Persönliche Freiheit
Alle erwachsenen Menschen dürfen selbst über sich und das eigene Leben bestimmen. Egal, ob Mann oder Frau, jung oder alt, mit oder ohne Behinderung, egal welcher Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit.
Alle Menschen dürfen tun, was sie wollen, solange sie sich an die Gesetze halten und andere nicht in ihrer Freiheit einschränken.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Alle Menschen dürfen entscheiden, was sie anziehen möchten.
- Alle Menschen dürfen essen, was sie wollen und was ihnen schmeckt.
- Der Genuss von Alkohol ist für Erwachsene erlaubt. Für Kinder und Jugendliche ist der Konsum von Alkohol verboten.
- Jede Frau und jeder Mann darf selbst entscheiden, ob und wen sie oder er heiraten möchte.
- Jede Frau und jeder Mann darf sich scheiden lassen
- Unverheiratete Paare dürfen zusammenleben und Kinder bekommen
- Angehörige unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen dürfen heiraten und Kinder bekommen
- Empfängnisverhütung ist für beide Geschlechter erlaubt. Die Entscheidung einer Person, verhüten zu wollen, muss geachtet werden
- Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind akzeptiert
- Alle entscheiden selbst, wie und wo sie leben wollen. Für Nichtdeutsche kann dieses Recht bis zur Anerkennung eines Asylantrages eingeschränkt sein
- Sexuelle Handlungen unter Erwachsenen dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Jede sexuelle Handlung mit Kindern ist verboten
Wichtig:
Die eigene Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit oder die Menschenwürde des Anderen verletzt oder gegen Gesetze verstößt.