Einzelauskunft 15,00 € Sammelauskunft 15,00 € für die erste und 7,50 € für jede weitere Auskunft
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabr
Neuerteilung unbefristete Reisegewerbekarte 250,00 € Neuerteilung einer befristeten Reisegewerbekarte 100,00 € für das erste Jahr und 60,00 € für jedes weitere Jahr Erweiterung oder Änderung der Reise
Montag von 10.00 – 11.00 Uhr
Terminanfrage per E-Mail an gesundheitsamt@memmingen.de oder telefonisch unter 08331/ 850-940 Zur endgültigen Terminbestätigung und Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionssch
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