Die städtische Hauptkasse befindet sich im Erdgeschoss des Welfenhauses, Zi.-Nr. 002. Dort können Sie Auszahlungen erhalten und Einzahlungen vornehmen. Sie können entweder mit Bargeld oder mit EC-Karte bezahlen. Sofern in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sog. Zahlstellen bestehen, können Sie die die vom jeweiligen Amt erbrachte Dienstleistung direkt vor Ort bezahlen. Zahlstellen bestehen beispielsweise im Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt, Ausländeramt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) und in der Tourist Information. Mit Ausnahme des Ordnungs- und Gewerbeamtes haben Sie in diesen Zahlstellen auch die Möglichkeit, mit EC-Karte zu bezahlen. In der städtischen Hauptkasse können Sie für das Hallenbad Zehnerkarten und für das Freibad Jahreskarten kaufen und ein Garderobenfach anmieten. Ferner erhalten Sie blaue Restmüllsäcke. Sperrmüllscheine sind in der Stadtkasse nicht mehr erhältlich. Es werden keine Berechtigungsscheine mehr benötigt. Der Sperrmüll kann direkt in der Spermüllannahmestelle bei der Fa. Dorr in der Anschützstraße (Wertstoff- und Problemmüllzentrum) angliefert werden. Die fällige Gebühr wird vor Ort bezahlt.
Im Rahmen der Sozialhilfe werden existenzsichernde Leistungen erbracht oder Bedarfe in bestimmten Lebenslagen finanziert, wenn die/der Betroffene nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt und die erforderlichen Leistungen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) erhält. Die Sozialhilfe ist damit regelmäßig eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Leistungen der Sozialhilfe dienen der Abwendung einer gegenwärtigen Notlage. Sie werden daher im Allgemeinen nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Ausgenommen von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter . Ausgenommen sind weiterhin Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die im Stadtbereich wohnen. Für bestimmte Hilfearten gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Im Rahmen der Sozialhilfe können nachfolgende Leistungen gewährt werden: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und umfassen nachfolgende Bereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente vor Vollendung der gesetzlichen Regelalterszeit beziehen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können und auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, sowie deren Angehörige. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierfür ist das Jobcenter Memmingen , Lindentorstr. 22, 87700 Memmingen zuständig. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII (siehe hierzu nachfolgende Ausführungen) Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Rentenbezug, auch in der Werkstätte für behinderte Menschen Beschäftigte), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Hilfen zur Gesundheit Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen vorrangigen Krankenversicherungsschutz haben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden gewährt in Form von "vorbeugender Gesundheitshilfe", "Hilfe bei Krankheit", "Hilfe zur Familienplanung", "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" sowie "Hilfe bei Sterilisation". Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können entsprechende Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Oftmals sind Hilfen in stationärer Form zu erbringen. Hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig. Hilfe in anderen Lebenslagen Die Sozialhilfe leistet auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, welche der Leistungsberechtigte nicht alleine bewältigen kann. Hierzu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Finanzierung von Bestattungskosten für Angehörige Weitergehende Informationen bezüglich der letztgenannten Hilfeart finden Sie unter dem Anliegen "Bestattungskosten (Finanzierung)". Internetseite des Bezirk Schwaben
Abenteuer Rallye Für die kleinen Gäste haben wir einen besonderen Rundweg in Form einer Abenteuer Rallye. Die Rallye kann super mit den beiden Rundwegen "roter und grüner Weg" kombiniert werden. In der Tourist Information erhält man den Flyer und schon geht’s los... Es geht zu hohen Türmen und dicken alten Gemäuern. Es warten kleine versteckte Abenteuer in der Stadt und wenn man des Rätsels Lösung in der Tourist Information abgibt, erhält man eine kleine Überraschung. Start/Ende: Marktplatz Memmingen Dauer: ca. 1 – 1 ½ Stunde Altersempfehlung: bis 10 Jahre Hier gehts zum Flyerdownload
Gemeinsam aktiv in jeden Alter. 10-12 Uhr Bei schlechtem Wetter gibt es Kaffee- und Kuchen im Stadtteilbüro. Ehrenamtliche Spaziergangspaten sind Brigitte Wassermann und Peter Franz.
Grüner Weg Der grüne Weg führt dich entlang der Stadtmauer durch verschiedene Parks und Grünanlagen. Er zeigt dir die grüne Seite Memmingens. Bestens ausgeschildert erfährst du viele interessante Infos über die gut erhaltenen Tore und Türme der Stadt. Und weil dieser Weg fernab der Fußgängerzone durch wunderschöne Anlagen führt, ist er auch hervorragend für Familien mit Kindern und Bollerwagen geeignet. Start/Ende: Marktplatz Memmingen Dauer: ca. 1 – 1 ½ Stunden.
Bücherkoffer Geschlechtergerechtigkeit Geschlechtergerechtigkeit beginnt im Kindergarten. Dies möchte die Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Memmingen mit ihrem Bücherkoffer unterstützen. Im Trolley „Wölfchen oder: Was ist es denn?“ befinden sich Bücher für Kinder im Alter zwischen drei bis circa sechs Jahren. Die thematisch ausgewählten Kinderbücher behandeln aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln das Thema „Geschlechterrollen“: Rollenfestlegungen, Farbzuschreibungen und Verhaltensvorgaben werden aufgelöst und ermöglichen, verpackt in hinreißende Geschichten, ein offenes Denken und Handeln. Ansprechpartnerin für Beratung und kostenlosen Verleih dieses Bücherkoffers ist Frau Claudia Fuchs . Sprachförderung Für unsere KiTas gibt es drei Sprachkoffer, die mit mehrsprachigen Büchern und Spielen in unterschiedlichen Sprachen zum Anhören, Anschauen und Besprechen bestückt sind. Zudem befinden sich darin Fachbücher zum Thema Mehrsprachigkeit, Kulturenvielfalt und Sprache. Dieses Projekt wurde gefördert vom bayerischen Sozialministerium. Die Koffer können im KiTa-Amt ausgeliehen werden. Gerne berät Sie auch unsere Sprach-Fachberaterin Frau Alexandra Gaisser . Weitere Infos finden Sie unter Sprache . Infos zum Bücher-Trolley Bücher-Trolley für Kindertageseinrichtungen der Stadt Memmingen zum „Neu-Denken“ der Geschlechterrollen
Das Team der Tourist Information hilft Ihnen gerne bei touristischen Fragen und Anliegen. Bei uns erhalten Sie kostenfreie Stadtpläne aus der Innenstadt und der näheren Umgebung. Die Marketingabteilung der Tourist Information Memmingen kümmert sich um verschiedene Themen im Bereich Marketing/Presse. Darunter fällt die Pflege der Internetseite der Stadt Memmingen im Bereich Tourismus und Freizeit, Anzeigenbuchung in Magazinen, Entwerfen von Printanzeigen, Bearbeitung von Presseanfragen, Erfassung touristischen Zahlen in Memmingen und Erstellen von Statistiken, Onlinemarketing mit Bearbeitung von Einträgen in verschiedenen Portalen, Verwaltung des Bildmaterials, Verwaltung Eishalle im Bereich Werbung, Verwaltung des Prospektmaterials, Präsentation der Stadt Memmingen auf Tourismusmessen, Organisation von Pressereisen, Marketingaktionen und touristischen Projekten, Meldung Künstlersozialabgabe, Teilnahme an Sitzungen, Pflege verschiedenen Kooperationspartner
16.12.2019: Im Rahmen der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen verabschiedeten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Vertreter der Lebenshilfe im Behindertenbeirat. Hans Ferk hat sich dazu entschlossen, zum Jahresende hin seine Tätigkeit im Vorstand der Lebenshilfe zu beenden und deshalb auch sein Amt im Behindertenbeirat niederzulegen. Über viele Jahre hinweg setzte sich Hans Ferk für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Mit einem Schmunzeln blickt die Vorsitzende des Behindertenbeirates auf die Zeit zurück, als es am Rathaus noch keinen Aufzug gab und sie unter anderem von Hans Ferk die Treppen in den kleinen Sitzungssaal hinaufgetragen wurde. „Nachdem die vermeintlichen „Gebrechen“ der Stadträte immer größer wurden, hatte man sich dann dazu entschlossen fast alle Sitzungen im Sitzungssaal im Erdgeschoss durchzuführen“, erzählt die Stadträtin mit einem Augenzwinkern und merkt an, dass dies trotz des inzwischen eingebauten Aufzuges weitgehend so beibehalten wurde. Mit einem kleinen Geschenk bedanken sich die beiden Vorsitzenden herzlich bei dem ausscheidenden Mitglied. Bei der Sitzung des Behindertenbeirates mit Oberbürgermeister Manfred Schilder am 29. Januar 2020 wird der nun offene Posten des stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat neu gewählt. Ebenfalls im Rahmen der Jahresabschlusssitzung fand die Übergabe der Auszeichnung „An Menschen mit Behinderung gedacht“ statt. Diese wurde an Franz Schneider als Leiter der Stadtbibliothek überreicht, der sich im Rahmen des Kooperationsprojektes zur Anschaffung von Büchern in einfacher Sprache für die Stadtbibliothek einsetzte.
12.02.2022: Im Seniorenzentrum Bürgerstift wird in den kommenden Monaten ein spannendes neues Projekt gestartet: Eine Kindergartengruppe zieht in die Alten- und Pflegeeinrichtung an der Frauenkirche ein. Die neue Gruppe ist eine Außenstelle des Stadtweiherkindergartens und wird pädagogisch einen Schwerpunkt auf die Begegnung von Jung und Alt setzen. „Mit dem Kindergarten im Bürgerstift kommen die Generationen näher zusammen. Ich freue mich über die Planung und bin gespannt, was daraus alles wachsen wird“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder. Die Idee dazu kam im Team des Bürgerstifts auf. „Bei Besuchen von Kindern in unserem Haus haben wir immer wieder festgestellt, wie positiv unsere Bewohnerinnen und Bewohner auf die Kleinen reagieren. Kinder zaubern ein Lächeln ins Gesicht der Seniorinnen und Senioren“, erklärt Martin Mayer, Leiter des Bürgerstifts. Beim Amt für Kindertageseinrichtungen wurde der Vorschlag interessiert aufgenommen und weiterentwickelt. Das pädagogische Konzept sieht Ziele vor wie „Toleranz und Rücksichtnahme gewinnen“, „Kulturgut erhalten und weitergeben“, „Sensibilität füreinander fördern und Berührungsängste abbauen“ oder „das Gefühl erhalten, für jemand wichtig zu sein.“ Möglich ist Vieles, wie gemeinsam gärtnern, singen oder backen. „Dabei achten wir schon bei den Rahmenbedingungen darauf, dass das Projekt gute Voraussetzungen hat und mögliche Schwierigkeiten vermieden werden: Beginnend von einem eigenen Eingang für die Kindergartengruppe bis zur Belegung der Gruppe vor allem mit etwas älteren Kindergartenkindern“, betont Bernhard Hölzle, Leiter des Amts für Kindertageseinrichtungen. Bei pandemiebedingt erhöhten Infekti¬onsschutzregeln kann die Kindergartengruppe auch komplett separat und für Jung und Alt sicher betrieben werden. „Hier bauen wir auf die gute Zusammenarbeit mit der Hausleitung und der Bewohnervertretung des Bürgerstiftes: Wir sind froh, dass wir von dort so aktiv unterstützt und eingeladen wurden, dieses Projekt gemeinsam anzugehen“, erklärt Hölzle. Für die Beschäftigten des Bürgerstifts bietet sich die Chance, das eigene Kind direkt an der Arbeitsstelle betreut zu wissen. Dies könnte sich zu einem wichtigen Plus für das Bürgerstift entwickeln, wenn dringend gesuchtes Pflegepersonal die möglichen Einrichtungen bei der Wahl der geeigneten Arbeitsstelle miteinander vergleicht. Die Kindergartengruppe wird in Räumlichkeiten im Untergeschoss des Bürgerstifts ziehen, die bislang für einen Gymnastikraum gedient haben und nur wenig genutzt wurden. 104m² stehen dort für einen Gruppenraum und einen Nebenraum zur Verfügung. Die neue Gruppe bietet bis zu 15 Kindern Platz. Damit kommt die Einrichtung der neuen Gruppe dem aktuell bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder entgegen und bietet Eltern eine neue Möglichkeit, einen Kindergartenplatz für ihre Kind zu erhalten. Die neue Kindergartengruppe im Bürgerstift (Gebäude Nord) mit dem Konzept „Mehrere Generationen unter einem Dach“ soll im Frühjahr/Frühsommer 2022 starten. Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 15 Uhr. Interessierte Familien können sich an das Amt für Kindertageseinrichtungen unter kita(at)memmingen.de wenden. Quelle: Pressestelle der Stadt Memmingen
21.12.2021: Im Seniorenzentrum Bürgerstift wird in den kommenden Monaten ein spannendes neues Projekt gestartet: Eine Kindergartengruppe zieht in die Alten- und Pflegeeinrichtung an der Frauenkirche ein. Die neue Gruppe ist eine Außenstelle des Stadtweiherkindergartens und wird pädagogisch einen Schwerpunkt auf die Begegnung von Jung und Alt setzen. „Mit dem Kindergarten im Bürgerstift kommen die Generationen näher zusammen. Ich freue mich über die Planung und bin gespannt, was daraus alles wachsen wird“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder. Die Idee dazu kam im Team des Bürgerstifts auf. „Bei Besuchen von Kindern in unserem Haus haben wir immer wieder festgestellt, wie positiv unsere Bewohnerinnen und Bewohner auf die Kleinen reagieren. Kinder zaubern ein Lächeln ins Gesicht der Seniorinnen und Senioren“, erklärt Martin Mayer, Leiter des Bürgerstifts. Beim Amt für Kindertageseinrichtungen wurde der Vorschlag interessiert aufgenommen und weiterentwickelt. Das pädagogische Konzept sieht Ziele vor wie „Toleranz und Rücksichtnahme gewinnen“, „Kulturgut erhalten und weitergeben“, „Sensibilität füreinander fördern und Berührungsängste abbauen“ oder „das Gefühl erhalten, für jemand wichtig zu sein.“ Möglich ist Vieles, wie gemeinsam gärtnern, singen oder backen. „Dabei achten wir schon bei den Rahmenbedingungen darauf, dass das Projekt gute Voraussetzungen hat und mögliche Schwierigkeiten vermieden werden: Beginnend von einem eigenen Eingang für die Kindergartengruppe bis zur Belegung der Gruppe vor allem mit etwas älteren Kindergartenkindern“, betont Bernhard Hölzle, Leiter des Amts für Kindertageseinrichtungen. Bei pandemiebedingt erhöhten Infekti¬onsschutzregeln kann die Kindergartengruppe auch komplett separat und für Jung und Alt sicher betrieben werden. „Hier bauen wir auf die gute Zusammenarbeit mit der Hausleitung und der Bewohnervertretung des Bürgerstiftes: Wir sind froh, dass wir von dort so aktiv unterstützt und eingeladen wurden, dieses Projekt gemeinsam anzugehen“, erklärt Hölzle. Für die Beschäftigten des Bürgerstifts bietet sich die Chance, das eigene Kind direkt an der Arbeitsstelle betreut zu wissen. Dies könnte sich zu einem wichtigen Plus für das Bürgerstift entwickeln, wenn dringend gesuchtes Pflegepersonal die möglichen Einrichtungen bei der Wahl der geeigneten Arbeitsstelle miteinander vergleicht. Die Kindergartengruppe wird in Räumlichkeiten im Untergeschoss des Bürgerstifts ziehen, die bislang für einen Gymnastikraum gedient haben und nur wenig genutzt wurden. 104m² stehen dort für einen Gruppenraum und einen Nebenraum zur Verfügung. Die neue Gruppe bietet bis zu 15 Kindern Platz. Damit kommt die Einrichtung der neuen Gruppe dem aktuell bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder entgegen und bietet Eltern eine neue Möglichkeit, einen Kindergartenplatz für ihre Kind zu erhalten. Die neue Kindergartengruppe im Bürgerstift (Gebäude Nord) mit dem Konzept „Mehrere Generationen unter einem Dach“ soll im Frühjahr/Frühsommer 2022 starten. Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 15 Uhr. Interessierte Familien können sich an das Amt für Kindertageseinrichtungen unter kita(at)memmingen.de wenden. Quelle: Pressestelle der Stadt Memmingen