Veranstaltungen der Sing- und Musikschule
Unterrichtsangebot Musikunterricht Alle Außenstelle Wolfertschwenden Blechblasinstrumente Ensembles Früherziehung Gesang Holzblasinstrumente Schlaginstrumente Streichinstrumente Tasteninstrumente Zupfinstrumente Zusatzangebote Akkordeon Bassgitarre BFOMM - Blockflötenorchester Blockflöte Cajón Cello Ensemble Drumline Euphonium/Tenorhorn Flügelhorn Förderklasse Gitarre, E-Gitarre Harfe Horn Kinderstreichorchester JuKi Klarinette Klarinettenensemble Klavier Kontrabass Marimbaphon Musikalische Früherziehung Musikalische Grundlehre Musiktheorie Oboe Posaune Querflöte Saxophon Schlagwerk Schlagzeug/Drumset Sologesang Streichensemble s´Turmblech Trompete Tuba Viola Violine Violoncello Vororchester Zwitschergarten
Verwaltung/Büro Beratung Terminvereinbarung Anmeldung Ummeldung Abmeldung Öffnungszeiten Persönlich erreichen Sie uns Mo - Do 09.00 - 12.00 Uhr Do 12.30 - 14.30 Uhr Telefon: 08331/850-1650 außerhalb der Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung Hinweise Bitte beachten Sie unsere An-, Um- und Abmeldetermine! Neuanmeldungen sollten bis spätestens zum Stichtag 30. Juni erfolgen . Spätere Neuanmeldungen können unter Umständen nur noch bedingt berücksichtig werden. Wieder-, Um- und Abmeldungen für das neue Schuljahr sind bis zum Stichtag 31. Mai bei der jeweiligen Lehrkraft (mittels Formular) abzugeben. Bei einer Wieder- oder Ummeldung verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Jahr. Eine Abmeldung wird zum Schuljahresende (31. August) durchgeführt. Zuteilungswünsche zu bestimmten Lehrkräften werden nach Möglichkeit berücksichtig. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Unterrichtsplätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Ein Austritt während des Schuljahres ist nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Musikschule Memmingen Sekretariat - Ansprechpartnerinnen Madeline Hammerschmidt Julia Urlbauer Hallhof 5 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1650 Mail: musikschule@memmingen.de Formulare Ummeldung Abmeldung Einwilligung zur Einzugsermächtigung Gebühren Musikschule Memmingen ab 09/26 Downloads Informationen zur Datenerhebung
Unsere Musikschule Die Musikschule der Stadt Memmingen blickt auf eine mehr als 90-jährige Tradition zurück. Aktuell werden etwa 800 Schülerinnen und Schüler von knapp 40 Lehrkräften unterrichtet. Durch zahlreiche Konzerte und viele Preisträgerinnen und Preisträger bei den unterschiedlichsten Wettbewerben konnte sich die Musikschule zu einer der wichtigsten kulturellen Einrichtungen in Memmingen etablieren. Seit dem Schuljahr 2010/11 bieten wir für die ganz Kleinen ab etwa 1,5 Jahren „Eltern/Kind“-Gruppen an. Mit 4 Jahren wird für die Kleinen in der „Musikalischen Früherziehung“ ein erster Grundstock gelegt. Im Kinderchor, den „Kreuzherrnspatzen“, im Jugendchor und im Chor für Erwachsene pflegt die Musikschule neben dem Vokalunterricht eine langjährige Singtradition. Darüber hinaus wird Unterricht für Klavier, Gitarre und Blockflöte und die meisten Orchesterinstrumente durch fachlich qualifizierte Lehrkräfte erteilt. Im Kinderstreichorchester, dem Streicherensemble für Erwachsene und im Sinfonieorchester Memmingen (Kooperation) sowie in verschiedenen Ensembles können sich die Schülerinnen und Schüler zusätzlich musikalisch betätigen. Neben den Schülern aus Memmingen wird auch Unterricht in der Außenstelle Wolfertschwenden angeboten.
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Geschäftsordnung I. Aufgaben des Behindertenbeirates: Der Behindertenbeirat arbeitet zur Förderung der Belange von behinderten Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen eng zusammen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung befassen. Der Behindertenbeirat kann in allen die behinderten Bürger betreffenden Angelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Memmingen fallen, Anträge stellen sowie Empfehlungen und Anregungen geben. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung behandeln die Anträge, Anregungen oder Empfehlungen des Behindertenbeirates innerhalb angemessener Zeit. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung unterrichten den Behindertenbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten, soweit datenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen. Als sachverständiges Gremium steht der Behindertenbeirat dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Memmingen zur Seite. Die Tätigkeit im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Ansprechpartner ist die/der kommunale Behindertenbeauftragte und Fachstelle für Inklusion der Stadt Memmingen. II. Zusammensetzung des Behindertenbeirates: Der bestehende Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen benennt 5 Vertreter, die den Behindertenbeirat bilden. Für jedes Mitglied des Behindertenbeirates ist ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen. Die Mitglieder und die Stellvertreter(innen) im Behindertenbeirat müssen Bürger der Stadt Memmingen sein. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils mit einem Vertreter beratend an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter kann beratend an den Sitzungen teilnehmen. Eine Änderung der Zusammensetzung des Behindertenbeirates bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Die stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates wählen aus ihrer Mitte eine(n) Sprecher(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Diese(r) vertritt den Behindertenbeirat nach außen. Die Wahl der Sprecherin/des Sprechers findet in der 1. Sitzung des Behindertenbeirates statt. Die 1. Sitzung des Behindertenbeirates wird vom Oberbürgermeister bzw. einem von ihm benannten Vertreter einberufen. Zur Regelung des Geschäftsganges (Sitzungen, Anträge, Abstimmungen, Niederschriften) gibt sich der Behindertenbeirat im Einvernehmen mit der Stadt eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Beirates werden für 3 Jahre benannt, beginnend mit dem 01.01.1991. III. Geschäftsgang des Behindertenbeirates Der Behindertenbeirat wird bei Bedarf von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Er ist mit den erschienenen Mitgliedern beratungs- und beschlussfähig. Die Einladung soll den Mitgliedern und deren Stellvertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Versand der Einladungen und Protokolle erfolgt durch die Stadt Memmingen (Amt 02, Inklusionsfachstelle). Die Beratungen des Behindertenbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich ist zu beraten, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Am Ende der Beratungen können mit Stimmenmehrheit Anträge, Empfehlungen und Anregungen an den Stadtrat, seine Ausschüsse oder über den Oberbürgermeister an die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung gerichtet werden. Über die Sitzungen wird ein Stichwortprotokoll geführt, das vom/von der Schriftführer/in, der/die nicht Mitglied des Beirats sein muss, sowie vom/von der Vorsitzenden unterzeichnet wird. Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter erhalten jeweils einen Abdruck des Protokolls. IV. Schlussbestimmungen Soweit die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht ausreichen, gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates sinngemäß. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Freizeit, Kultur und Sport Kultur: Barrierefreie Veranstaltungsräume Stadthalle: Barrierefreie Stellplätze in der Tiefgarage, Aufzug, barrierefreies WC und Hörschleife für Menschen mit Höreinschränkungen sind vorhanden. Antoniersaal: Stufenloser Zugang, barrierefreies WC im Antonierhof vorhanden. Kopfsteinpflaster im Hof. Kreuzherrensaal: Stufenloser Zugang, Hebebühne und barrierefreies WC vorhanden. Strigel-Museum: Am Eingang zum Antonierhof bitte läuten, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können über die Bücherei in Begleitung eines Mitarbeiters mit Aufzug in das Museum gelangen. Barrierefreies WC im Antonierhof vorhanden. Krypta St. Josefs-Kirche: Rampe, elektrischer Türöffner, barrierefreies WC vorhanden. Mewo-Kunsthalle: Nach Anmeldung über Sprechanlage neben dem Haupteingang wird der Seiteneingang geöffnet. Barrierefreies WC und Aufzug vorhanden. Landestheater Schwaben Memmingen: Stufenlos erreichbar, 2 barrierefreie Stellplätze in der Tiefgarage, Aufzug, barrierefreies WC. Alle Ebenen sind mit dem Aufzug erreichbar. Hörschleife für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist vorhanden (bitte bei Kauf der Karten mitteilen, dass eine Hörschleife benötigt wird). Zugehöriges Restaurant/Bar ist barrierefrei erreichbar. Sport: Rampe ans Wasser für Angler im Rollstuhl am Pfaffenwinkelweiher Hallenbad: Stufenloser Eingang, Behindertenumkleidekabine, Behinderten-WC und Einstiegshilfe am Becken vorhanden. Pfaffenwinkelweiher: Angelmöglichkeit (nur für Inhaber eines gültigen Fischereischeines), Rampe zum Wasser vorhanden.
Öffentliche Behindertentoiletten in der Innenstadt Schlossergasse (Nähe Marktplatz) Mit Euroschlüssel rund um die Uhr offen Martin-Luther-Platz (Antonierhaus) Mit Euroschlüssel Öffnungszeit Antonierhaus Parkhaus Krautstraße Mit Euroschlüssel rund um die Uhr offen Parkhaus Steinbogenstraße Mit Euroschlüssel rund um die Uhr offen Bahnhof Mit Euroschlüssel Öffnungszeit Bahnhof Waldfriedhof Mit Euroschlüssel Öffnungszeit Friedhof