Unsere Filmreihe für Seniorinnen und Senioren präsentiert liebenswerte Komödien und bewegende Geschichten über Freundschaft, Familie, Zusammenhalt und überraschende Begegnungen. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Filme und anregende Gespräche im Anschluss. In Kooperation mit der Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen.
Unsere Filmreihe für Seniorinnen und Senioren präsentiert liebenswerte Komödien und bewegende Geschichten über Freundschaft, Familie, Zusammenhalt und überraschende Begegnungen. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Filme und anregende Gespräche im Anschluss. In Kooperation mit der Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen.
Dieses inspirierende Tagesseminar lädt Sie ein, Ihre kreative Kraft neu zu entdecken - ganz ohne Vorkenntnisse. Mit Methoden wie freiem Schreiben ("Morning Pages"), kreativen Impulsen und Austausch in Kleingruppen gehen Sie unter professioneller Anleitung Fragen nach wie: Was will in mir noch gelebt werden? Und wie gestalte ich meine zweite Lebenshälfte bewusst und lebendig? Ein Tag für neue Perspektiven, Ausdruck und persönliche Entwicklung. Referent: Manfred Lorenz
10.06.2026: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Zum 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: "Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern. Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet." Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter. Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt. Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 1. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. entweder dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt. Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben von ihrem jeweils zuständigen Landratsamt oder kreisfreien Stadt mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026). Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm
11.06.2026: Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, liebe KiTa-Mitarbeitende, am Mittwoch 17.06.2026 tagt um 16.30 Uhr der Jugendhilfeausschuss im Rathaus u.a. zu Themen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Amt für Jugend- und Familie und das Amt für Kindertageseinrichtungen stellen dem neuen Jugendhilfeausschuss ihre Arbeit und geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aufgaben. Unter Sonstiges wird das KiTa-Amt auch über die geplanten Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes allgemein informieren. Über den Link https://ris.memmingen.de/bi/info.asp sind alle Unterlagen dazu abrufbar. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen dazu haben, oder besuchen Sie bei Interesse die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Öffnungszeiten: Di - So und Feiertage von 11 bis 17 Uhr.
Jeden 1. Sonntag, 9:30 -11:30 Uhr. Freundliches Zusammentreffen von Frauen jeden Alters, die sich in wertschätzender Atmosphäre begegnen und sich gemeinsam über Fragen des Lebens und Glaubens unterhalten. Anmeldung erforderlich unter Tel.: 015207463567