Kinderrechte
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Diese Rechte stehen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie gilt auch in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Daneben gibt es in Deutschland viele Gesetze, die das Leben, die Gesundheit und die Rechte von Kindern in besonderer Weise schützen. Der Schutz von Kindern steht dabei immer an erster Stelle.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Egal wo sie leben, woher sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind, in welcher Kultur sie leben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind
- Kinder haben das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und eine Staatsangehörigkeit sowie auf eine Familie. Der Staat hilft grundsätzlich, wenn Kindern etwas davon fehlt
- Kinder sollen bei ihren Eltern leben können, es sei denn, das bringt sie in Gefahr. Eltern dürfen und müssen für ihre Kinder sorgen, ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen schützen und fördern
- Kinder, die geflohen sind, haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe
- Kinder müssen geschützt werden, damit sie gut aufwachsen können
- Kinder müssen und dürfen zur Schule gehen. Es gibt eine Schulpflicht. Eltern müssen ihre Kinder beim Schulbesuch unterstützen. Die Schulbildung ist in Deutschland kostenlos
- Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden
- Mit spätestens 14 Jahren dürfen Kinder ganz allein entscheiden, ob sie einer Religion angehören und welcher
- Kinder sollen sich gut entwickeln können. Dafür sind die Eltern verantwortlich. Wenn sie dabei Hilfe brauchen, muss der Staat helfen und zum Beispiel für Nahrung, Kleidung und eine Wohnung sorgen
- Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, haben die gleichen Rechte wie Kinder, die bei verheirateten Eltern leben
Das ist in Deutschland nicht erlaubt:
- Kinder dürfen nicht vernachlässigt oder missbraucht werden
- Kinder dürfen nicht geschlagen oder auf irgendeine Weise körperlich oder seelisch misshandelt werden
- Kinder dürfen bis zum 13. Lebensjahr nicht als Arbeitskräfte eingesetzt werden. Wenn sie älter sind, dürfen sie nur sehr eingeschränkt Arbeit eingehen. Diese darf die Gesundheit und ihre Entwicklung nicht beeinträchtigen
- Kinder dürfen nicht entführt oder als Handelsobjekte benutzt werden
- Es ist verboten, sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen