Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und am Arbeitsplatz
Seit 01.08.2010 ist in Bayern das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verboten.
Informationen zum Rauchverbot
Auch an Arbeitsplätzen darf nicht immer geraucht werden.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz