Kontakt Ausländeramt
Stadt Memmingen
Ausländeramt
Marktplatz 16
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2222
Ausländeramt
Das Ausländeramt ist für alle aufenthaltsrechtlichen und zum Teil auch passrechtlichen Maßnahmen ausländischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zuständig.
Was Sie im Ausländeramt machen können:
- Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis
- Ausweisersatzdokumente
- Verlängerung des Ankunftsnachweises
- Aufenthaltsgestattung ausstellen und verlängern (Asyl)
- Duldungen ausstellen oder verlängern
- Umzugserlaubnis für Geduldete und Wohnsitzverpflichtete
- Blaue Karte EU / Hochqualifizierte
- Beantragung der Arbeitserlaubnis
- Beantragung einer Arbeitsgenehmigung bzw. Wechsel des Arbeitsplatzes
- Einreiseangelegenheiten (z.B.: Familiennachzug)
- Integrationskurse
- Beratung zur freiwilligen Ausreise
- Beantragung von Verpflichtungserklärungen (Einladung von Personen aus dem Ausland)
- Unterkunftsverwaltung der dezentralen städtischen Unterkünfte
Hinweis: Unsere Amtssprache ist deutsch. Ausländer, die kein Deutsch können, sind verpflichtet, einen Dolmetscher zu Terminen mit der Ausländerbehörde mitzubringen.
Wenn Sie beim Bundesamt für Migration (BAMF) Ihren Asylantrag gestellt haben (1. Interview), bekommen Sie von der Ausländerbehörde einen Ausweis (Aufenthaltsgestattung). Bitte tragen Sie den Ausweis immer bei sich.
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