21.12.2021: Im Seniorenzentrum Bürgerstift wird in den kommenden Monaten ein spannendes neues Projekt gestartet: Eine Kindergartengruppe zieht in die Alten- und Pflegeeinrichtung an der Frauenkirche ein. Die neue Gruppe ist eine Außenstelle des Stadtweiherkindergartens und wird pädagogisch einen Schwerpunkt auf die Begegnung von Jung und Alt setzen. „Mit dem Kindergarten im Bürgerstift kommen die Generationen näher zusammen. Ich freue mich über die Planung und bin gespannt, was daraus alles wachsen wird“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder. Die Idee dazu kam im Team des Bürgerstifts auf. „Bei Besuchen von Kindern in unserem Haus haben wir immer wieder festgestellt, wie positiv unsere Bewohnerinnen und Bewohner auf die Kleinen reagieren. Kinder zaubern ein Lächeln ins Gesicht der Seniorinnen und Senioren“, erklärt Martin Mayer, Leiter des Bürgerstifts. Beim Amt für Kindertageseinrichtungen wurde der Vorschlag interessiert aufgenommen und weiterentwickelt. Das pädagogische Konzept sieht Ziele vor wie „Toleranz und Rücksichtnahme gewinnen“, „Kulturgut erhalten und weitergeben“, „Sensibilität füreinander fördern und Berührungsängste abbauen“ oder „das Gefühl erhalten, für jemand wichtig zu sein.“ Möglich ist Vieles, wie gemeinsam gärtnern, singen oder backen. „Dabei achten wir schon bei den Rahmenbedingungen darauf, dass das Projekt gute Voraussetzungen hat und mögliche Schwierigkeiten vermieden werden: Beginnend von einem eigenen Eingang für die Kindergartengruppe bis zur Belegung der Gruppe vor allem mit etwas älteren Kindergartenkindern“, betont Bernhard Hölzle, Leiter des Amts für Kindertageseinrichtungen. Bei pandemiebedingt erhöhten Infekti¬onsschutzregeln kann die Kindergartengruppe auch komplett separat und für Jung und Alt sicher betrieben werden. „Hier bauen wir auf die gute Zusammenarbeit mit der Hausleitung und der Bewohnervertretung des Bürgerstiftes: Wir sind froh, dass wir von dort so aktiv unterstützt und eingeladen wurden, dieses Projekt gemeinsam anzugehen“, erklärt Hölzle. Für die Beschäftigten des Bürgerstifts bietet sich die Chance, das eigene Kind direkt an der Arbeitsstelle betreut zu wissen. Dies könnte sich zu einem wichtigen Plus für das Bürgerstift entwickeln, wenn dringend gesuchtes Pflegepersonal die möglichen Einrichtungen bei der Wahl der geeigneten Arbeitsstelle miteinander vergleicht. Die Kindergartengruppe wird in Räumlichkeiten im Untergeschoss des Bürgerstifts ziehen, die bislang für einen Gymnastikraum gedient haben und nur wenig genutzt wurden. 104m² stehen dort für einen Gruppenraum und einen Nebenraum zur Verfügung. Die neue Gruppe bietet bis zu 15 Kindern Platz. Damit kommt die Einrichtung der neuen Gruppe dem aktuell bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder entgegen und bietet Eltern eine neue Möglichkeit, einen Kindergartenplatz für ihre Kind zu erhalten. Die neue Kindergartengruppe im Bürgerstift (Gebäude Nord) mit dem Konzept „Mehrere Generationen unter einem Dach“ soll im Frühjahr/Frühsommer 2022 starten. Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 15 Uhr. Interessierte Familien können sich an das Amt für Kindertageseinrichtungen unter kita(at)memmingen.de wenden. Quelle: Pressestelle der Stadt Memmingen
26.07.2026: Zum Auftakt der Historischen Wallenstein-Woche trugen sich Wolfgang Manz alias Albrecht Wenzel Eusebius von Wallenstein, Thorsten Burghart, Vorsitzender des Fischertagsvereins, und Schirmherr Oliver Pötzsch mit Oberbürgermeister Jan Rothenbacher und zahlreichen Ehrengästen aus Nah und Fern ins Goldene Buch der Stadt ein. Wolfgang Manz, der heuer den Wallenstein darstellt, schrieb ins Gästebuch der Stadt: „In Ehrfurcht vor der Geschichte. In Dankbarkeit für die Freundschaft. Voller Stolz für unsere Stadt Memmingen“. Der Schirmherr der Wallensteinspiele, Schriftsteller Oliver Pötzsch, wird in den kommenden Tagen durch die Wallenstein-Lager streifen, alles kennenlernen und viele Gespräche führen, erklärte er beim Rathausempfang. Die Historische Woche möchte er zur Recherche für einen neuen Roman zum Dreißigjährigen Krieg nutzen, der die Vorgeschichte zu seiner Saga „Die Henkerstocher“ erzählt und 2027 erscheinen soll. „Ab heute steht die Stadt unter meinem Befehl“, verkündete Wallenstein im Rathaus, bevor er die Kutsche zum Einzug in die Stadt bestieg. „In den kommenden Tagen ist kein Platz für Krieg“, stellte er klar. „Freundlichkeit, Gastfreundschaft und Tage voller Freude mögen die Stadt erfüllen“, bekräftigte Wallenstein. „Wir feiern nicht die Person Wallenstein, wir feiern nicht den Dreißigjährigen Krieg, sondern ganz im Gegenteil, wir feiern die Atempause für die Stadt Memmingen im Dreißigjährigen Krieg“, betonte Thorsten Burghart, Vorsitzender des Fischertagsvereins, der die Historische Woche mit über 4.000 Mitwirkenden veranstaltet. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher lud zum Eintrag ins Goldene Buch der Stadt ein und er begrüßte zahlreiche Gäste, die aus Nah und Fern zu Wallensteins Einzug nach Memmingen gekommen sind, darunter zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Memmingens Partnerstädten.
22.06.2020: Liebe Eltern, nach § 56 Abs. 1a IfSG werden erwerbstätige Eltern von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, vom Freistaat Bayern entschädigt, wenn sie aufgrund einer unter anderem zum Zweck der Eindämmung von Infektionen behördlich angeordneten zeitweisen Schließung von Betreuungseinrichtungen oder Schulen ihre Kinder selbst betreuen müssen, weil eine andere zumutbare Betreuung nicht möglich ist, und sie dadurch ein Verdienstausfall erleiden. Ausführliche Informationen zur Elternhilfe Corona erhalten Sie hier und unter u.g. Link. Den Antrag muss bei Arbeitnehmern/-innen der Arbeitgeber stellen. Weisen Sie diesen bei Bedarf auf die Möglichkeit der Antragstellung hin. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
20.04.2020: Liebe Eltern, Das Betretungsverbot für KiTas und Tagespflegestellen wurde weiter verlängert. Wir bieten Ihnen aber natürlich weiter unsere Notbetreuung an. Diese wird darüber hinaus ab 27.04.2020 erweitert. Anspruch auf Notbetreuung haben dann: Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist. Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt. Genauere Details der weiteren rechtlichen Regelungen liegen uns jedoch noch nicht vor. Melden Sie sich aber gerne bereits jetzt bei den KiTas, damit diesen Ihren Bedarf vormerken können. Tätigkeit in kritische Infrastruktur: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Hier müssen wir für eine endgültige Klärung noch auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisiert 20.04. 14 Uhr - Pressemitteilung Freistaat Bayern Aktualisiert 20.04. 18 Uhr - Newsletter des Sozialministeriums Aktualisiert 21.04. 11 Uhr - kritische Infrastruktur
18.07.2019: Das Thema Ernährung spielt in KiTas eine immer wichtigere Rolle, da hier viele Kinder zunehmend mehr und immer früher Zeit verbringen. Und auch die Essenssituationen sind wichtige Bildungsmomente, die einen hohen Stellenwert einnehmen. So haben wir seit einem Jahr ein eigenes KiTa-Leitbildes „Ernährung“ für die Kindertageseinrichtungen der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen. Darin haben wir Ziele für die KiTa-Verpflegung definiert. Es stellt somit die Grundlage für die Weiterentwicklung des Verpflegungsangebotes in den jeweiligen KiTas und bei den Lieferanten dar. Als wichtige Schritte haben wir seitdem umgesetzt: Wechsel des Obst- und Gemüselieferanten auf einen regionalen Bio-Lieferanten Fortbildung für die KiTas in Zusammenarbeit mit der Sarah-Wiener-Stiftung Weiterentwicklung des Essensplanes des Bürgerstiftes Pilotprojekt „vegetarisch Essen“ in zwei KiTas Verbesserung der Lieferlogistik Umstellung von drei KiTas auf „100 %-Bio“ Bio-/Fairtrade bei Fortbildungen und Besprechungen des KiTa-Amts Im Herbst wollen wir im Rahmen unserer jährlichen Workshops mit den Elternbeiräten gemeinsam an der Weiterentwicklung arbeiten. Fragen Sie auch gerne in Ihrer KiTa nach, wie diese zusätzlich vor Ort dieses Leitbild umsetzen. Bitte beachten Sie aber auch, was Sie für die gesunde Ernährung Ihrer Kinder beitragen können. Gerne beraten Sie dazu auch Ihre KiTa und Sie finden auch Hinweise auf unserer Internetseite: https://kita.memmingen.de/paedagogik/ernaehrung.html . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen.
Bislang waren die Regelungen zur Altersrente im deutschen Recht an der Vollendung des 65. Lebensjahres ausgerichtet. Nunmehr spricht das Rentenrecht von der ‚Regelaltersgrenze’. Diese Regelaltersgrenze wird, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst in Monats- später dann in Zweimonatsschritten und wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 abgeschlossen sein. Eine Rentenzahlung erfolgt niemals automatisch; auch nicht beim Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze. Der zwingend erforderliche Rentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem beabsichtigten oder gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Beim Versicherungsamt der Stadt Memmingen erfolgt die Antragsaufnahme rechnergestützt mit dem von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Programm ‚eAntrag’. Hierbei wird anhand Ihrer Angaben und Unterlagen ein vollständiger Antrag erstellt und anschließend auf elektronischem Weg an den zuständigen Rententräger übermittelt. Ergänzend erhalten Sie eine schriftliche Antragsbestätigung. Außer der Regelaltersrente gibt es aber auch vorgezogene Altersrenten: Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit* oder nach Altersteilzeit* Altersrente für Frauen* *diese Rentenart kann nur noch von Versicherten beansprucht werden, welche vor dem 01.01.1952 geboren wurden! Sie erhalten bei uns Auskunft darüber, welche persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart vorliegen müssen und welche Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) erfüllt sein muss. Anhand der Rentenunterlagen wird die Auskunft individuell auf Ihren Einzelfall erteilt.
www.memmingen.de/nahverkehr.html Das Anrufsammeltaxi (AST) ergänzt nach Ende des Busverkehrs das ÖPNV-Angebot in der Stadt und in den Stadtteilen. Seit dem 01. August 2013 hat die Stadt Memmingen ihr Anrufsammeltaxi-System neu organisiert. Alle Fahrtenbestellungen für das AST im Stadtgebiet und zum Allgäu-Airport werden über die Zentrale des Verkehrsverbundes Mittelschwaben (VVM) abgewickelt. Die Rufnummer für die Vorbestellung lautet: 01802/908070. Weitere Informationen hierzu und zu den kompletten Fahrplänen incl. AST können Sie im Internet unter www.memmingen.de/nahverkehr.html abrufen. Ein Download ist auch beim VVM unter www.vvm-online.de möglich. Fahrpläne erhalten Sie auch in der Tourist Information Memmingen am Marktplatz 3. Memmingen
www.diakonie-memmingen.de Bezirks- und Geschäftsstelle Geschäftsführung, Planung, Organisation und Verwaltung der Dienste und Einrichtungen; Vermittlung von Hilfe und Beratung, Mutterkuren, Mutter-Kind-Kuren Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen absolute Verschwiegenheit wird zugesichert Familienpflegestation Einsatzleitung in Kooperation mit dem Kath. Familienpflegewerk Tel. 08394/430 Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit Soziale Beratung Vermittlung von Hilfen und Diensten Angebote für Kirchengemeinden Offene Angebote Ehrenamtliche Mitarbeit Tel. 08331/9913218 Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Memmingen
Grundsatz In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist die Ladenöffnung grundsätzlich ganztags verboten. Gesetzliche Ausnahmen Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Personenbahnhöfe des Eisenbahn- und Fernbusverkehrs, Flughäfen) oder bestimmte Waren (Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Konditor- und Bäckerwaren, Milcherzeugnisse) bezogen sind. Diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus dem Bayerischen Ladenschlussgesetz. Ausnahmen durch Rechtsverordnungen der Gemeinden Darüber hinaus können die Gemeinden durch Rechtsverordnung aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie unabhängig von einem Anlass bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte an Werktagen jeweils von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr festsetzen. In Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten können die Gemeinden eine touristische Sonn- und Feiertagsöffnung an bis zu 40 Tagen pro Jahr zum Verkauf von Tourismusbedarf erlauben. An diesen Tagen darf dann jeweils bis zu acht zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 20 Uhr geöffnet werden. Auch diese Ausnahmen müssen ladenschlussrechtlich nicht weiter beantragt werden, sondern ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen gemeindlichen Rechtsverordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz. Individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen Zusätzlich zu den gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten an Werktagen können Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle pro Kalenderjahr bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag". Einzelfallbezogene Ausnahmen im öffentlichen Interesse Befristete Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten können vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nur in den engen Grenzen des Art. 8 Abs. 1 BayLadSchlG in Einzelfällen bewilligt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden. Das „dringende öffentliche Interesse“ ist in Abgrenzung zum bloßen Privat- und Individualinteresse oder zu einem bloßen wirtschaftlichen Interesse auf Fälle eines außergewöhnlichen Bedürfnisses insbesondere eines Versorgungsbedürfnisses der Bevölkerung beschränkt und somit beispielsweise anzunehmen, wenn die Versorgung einer größeren Menschenmenge mit Nahrungsmitteln in Notstandsfällen notwendig macht. Zudem können die Regierungen nach Art. 8 Abs. 2 BayLadSchlG in Einzelfällen befristete Ausnahmen mit abweichenden Öffnungszeiten bewilligen, wenn es die Befriedigung der an einzelnen Tagen besonders hervortretenden Bedürfnisse in der Bevölkerung im öffentlichen Interesse erfordert – insbesondere bei überregionalen Großveranstaltungen mit außergewöhnlichem Besucheraufkommen. Für Ausnahmebewilligungen, die mehr als einen Regierungsbezirk betreffen, ist das StMAS zuständig. Ausnahmeersuchen haben das erforderliche öffentliche Interesse hinreichend begründet darzulegen. Ferner ist der zeitliche und örtliche Umfang der gewünschten Ausnahme darzustellen (z. B. anhand eines Veranstaltungsprogramms und eines Straßenplanauszugs). Grundsätzlich ist das Ausnahmeersuchen durch die jeweilige Kommune bei der zuständigen Behörde zu stellen. Ein Ausnahmeersuchen eines einzelnen Unternehmens oder einer Interessensgemeinschaft kann in der Regel ein öffentliches Interesse nicht begründen. Die abschließende Beurteilung, ob ein öffentliches Interesse an der Ausnahmebewilligung besteht, obliegt alleine der bewilligenden Behörde. Einzelfallbezogene Ausnahmen der Gemeinden Bei örtlichen Veranstaltungen können die Gemeinden zur Versorgung der Besucher nach Art. 8 Abs. 3 S. 1 BayLadSchlG in engem Umfang befristet den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr, Ge- oder Verbrauch oder von leicht verderblichen Waren (z. B anderenfalls verderbendes Frischobst) erlauben, wenn dies zur Befriedigung örtlich auftretender Bedürfnisse notwendig und im Hinblick auf den Arbeitsschutz unbedenklich ist. Die Gemeinden können nach Art. 8 Abs. 3 S. 2 BayLadSchlG in Einzelfällen im Rahmen von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten an Werktagen oder eines touristischen Sonn- und Feiertagsverkaufs einen Verkauf auf Groß- und Wochenmärkten zulassen. Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
29.08.2021: Liebe Eltern, seit Juli gilt grundsätzlich, dass der reguläre Elternbeitrag zu leisten ist, da die entsprechende Ersatz-Regelung des Freistaates Bayern dann ausgelaufen ist und wir wieder im Regelbetrieb sind. Wir konnten die Abbuchung der Beiträge für Juli aber nun erst Ende August vornehmen: Zum einen wurden die Juni-Beiträge erst später abgebucht und zum anderen sind wir derzeit noch mit einer aufwändigen Datenkorrektur beschäftigt. Für die Beitragsregelung der KiTas der freien Träger wenden Sie sich bitte an Ihre KiTa vor Ort. Die August-Beiträge werden ebenfalls in den nächsten Tagen abgebucht. Durch eine EDV-Umstellung und Nachberechnungen haben sich leider Verzögerungen ergeben. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen