung finden. Solange Sie keine Arbeit haben und somit kein Geld verdienen, bezahlt das Jobcenter Ihre Miete. Allerdings nur, wenn Sie hilfebedürftig sind.

Wichtig: Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, dürfen Sie den Mietvertrag nicht gleich unterschreiben. Das Jobcenter muss den Mietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen und genehmigen. Im Mietvertrag müssen folgende Punkte stehen:

  • Kaltmiete: Die Mietkosten für die Wohnfläche pro Monat
  • Nebenkosten: auch Betriebskosten wie Treppenhausreinigung, Müllgebühren, Hausmeisterkosten, Kabelanschluss usw.
  • Heizkosten: Kosten für Heizung und Warmwasser (Achtung: Strom- und Heizkosten müssen immer von Ihnen selbst bezahlt werden!)
  • Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Adresse, Vermieter oder Vermieterin

Die Warmmiete setzt sich aus den oben genannten Komponenten zusammen. Sie ist also deutlich höher als die Kaltmiete.

Kaution, Erstausstattung, Ablöse und Ummelden

Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter oder die Vermieterin. Der Betrag für die Kaution ist höchstens 3 Kaltmieten. Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, bekommen Sie das Geld zurück.

Wichtig: Sie dürfen keine Schäden hinterlassen, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.

Sie dürfen die Möbel aus Ihrer Asylunterkunft nicht mitnehmen. Deshalb brauchen Sie neue Möbel. Sie können einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellen. Vom Jobcenter bekommen Sie dann einen Pauschalbetrag, der je nach Anzahl der Personen und nach der Größe der Wohnung verschieden sein kann. Falls Ihr Vormieter oder Ihre Vormieterin verschiedene Sachen in der Wohnung lässt, können Sie ihm oder ihr diese abkaufen (Ablöse).

Vorsicht: Es kann einige Wochen dauern, bis das Geld vom Jobcenter ausgezahlt wird!

Bitte denken Sie daran sich umzumelden, d.h. Sie müssen Ihre neue Adresse (persönlich) dem Einwohnermeldeamt (LINK) melden.