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Stadt Memmingen:Religionsausübung in Memmingen

Religionsausübung in Memmingen

Religionsfreiheit

Religion und Glaube sind in Deutschland Privatsache. Der Staat schreibt niemanden vor, ob und an welchen Gott er oder sie glauben soll. Staat und Religion sind getrennt.

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Alle Menschen dürfen ihre Religion und ihren Glauben frei ausüben und selbst wählen
  • Alle Menschen haben die Freiheit, nicht religiös zu sein und dies auch zu sagen. Wer nicht an Gott glaubt, darf dies auch öffentlich sagen
  • Angehörige unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen dürfen untereinander heiraten
  • Heirat zählt nur vor dem Standesamt als rechtskräftige Ehe. Ausschließlich im Rahmen einer Religion geschlossene Ehen sind in Deutschland rechtlich nicht bindend

Das ist in Deutschland nicht erlaubt:

  • Religiöse Vorschriften oder Traditionen über geltende Gesetze zu stellen. Zum Beispiel mit mehreren Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein. Oder ohne Sondererlaubnis ein Tier zu schächten
  • Jungen dürfen nur beschnitten werden, wenn dadurch ihr Wohl nicht gefährdet wird

Viele Menschen in Deutschland setzen sich heute für den Dialog zwischen den Religionen ein. Ziel ist das friedliche Zusammenleben religiöser, gläubiger und keiner Religion angehöriger Menschen. Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Solange die Ausübung einer Religion weder die Demokratie noch die Trennung von Staat und Religion gefährdet, wird sie geschützt.

Religion

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