Gewaltfreiheit
Alle haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Das heißt, alle Menschen haben das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Darunter wird sowohl die physische, als auch psychische Gesundheit eines Menschen verstanden. Dies gilt auch im privaten Bereich.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Konflikte sollen gewaltfrei gelöst werden
- Wer bei Gefahr oder Konflikten Hilfe braucht, kann die Polizei rufen
- Allen Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten
- Selbstjustiz ist nicht erlaubt. Wenn die eigenen Rechte verletzt wurden, entscheidet ein staatliches Gericht
- Der Staat muss gewaltfrei handeln. Er darf nur ausnahmsweise Gewalt anwenden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Es gibt keine Todesstrafe und keine Körperstrafen, Folter ist verboten
Das ist in Deutschland nicht erlaubt:
- Einen anderen Menschen körperlich zu misshandeln, zu verletzen oder zu töten. Das gilt auch innerhalb der Familie, in der Schule und auf der Straße
- Die Beteiligung an einer Schlägerei, in deren Folge Menschen getötet oder körperlich schwer verletzt werden
- Blutrache und Mord im Namen der Ehre
- Gewalt an Frauen und Kindern immer und überall
- Menschenhandel, Sklaverei und der Zwang zur Prostitution
- Das Zunähen, Beschneiden oder Verstümmeln der weiblichen Genitalien