Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Stadt Memmingen:Wichtige Informationen zur Schule

Wichtige Informationen zur Schule

Anmeldung an einer Schule

Sie müssen ihr Kind an der zuständigen Schule anmelden. Nach Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt wird die zuständige Schule automatisch informiert. Sie bekommen von der zuständigen Schule dann eine Einladung zur Anmeldung. Danach kann Ihr Kind zur Schule gehen.

Wichtig: Bringen Sie unbedingt Ihr Kind mit! Bitte bringen Sie außerdem einen Dolmetscher und folgende Dokumente mit:

  • Ihren Ausweis, Ihre Geburtsurkunde oder Ihren Ankunftsnachweis
  • Meldebescheinigung der Ausländerbehörde
  • alle Dokumente, die Ihr Kind betreffen (Ausweis, Geburtsurkunde, Zeugnisse, ärztliche Atteste, etc.)

Krankmeldung bei der Schule

Bitte rufen Sie vor Schulbeginn in der Schule an, wenn Ihr Kind krank ist oder aus wichtigen Gründen nicht in die Schule gehen kann. Die Schule muss sonst Ihr Kind suchen, notfalls mit der Polizei.

 

Fahrkosten zur Schule

Für die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen ist die Stadt Memmingen zuständig. Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen bis einschließlich der 10. Klasse, Förderschülerinnen und Förderschüler und Vollzeit-Berufsschülerinnen und Berufsschüler wenden sich an die Schulverwaltung.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Es ist möglich für Ihr Kind durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung für das Mittagessen in der Schule, Mitgliedsbeiträge für Kultur- und Sportvereine oder das Geld für die Teilnahme an Schulausflügen zu bekommen. Den Antrag müssen Sie im Sozialamt oder Jobcenter stellen.

Sie müssen den Antrag immer stellen, bevor Sie selbst etwas bezahlen. Wenn Sie bereits etwas bezahlt haben, bekommen Sie das Geld nicht zurück.

Hort und Ganztagsbetreuung

Für Schulkinder gibt es Horte und Ganztagesangebote für die Betreuung nach der Schule. Ob und von wem die Kosten dafür übernommen werden hängt vom Aufenthaltstitel ab. Wenden Sie sich bitte direkt an die Schule Ihres Kindes.

Informationen

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit sich auch mit einem Mittelschul- oder Realschulabschluss durch den zweijährigen Besuch einer Fachoberschule (FOS) noch für ein Studium zu entscheiden. Auch Absolventen des Gymnasiums können eine Berufslehre anstreben. Vieles ist möglich, aber alles ist abhängig von den Leistungen und der Leistungsbereitschaft Ihres Kindes.

Einen Überblick in 3 Sprachen zum Schulsystem in Bayern finden sie hier:

Das Schulsystem in Bayern auf Deutsch
Das Schulsystem in Bayern auf Englisch
Das Schulsystem in Bayern auf Arabisch