29.08.2021: Liebe Eltern, seit Juli gilt grundsätzlich, dass der reguläre Elternbeitrag zu leisten ist, da die entsprechende Ersatz-Regelung des Freistaates Bayern dann ausgelaufen ist und wir wieder im Regelbetrieb sind. Wir konnten die Abbuchung der Beiträge für Juli aber nun erst Ende August vornehmen: Zum einen wurden die Juni-Beiträge erst später abgebucht und zum anderen sind wir derzeit noch mit einer aufwändigen Datenkorrektur beschäftigt. Für die Beitragsregelung der KiTas der freien Träger wenden Sie sich bitte an Ihre KiTa vor Ort. Die August-Beiträge werden ebenfalls in den nächsten Tagen abgebucht. Durch eine EDV-Umstellung und Nachberechnungen haben sich leider Verzögerungen ergeben. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
16.01.2020: Der Behindertenbeirat veranstaltete 2019, wie jedes Jahr, einen Aktionsstand in der Memminger Fußgängerzone. Diesmal zum Thema „Jeder Mensch braucht ein passendes Zuhause“. Um Aufmerksamkeit zu erregen, wurde ein komplettes Badezimmer in der Fußgängerzone aufgebaut. Die Fa. Elements Badausstellung / Gienger hatte hierfür sofort ihre Unterstützung zugesagt und die notwendigen Ausstattungsgegenstände wie Badewanne und WC zur Verfügung gestellt. Dafür bekamen sie nun nachträglich die Auszeichnung des Behindertenbeirates "an Menschen mit Behinderung gedacht". Bereits bei der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen im November zeichneten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Leiter der Stadtbibliothek für das Projekt "Bücher in einfacher Sprache" aus.
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre. Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten: Betriebspflicht Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht. Beförderungspflicht Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall. Tarifpflicht Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes. Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen: Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein. Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde. Die Farbgebung für Taxen (hellelfenbein) ist in Bayern vorgeschrieben, § 26 BOKraft. Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen. Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen. Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers. Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR Es sind folgende Unterlagen für die Taxigenehmigung erforderlich: Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.: Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Verkehrszentralregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften) Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen. Nachweis der fachlichen Eignung: Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr) wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Fahreignungsregiester Nachweise der fachlichen Eignung Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Kontakt Stadtmuseum Stadtmuseum im Hermansbau Zangmeisterstr. 8 (Eingang Hermansgasse) 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1430 Fax: 08331/850-244 Öffnungszeiten: Öffnung ab März 2026 Dienstag bis Sonntag 11 - 17 Uhr. Feiertage 11 - 17 Uhr Der Eintritt ist frei! Leben in der Reichsstadt Memmingen Eingang zur Dauerausstellung (li) Kinderfest der Mädchenschule in Memmingen, 1790 (re) Damenkleid aus Kattun (li), Blick in die Ausstellungsräume (mi), Königskette der Memminger Fischerkönige von 1900–2000 (re) Zunftschrein der Schmiede, 1613 (li) Folterstuhl, 1750 (re) Zurück Weiter Mit dem Schaubereich "Leben in der Reichsstadt Memmingen" wird den Besucherinnen und Besuchern des Stadtmuseums eine erlebnishafte Begegnung mit der Geschichte ermöglicht. Memmingen und seine Reichsstadtgeschichte sind dabei keineswegs nur als Heimatgeschichte von Bedeutung. Reichsstädtisches Leben war über viele Jahrhunderte hinweg die Keimzelle für weitreichende Entwicklungen der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Welt. Die Darstellung der Memminger Begebenheiten kann damit auch als Beispiel für viele andere Städte und Regionen im alten Reich verstanden werden. Anschaulich und lebendig sind in der südlichen Zimmerflucht des prächtigen Rokokobaus die Besonderheiten der reichsstädtischen Jahrhunderte dargestellt und zusätzlich der Versuch unternommen, den persönlichen Lebenszyklus eines Reichsstädters oder einer Reichsstädterin von der Geburt bis zum Tod zu visualisieren. Behandelt sind Bereiche wie Schule und Beruf, aber auch die vielen wirtschaftlichen und sozialen Aspekte und die kulturellen und künstlerischen Leistungen in Musik und Theater, die das Leben der Stadtbewohner charakterisierten. Ein mehr chronologisch geordneter Blick erläutert zudem die ereignisgeschichtlichen Schwerpunkte Stadtentstehung und Stadtrechtsentwicklung, Reformation und Bauernkrieg, Dreißigjähriger Krieg sowie die Aufhebung der Reichsfreiheit im Jahre 1802/03. Von entscheidender Bedeutung für das Verstehen der Vergangenheit ist die Thematik des Religiösen bzw. Konfessionellen. Zwischen evangelischer Glaubenslehre und der Minderheitenrolle der Katholiken bewegte sich über Jahrhunderte hinweg das Leben in der Stadt. Die bestimmende Rolle der geistlichen und weltlichen Obrigkeit schließt ab mit den Themen Gerichtsbarkeit, Almosen- und Spitalwesen. Museen im Antonierhaus Kontakt Stadtmuseum Stadtmuseum im Hermansbau Zangmeisterstr. 8 (Eingang Hermansgasse) 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1430 Fax: 08331/850-244 Öffnungszeiten: Öffnung ab März 2026 Dienstag bis Sonntag 11 - 17 Uhr. Feiertage 11 - 17 Uhr Der Eintritt ist frei!
Im Veranstaltungskalender des Memminger Monats können Termine jeglicher Art kostenfrei veröffentlicht werden. Dazu benötigen wir Ihre Meldung bis spätestens 5. eines jeden Vormonats. Typische Beispiele hierfür sind: Konzerte, Theater- oder Tanzvorstellungen, Kabarett, Vorträge,Lesungen, Ausstellungen, Flohmärkte, Berg-, Rad- und Wandertouren, Sportevents und alles wofür Interessenten herzlich eingeladen sind. Nicht berücksichtigt werden können vereinsinterne Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Workshops u. ä. Eine Meldung sollte beinhalten: Veranstalter, Datum, Uhrzeit, Ort (Gebäude/Anschrift), Titel, Kurzbeschreibung (sollte wichtige Informationen wie Eintritt, Vorverkauf, ggf. Kontaktdaten beinhalten). Finden Termine außerhalb von Memmingen statt, können nur kulturelle Veranstaltungen veröffentlicht werden. Die Entscheidung, ob die Hinweise auch im Memminger Monat erscheinen, liegt beim Herausgeber, dem Memminger MedienCentrum. Alle gemeldeten Termine finden Sie außerdem im Veranstaltungskalender .
Kontakt Name * Firma eMail Anschrift * Telefon * Telefax Nachricht * * Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Anfrageformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden. * = Eingabe erforderlich Senden Kontakt Behindertenbeirat Behindertenbeirat der Stadt Memmingen Verena Gotzes, Vorsitzende Prinzingstraße 3 87700 Memmingen Tel.: 08331/49 86 295 behindertenbeirat (at) stadt-memmingen.de Fachstelle für Inklusion Anna Birk Schwesterstraße 15a 87700 Memmingen Tel: 08331/850-1190 Fax 08331/850-1199 inklusionsfachstelle @memmingen.de
Messe mit ca. 40 Ausstellern rund um das Thema Hochzeit
18.05.2026: „Zusammen mit allen Sozialverbänden drängen wir auf den Erhalt und Ausbau von Teilhabe, es gehe nicht um freiwillige Leistungen, sondern um die Umsetzung grundlegender Menschenrechte. Einsparungen dürfen nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gehen. Darum keine Kürzungen in der Eingliederungshilfe!“ appelliert Verena Gotzes, die Vorsitzende des Behindertenbeirates. Unterstützen auch Sie die Kampagne des Lebenshilfe Bundesverbandes „Teilhabe ist Menschenrecht“ www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht und unterzeichnen Sie noch bis zum 25. Mai die Petition an den Deutschen Bundestag. Der Behindertenbeirat der Stadt Memmingen hat wie jedes Jahr eine Aktion zum Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung organisiert und wurde von folgenden Kooperationspartnern unterstützt: Diakonie: Sozialpsychiatrisches Zentrum „An der Kappel“, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Lebenshilfe MM/UA: Heilpädagogische Tagesstätte, Unterallgäuer Werkstätten, Regens Wagner: Offene Hilfen MM/UA, Stadt Memmingen: Inklusionsfachstelle. An den Infoständen auf dem Weinmarkt konnten Interessierte an einem Quiz/Faktencheck teilnehmen und einfache Alltagsfragen, die immer wieder auftauchen, beantworten. Zum Beispiel: Was machen Kinder in einer Heilpädagogischen Tagesstätte? Was kann man tun, wenn man eine psychische Erkrankung hat? Darf ich mit einem Schwerbehindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parken? Können Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung vom Arbeitgeber ganz normal gekündigt werden? Wird in einer Werkstatt für behinderte Menschen auch für regionale Firmen gearbeitet? Diese und viele andere Fragen konnten beantwortet, diskutiert werden und somit einen Einblick in die Alltagswelt von Menschen mit Beeinträchtigungen geben. „Am Samstag, den 6. Juni 2026 findet zum 35.mal das alljährliche Straßenfest für Menschen mit und ohne Behinderung von 10.00 Uhr – 13.30 Uhr auf dem Theaterplatz statt“, lädt Regina Sproll, stellvertretende Vorsitzende des Behindertenbeirates, herzlich dazu ein.
24.07.2026: Zum Ferienbeginn eröffnet die letzte Ausstellung in der MEWO Kunsthalle, bevor es über den Sommer etwas ruhiger wird. Dafür verspricht der Termin ein besonderes Live-Erlebnis. Im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung "Schatten der Vergangenheit" (1. August 2026 bis 22. November 2026) findet eine Performance statt, die Tanz und Bildende Kunst verbindet. Das gesamte Projekt wurde von Beverley Onyangunga, Filip Anić und Kennedy Muntanga konzipiert und setzt sich mit der kolonialen Geschichte des Kongo-Freistaats und den bis heute spürbaren Folgen auseinander. Das Thema wiegt schwer, aber das Projekt verspricht den spannenden Blick dreier junger, internationaler Kunstschaffender in ihrer gemeinsamen Suche nach Ausdrucksformen jenseits der Sprache. Memmingen ist dabei die erste Station des sich weiterentwickelnden Projekts, das in der Folge auch in Großbritannien und Kroatien präsentiert wird. "Schatten der Vergangenheit" in der MEWO Kunsthalle in Memmingen ist der erste Teil des fortlaufenden Performance- und Ausstellungsprojektes "Shadows of the Free State", das von Beverley Onyangunga, Filip Anić und Kennedy Muntanga für Ausstellungsorte in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und in Kroatien entwickelt wurde. Thematischer Ausgangspunkt ist die koloniale Geschichte des Kongo-Freistaats – von 1885 bis 1908 ein formal unabhängiger Staat in Zentralafrika, der jedoch als Privatbesitz unter der absoluten Kontrolle des damaligen belgischen Königs Leopold II. stand. Die zu dieser Zeit begangenen Verbrechen resultierten schon früh in internationalen Protesten, doch die kolonialistische Ausbeutung von Menschen und Bodenschätzen setzt sich bis heute fort. Schatten dieser Vergangenheit verfolgen uns bis in die Gegenwart. Eventuell kann eine Auseinandersetzung mit dieser Geschichte dazu beitragen, unsere eigene Zeit besser zu verstehen und Verhaltensmuster zu begreifen. Doch Vergangenheit wird nicht allein durch Geschichtsschreibung erschlossen, teilweise überdauern auch Erfahrungen. So werden die Traumata der Opfer und Täter vererbt und beeinflussen die Wahrnehmung und das Tun der nachfolgenden Generationen. Filip Anić, Shadows of the Free State (Skizze zur Performance), 2026 "Shadows of the Free State" versucht, sich diesem Thema auf künstlerische Weise zu nähern. Manipulierte Fotografien von Beverley Onyangunga und Zeichnungen von Filip Anić geben den Rahmen vor. Onyangunga ergänzt historische Schwarz-Weiß-Fotografien durch rotgefärbte Gliedmaßen und verdeutlicht damit die Brutalität des damaligen Regimes, das selbst kleinste Vergehen mit Amputation bestrafte. Anić zeichnet, was während der Performance geschieht, wie die Tänzer*innen Farbe auf die Leinwände übertragen und so ihre Spuren hinterlassen. Zentrum des Projekts ist jedoch die Performance – live am Eröffnungsabend und als Dokumente in der Ausstellung (bestehend aus einem Film und den bemalten Leinwänden), die von Kennedy Muntanga choreografiert wird. Beverley Onyangunga (* 1995 in London, UK) studierte Bildende Kunst am Chelsea College of Arts in London. Ihre multidisziplinäre Arbeit ist durch ihre kongolesische Herkunft und ihre britische Sozialisation geprägt. Sie lebt und arbeitet in London. Filip Anić (* 2001 in Osijek, HR) studiert derzeit in einem Masterstudiengang an der Academy of Arts and Culture in Osijek. Er lebt und arbeitet in Osijek. Kennedy Junior Muntanga (* in Ndola, ZM) zog als Kind nach Leeds (UK), wo er früh seine Tanzausbildung begann. 2019 schloss er sein Studium an der Rambert School of Ballet and Contemporary Dance in London ab und arbeitete seither als Tänzer und Choreograf für zahlreiche international bekannte Kompanien. Weitere Termine: Digitale Führung durch ›Schatten der Vergangenheit‹ Do, 17. September 2026, 19 Uhr. Anmeldung per E-Mail unter vermittlung(at)mewo-kunsthalle.de
26.09.2019: Auch in diesem Jahr nahmen wieder Vertreter des Behindertenbeirats Memmingen an der jährlichen Fachtagung des Netzwerkes Allgäu teil. Unter dem Thema „Öffentlicher Personennahverkehr – barrierefrei! Chancen und Möglichkeiten“ erörterte Ministerialrat Carsten Fregin die Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern für einen barrierefreien ÖPNV. Zudem wurden verschiedene Ideen und Möglichkeiten zum Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen im Allgäu vorgestellt. In der Pause standen den Teilnehmern drei verschiedene, barrierefreie Busmodelle zur Besichtigung zur Verfügung. Klarer Favorit für den Memminger Stadtverkehr ist für die Vertreter des Behindertenbeirates der neu entwickelte Easybus. Dieser hebt sich durch generationenübergreifende Ausstattungselemente hervor. Darin enthalten sind unter anderem spezielle Sitzplätze für Rollatorengänger, zusätzlich ausreichend Platz für Kinderwagen und Rollstühle und ein deutlich breiterer Mittelgang, der das Rangieren mit Rollator ermöglicht.