Unser Bürgerstift Das Einrichtungsleitbild im Bürgerstift Unser Leitbild basiert auf dem Stiftungszweck der Unterhospitalstiftung. Es beschreibt umfangreiche und übergreifende soziale Dienstleistungen, die das Bürgerstift für ältere Memminger Bürgerinnen und Bürger leistet. Qualität bedeutet für uns die Zufriedenheit der Bewohner. Der betagte Mensch steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Durch ein seniorenorientiertes und strukturiertes (prozessorientiertes) Qualitätsmanagement sichern wir die Qualität unserer Arbeit. Jeder einzelne Mitarbeiter ist verantwortlich für die Qualität mit dem Bestreben der ständigen Verbesserung. Im Vordergrund steht dabei die Idee des individuell und persönlich bestimmten Wohnens älterer Menschen. Der Erhalt der Selbständigkeit bzw. die Vermeidung von Femdbestimmtheit wird angestrebt. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese älteren Menschen infolge familiärer, sozialer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Ursachen teilweise oder gänzlich auf Unterstützung, Betreuung und Pflege durch Dritte angewiesen sind. Der Bewohner soll sich im Bürgerstift "zu Hause" fühlen. Das Seniorenzentrum Bürgerstift bietet dafür entsprechend unterschiedliche Wohnformen mit den dazugehörigen Betreuungs- und Pflegeangeboten, auch für Demenzerkrankte, an. Durch die damit verbundene Entlastung der Angehörigen wird die Verankerung und Integration der älteren Menschen in Familie und gewohntem gesellschaftlichen Umfeld innerhalb der Stadt - auch im Sinne des Stiftungszwecks - unterstützt. Konzept Um das Konzept des Seniorenzentrums zu vermitteln, ist es erst einmal wichtig, die unterschiedlichen Bereiche des Hauses darzustellen: Küche Hauswirtschaft | mit Wäscherei Pflege | vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflege Verwaltung | mit Case Management Jeder Bereich erfüllt eine wichtige Funktion und verfolgt eine Konzeption. Die Gesamtheit der Konzepte bildet das Konzept des Seniorenzentrums. Im Folgenden werden die vier wichtigsten Bereiche kurz mit ihren Konzepten dargestellt: das Pflege- und Betreuungskonzept, das den umfassendsten Aufgabenbereich bestreitet, das hauswirtschaftliche Konzept, das Küchen- und das Verwaltungskonzept.
Sie müssen eine Versammlung (Demonstration) im Sinne des Art. 8 Grundgesetz dann bei der Stadt Memmingen anzeigen, wenn sie öffentlich ist, d.h., wenn jedermann die Möglichkeit hat sich daran zu beteiligen, sie außerhalb geschlossener Räume stattfinden soll (unerheblich ist, ob an einem festen Ort oder in Form einer sich von Ort A nach Ort B fortbewegenden Versammlung), und zwei oder mehr Personen zu einer gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen sollen, die überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist. Keine anzeigepflichtigen Versammlungen sind im Regelfall kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte etc.. Für sogenannte öffentliche Vergnügungen gelten andere Bestimmungen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen wie z. B. Streikposten vor Betrieben, sind grundsätzlich keine öffentlichen Versammlungen und damit in aller Regel nicht anzeigepflichtig. Etwas anderes gilt jedoch für Kundgebungen außerhalb von Betriebsstätten im Rahmen von (Warn-)Streiks, mit denen die Öffentlichkeit über die Inhalte bevorstehender oder laufender Arbeitskampfmaßnahmen informiert werden soll. Die Anzeige hat spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe (Veröffentlichung des Versammlungszeitpunkts an Dritte) zu erfolgen. In der Anzeige sind gesetzlich anzugeben der Ort der Versammlung, der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung, das Versammlungsthema, der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen und Anschrift) sowie bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf. Darüber hinaus sind für einen sicheren Versammlungsablauf folgende Informationen von Bedeutung und sollten wenn möglich in der Anzeige mitgeteilt werden: Kundgebungsmittel, mitgeführte Gegenstände und Hilfsmittel, mitgeführte Fahrzeuge Die erwartete Teilnehmerzahl die erwarteten Redner Nähere Informationen können den angefügten Merkblätter entnommen werden. Art. 8 Grundgesetz
Aufenthaltstitel Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt folgendes: Als Bürger eines Landes, das weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel beantragen. Der Aufenthaltstitel gilt als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu leben und ggf. zu arbeiten. Es gibt hier befristete und unbefristete Aufenthaltstitel (siehe unten stehende Informationen). Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie auf der Seite „elektronischer Aufenthaltstitel“. Die Familienangehörigen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, die selbst nicht Unionsbürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern. Diese ist ebenfalls beim Ausländeramt zu beantragen. Sie müssen nur dann beim Ausländeramt vorsprechen, wenn Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Arbeitsgenehmigung abläuft, oder Sie einen neuen Pass erhalten haben. Die Aufenthaltstitel werden immer in Verbindung mit einem Pass / Passersatz erteilt. Somit ist für jedes neue Identitätsdokument ein neuer Aufenthaltstitel notwendig, entweder in Form der Neubeantragung oder der Übertragung. Welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, um einen Aufenthaltstitel erhalten zu können, muss direkt beim Ausländeramt erfragt werden. Immer notwendig sind ein biometrisches aktuelles Passfoto und der Reisepass / Passersatz. Auch ist generell die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei Abgabe des Antrages notwendig, da biometrische Daten (Fingerabdruck) und die Unterschrift erforderlich sind. Befristete Aufenthaltstitel Sie wollen mit Ihrer Familie in Deutschland leben oder hier studieren bzw. arbeiten? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, welcher Sie berechtigt, sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufzuhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist bei dem Ausländeramt zu beantragen, in dessen Bereich Sie sich dauerhaft aufhalten und angemeldet sind. Eine Aufenthaltserlaubnis wird zeitlich befristet erteilt, der Befristungszeitraum ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsgrund. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ebenfalls beim Ausländeramt zu beantragen. Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung, da Sie mit einer Bearbeitungszeit von in der Regel 4 bis 8 Wochen rechnen müssen. Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können: Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis während des Gültigkeitszeitraums Ihres Visums, falls Sie visumpflichtig sind. Ansonsten muss der Aufenthaltstitel innerhalb der ersten 90 Tage ab Einreise beantragt werden. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit muss geklärt sein. Hierzu gehört auch die Vorlage eines gültigen Reisepasses / Passersatzes. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Weitere notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte direkt beim Ausländeramt Unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis Wenn Sie seit drei bzw. fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen, können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen, eine sogenannte Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und darf bis auf wenige Ausnahmefälle nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden, die Sie wie folgt nachweisen (Nachweise bitte im Original vorlegen): Sicherung des Lebensunterhaltes: Bei Arbeitnehmern: ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, welche beim Ausländeramt erhältlich ist Bei Selbständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (siehe hierzu Formular "Einkommensbescheinigung des Steuerberaters") Krankenversicherungsnachweis Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich Letzter Steuerbescheid Altersversorgung: Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder Nachweis eines Anspruches auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. Berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet. Ausreichender Wohnraum: Wohnraum muss ausreichend für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen vorhanden sein. Bitte legen Sie eine aktuelle Vermieterbescheinigung vor. Entsprechende Formblätter erhalten Sie beim Ausländeramt. Bei Wohneigentum bitte Kaufvertrag oder Grundbuchauszug vorlegen. Zudem ist ein Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung; Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnung; Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentum, erforderlich. Sprachkenntnisse / Integrationskurse: Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese werden in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen. Ausnahme hiervon: Sie waren vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, in diesem Fall sind einfache Sprachkenntnisse ausreichend. Allgemeines: Die oben genannte Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden. Daueraufenthalt-EU: Hier müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie bei der Niederlassungserlaubnis. Zudem fordert das Ausländeramt beim Finanzamt eine Bestätigung an, wonach Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Mit dem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU haben Sie mehr Rechte als mit einer Niederlassungserlaubnis. Wer die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt, hat einen Rechtsanspruch, sich in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu begeben und dort einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Eine beeindruckende Reise in ein verborgenes Universum voller Wunder. Mit unserem ehem. 3. Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger tauchen wir ein in die faszinierende Welt eines der wichtigsten Lebewesen unseres Planeten! Die Honigbiene – klein, aber unverzichtbar. Wir erleben das geheime Leben im Bienenstock, ihre geniale Teamarbeit, die rätselhafte Kommunikation und ihre unermüdliche Arbeit als Bestäuber durch die Schilderungen des 1. Vorsitzenden des Bienenzuchtvereins Memmingen e.V., der uns auch sagen kann, ob die Biene in Gefahr ist – und mit ihr unsere Zukunft.
27.03.2024: Die Stadt Memmingen bzw. Unterhospitalstiftung Memmingen betreiben KiTas an 22 Standorten in Memmingen und betreuen rund 1.500 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Aktuell sind nächstmöglich Stelle in der KiTa-Haustechnik zur Besetzung frei: Mitarbeiters/in für Hausmeisteraufgaben (m/w/d) Schwerpunkt Gartenpflege (Entgeltgruppe 4 TVöD, Teilzeit mit ca. 15 Wochenstunden) zu besetzen. Zu den Aufgaben der/s Mitarbeiters/in gehört die Unterstützung des Hausmeisterteams der Kindertageseinrichtungen der Stadt und Unterhospitalstiftung Memmingen vorwiegend im Bereich der Gartenpflege. Bei Bedarf sind weitere Tätigkeiten wie kleinere Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben, Transportfahrten etc. zu übernehmen. Das Amt für Kindertageseinrichtungen hat ein eigenes Leitbild für seine Beschäftigten: Dabei sind unseren Mitarbeitenden besonders die Prinzipien der Nachhaltigkeit, der Verlässlichkeit, der Sicherheit, der Vielfalt und Kreativität wichtig. Weitere Infos über die Kindertageseinrichtungen sind unter kita.memmmingen.de zu finden. Einstellungsvoraussetzungen sind Erfahrungen in der Grünanlagenpflege, insbesondere Kenntnisse im Umgang mit motorbetriebenen Maschinen, wie Heckenschere, Laubbläser, Spindelmäher etc. ein höfliches und freundliches Auftreten volle körperliche Belastbarkeit der Besitz der Führerscheinklasse B Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, bei Stellenbesetzungen die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen. Bewerbungen können bis spätestens 19.04.2024 eingereicht werden an Stadt Memmingen, Personalamt, Marktplatz 1, 87700 Memmingen oder per Datentransfer ausschließlich im pdf-Format über Stadt Memmingen | SubmitBox . Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Wiest (Tel. 08331/850-294 ). Fachliche Informationen erhalten Sie bei Herrn Hölzle (Tel. 08331/850-472 ). Wenn Sie uns als KiTa-Träger näher kennen lernen wollen dann finden Sie Infos in unserer Mitarbeitenden-Bereich oder schauen Sie einfach auf Instagram vorbei: @kita_memmingen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ihr Amt für Kindertagesenrichtungen
Modernisierung des Stadtarchivs Memmingen (1999) Erster Aspekt: Neueinrichtung des Stadtarchivs im Grimmelhaus - der Arbeitsschwerpunkt der vergangenen Jahre Mit der Sanierung und Erweiterung des Grimmelhauses ab 1975 für Kulturamt, Stadtbücherei, Stadtbibliothek, Stadtarchiv und Volkshochschule hat die Stadt Memmingen einen wesentlichen Schritt zur Modernisierung dieser Kultureinrichtungen getan. Seither standen zwei trockene Archivmagazine unter dem Dach zur Verfügung. Allerdings - zu geringe Platzreserven bei Bücherei und Archiv, die ungünstigen, weil zu warmen klimatischen Verhältnisse und der teilweise fehlende Aufzugsanschluß in den Dachgeschossen zwangen bald zu internen Nutzungsänderungen und schließlich zu einer Neukonzeptionierung, deren Grundlage 1989 der Stadtratsbeschluß zur Verlegung der Stadtbücherei ins Antonierhaus wurde. Die Konzeption des Archivumbaues bezweckte eine optimale Unterbringung oder Neuschaffung aller archivischen Funktionsbereiche sowie eine sinnvolle Trennung bzw. Verbindung dieser Bereiche im bestehenden Gebäude Grimmelhaus. Die einzelnen Schritte waren die Einrichtung einer Restaurierungswerkstatt (1991/92), eines modernen Archivmagazins (1996), der interne Umzug der Arbeitsplätze über Mitarbeiter und der Zeitgeschichtlichen Sammlungen (1998) und schließlich die Neueinrichtung des Lesesaal unter finanzieller Förderung durch den Kulturfonds Bayern (50%). Zweiter Aspekt: Gliederung, Ergänzung und Erschließung der Bestände - ein Schwerpunkt der vergangenen Jahre und der Schwerpunkt der künftigen Jahre Die neue Bestandstektonik (siehe Bestände) ordnet alle Archivalien sechs Bestandsgruppen zu; diese Gruppen spiegeln die hoffentlich zukunftsorientierte und nachhaltig wirksame Neuausrichtung des Stadtarchivs wieder – weg von der jahrzehntelang fast ausschließlichen Konzentration auf das reichsstädtische Archivgut: Aus den bisherigen Altbeständen "Stadtarchiv" und Stiftungsarchiv" entstanden die Bestände A Reichsstadt und D Stiftungen. Die Früchte zahlreicher Aktenaussonderungen in den Ämtern, Dienststellen und Betrieben der Stadt ab 1803 finden sich in Bestand B; daran anschließend die Archive/Registraturen der eingemeindeten Orte in Bestandsgruppe C zugeordnet. Die aktive Sammlungs- und Erwerbstätigkeit des Stadtarchivs über den Bereich der Verwaltungsakten hinaus spiegelt sich in den Beständen E Sammlungen sowie F Privatarchive und Nachlässe wieder. Dritter Aspekt: Zugänglichmachung der Bestände - das immerwährende zentrale Anliegen des Stadtarchivs Im Alltag des Stadtarchivs steht die Betreuung der Archivbenützer im Vordergrund, die aus Nah und Fern nach Memmingen kommen. In den letzten zehn Jahren konnten die Archivalien nur in einem kleinen Raum unter dem Dach des Grimmelhauses eingesehen werden. Ein öffentlich zugänglicher Lesesaal mit Freihandbibliothek war deshalb seit langem angestrebt, um die archivische Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Unterrichts-projekte mit Memminger Schulen) weiter ausbauen zu können. Mit dem 9. November 1999 wurde das wichtigste Ziel der Bemühungen um eine Modernisierung aller Funktionsbereiche des Stadtarchivs Realität; gleichzeitig fand die biedermeierliche Beschaulichkeit der alten Archivmagazine bzw. der Leseplätze im Künerhaus und auch noch hier im Grimmelhaus ein Ende. Unmittelbar vor dem Lesesaal-Eingang sollen Kleinausstellungen die Vielfalt der hier aufbewahrten Quellen aufzeigen. Planung und Durchführung lagen beim städt. Hochbauamt; die Architektur des Lesesaales ist Programm: Offenheit und Transparenz der Glaswände sollen der Öffentlichkeit signalisieren, daß das Stadtarchiv eine allen Bürgerinnen und Bürgern zugängliche und diesen verpflichtete Einrichtung ist, eine Einrichtung, aus der Forschung, Schulen, Bürgerschaft und Verwaltung intensiv Nutzen ziehen können. Damit ist das Grimmelhaus dem Ziel, der Stadt Memmingen ein "Haus ihrer Geschichte" zu sein, einen weiteren, großen Schritt näher gekommen. Geschichte des Stadtarchivs Modernisierung des Stadtarchivs
Kontakt KiGa Hort IE Hort und Hort-KiGa Wartburgweg Haus für Kinder Wartburgweg 2 87700 Memmingen Tel. 08331 / 850-4120 hortwartburg @memmingen.de Leitung: Carolin Decker-Kühne Größe: max. 72 Plätze (Hort) und 35 Plätze (Kindergarten) Träger: Stadt Memmingen kita (at) memmingen.de KiTa-Hund_Paula_Mai_2026.pdf Anmeldung Online Hort und Hort-KiGa Wartburgweg / Haus für Kinder Der Hort & Hortkindergarten ist eine Erziehungs- und Bildungseinrichtung, in der fachgerecht, familienergänzend und -unterstützend gearbeitet wird. Unser Haus steht allen Kindern im Alter von 3 bis 14 Jahren offen. In den Ferienzeiten sind wir für die Kinder da. Nur in den Weihnachtsferien haben wir geschlossen. Unsere I+ Gruppe Zusätzlich zu den integrativen Gruppen bieten wir in unserer Einrichtung in enger Abstimmung mit dem Stadtjugendamt und der Familienberatungsstelle in einer sogenannten I + Gruppe einen höheren Personaleinsatz und eine kleinere Gruppengröße an, um einem besonders hohen Förderbedarf gerecht werden zu können: Die I + Gruppe orientiert sich hierbei konzeptionell an der Arbeit einer heilpädagogischen Tagesstätte. Damit kommen wir besonders dem Inklusionsgedanken entgegen und geben Kindern mit herausforderndem Verhalten vor Ort einen geschützten Rahmen und die Möglichkeit am Hortalltag teilzunehmen. Unsere Hortkindergartengruppen Seit 1. September 2020 eröffneten wir in unserem Haus die erste Kindergartengruppe, die „Burgeulen“. Zum 01. September 2023 wurde die Kindergartenarbeit in unserer Einrichtung weiter ausgebaut und durch die „Burgdrachen“ ergänzt. Die integrative Kindergartengruppe bietet Platz für 15 Kinder. Die Öffnungszeiten wurden verlängert bis 14.00 Uhr und für die Kinder berufstätiger Eltern bieten wir Mittagessen an. In unseren Gruppen werden die Kinder ein Stück auf ihrem Lebensweg begleitet, gefördert und auf ihre Schulzeit vorbereitet Pädagogische Schwerpunkte: Unsere sozialpädagogische Arbeit orientiert sich an den entwicklungsbedingten, vitalen Bedürfnissen der Kinder und den vielfältigen altersentsprechenden Möglichkeiten ganzheitlicher Förderung. Wir möchten die Kinder ein Stück weit auf ihrem Weg ins Leben begleiten, die in ihrer Individualität, ihren Entwicklungsschritten, ihren Stärken und Schwächen annehmen, sie ernst nehmen und angemessen fördern. Hierzu gehört auch die Vermittlung von Basis- und Schlüsselkompetenzen des Rahmenplans für Horte und die Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in den Bereichen personale und soziale Kompetenz, Wissenskompetenz, instrumentelle und methodische Kompetenz. Im Arbeitsfeld Kindergarten orientieren wir uns am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BEP). Image-Video Albert-Schweitzer Amendingen Am Kempter Tor Bürgerstift-KiGa Dickenreishausen Haus für Kinder Benninger Straße Eisenburg Freie Spielstube Fröbel-KiTa Heinrich-Galm Karoline-Goldhofer Hand in Hand Im Mitteresch Mauriesen Schatzkiste Sonnenschein Stadtweiherstraße Steinheim St. Aloysius St. Hildegard St. Nikolaus SVE Gerbergasse SVE Lindenbad Volkratshofen Waldkindergarten Wartburgweg (KiTA) Wartburgweg (Hort & KiGa) Westermannstraße Wiesenkindergarten Zollergarten (Hort & KiGa) Zollergraben Kontakt KiGa Hort IE Hort und Hort-KiGa Wartburgweg Haus für Kinder Wartburgweg 2 87700 Memmingen Tel. 08331 / 850-4120 hortwartburg @memmingen.de Leitung: Carolin Decker-Kühne Größe: max. 72 Plätze (Hort) und 35 Plätze (Kindergarten) Träger: Stadt Memmingen kita (at) memmingen.de KiTa-Hund_Paula_Mai_2026.pdf Anmeldung Online
10.03.2016: Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der Jugendpflegerin der Stadt Memmingen und dem „Arbeitskreis Jugendliche“. Die Plakate und kleinere Handzettel können im Gleichstellungsbüro im Rathaus abgeholt oder angefordert werden. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Claudia Fuchs, Marktplatz 1, Rathaus, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850.260, E-Mail: frauenbeauftragte@memmingen.de
10.03.2016: Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der Jugendpflegerin der Stadt Memmingen und dem „Arbeitskreis Jugendliche“. Die Plakate und kleinere Handzettel können im Gleichstellungsbüro im Rathaus abgeholt oder angefordert werden. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Claudia Fuchs, Marktplatz 1, Rathaus, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850.260, E-Mail: frauenbeauftragte@memmingen.de
kartause-buxheim.de Die Kartause Buxheim ist das besterhaltenste ehemalige Kartäuserkloster Deutschlands. Drei barocke Kirchen der Gebrüder Zimmermann warten darauf erkundet zu werden. Neben 3 verschiedenen Museen kann auch eine Mönchszelle besichtigt werden. Die ehemalige Reichskartause Buxheim bietet dem Besucher ein Kunstwerk von europäischem Rang. Zwischen 1687 und 1691 hat der Tiroler Holzschnitzer Ignaz Waibl zusammen mit seinen Mitarbeitern das grandiose Chorgestühl geschaffen. Auch für die Kleinen ist gesorgt. Spezielle Kinderführungen vermitteln den Kindern spielerisch und staunend die Welt eines Mönchslebens. Buxheim