Gleichberechtigung von Mann und Frau
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte!
Dies spiegelt sich in den Gesetzen und im täglichen Leben wider.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Mädchen und Jungen gehen zusammen zur Schule und erhalten den gleichen Unterricht. Sie nehmen gemeinsam am Sportunterricht teil
- Frauen dürfen studieren oder einen Beruf erlernen. Frauen stehen grundsätzlich alle Berufe offen
- Frauen übernehmen in der Gesellschaft Verantwortung, z.B. als Polizistinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen oder in Ämtern und Behörden. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten
- Frauen entscheiden selbst, ob sie arbeiten gehen oder nicht. Über das Geld, das sie verdienen, können sie selbst verfügen
- Frauen müssen ihren Ehemann, ihre Eltern oder andere Familienmitglieder nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie arbeiten, ein Konto eröffnen oder Verträge abschließen möchten
- Frauen dürfen sich so kleiden, wie sie möchten
- Frauen entscheiden selbst, ob, wann und wen sie heiraten wollen
- Mütter sind besonders geschützt. Sie müssen und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Ihnen darf nicht wegen ihrer Mutterschaft gekündigt werden
- Die Aufgaben und Rollen in der Familie sind nicht vorgeschrieben
- Frauen nehmen am öffentlichen Leben teil. Sie besuchen kulturelle, politische oder Sportveranstaltungen, Restaurants und Bars
- Frauen können wählen und in politische Ämter gewählt werden
- Frauen und Männer sind im Erbrecht gleichgestellt. Töchter ebenso wie Söhne
- Sexuelle Berührungen, Kommentare oder Aufforderungen sind nur erlaubt, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Ein „Stopp“ oder „Nein“ ist unbedingt zu respektieren
Das ist in Deutschland nicht erlaubt:
- Jede Form von Gewalt gegenüber Frauen, auch in der Ehe
- Niemand darf sexuell belästigt werden
- Vergewaltigung, auch innerhalb der Ehe, wird bestraft
- Niemand darf gezwungen werden zu heiraten. Die Nötigung zu einer Ehe durch Gewalt oder Drohung wird bestraft