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Stadt Memmingen:Ausbildungsduldung

Ausbildungsduldung seit dem 01.01.2020 für geduldete Ausländer und Ausländerinnen

Eine Ausbildungsduldung wird erteilt, wenn nach Ablehnung eines Asylantrages eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf fortgesetzt werden soll. Ebenfalls kann die Ausbildungsduldung erteilt werden, wenn die Person bereits seit drei Monaten im Besitz einer Duldung ist.

In beiden Fällen sind weitere Erteilungsvoraussetzungen wie Identitätsklärung sowie straffreier Aufenthalt zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den bereits nach geltendem Recht bestehenden Versagungsgründen wird die Ausbildungsduldung künftig Ausländern und Ausländerinnen versagt, die Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben.