Die Ausbildungsförderung (BAföG) ist eine finanzielle Hilfe für Schüler/innen, deren Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln bzw. dem Einkommen der Eltern finanziert werden kann. Für die Beantragung der Ausbildungsförderung ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt bzw. des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Bei Schülern der Berufsoberschule ab Klasse 12 ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich der Schulort liegt, zuständig. Für Studenten an Hoch- und Fachhochschulen sind die an den jeweiligen Schulorten eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig. In Memmingen und Umgebung ist insbesondere der Besuch folgender Schulen förderungsfähig: Berufsfachschulen ab 2 Jahren Dauer und mit berufsqualifizierendem Abschluß Fachschulen (evtl. auch Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) möglich) Berufsoberschulen einschließlich der Vorklasse Fachakademien (evtl. auch Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) möglich) Studenten an Hoch- und Fachhochschulen (jedoch nicht die berufsbegleitende Business School Memmingen) Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung können auch Schüler der Wirtschaftsschule, der Realschule, der Gymnasien, der Fachoberschule, des BGJ, des BVJ, des BIJ und der 1jährigen Berufsfachschulen Ausbildungsförderung erhalten. Bedingungen: Die Förderung ist in der Regel vom eigenen Einkommen, Vermögen sowie Einkommen beider leiblicher Elternteile abhängig. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bafög.de sowie beim Amt für Ausbildungsförderung. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)
Die Kanzlei ist die zentrale Posteingangs-, verteilungs- und Postausgangsstelle der Stadtverwaltung Memmingen. Sie beinhaltet auch die Telefonzentrale, in der die eingehenden Gespräche an die zuständigen Kollegen und Kolleginnen weitergeleitet werden.
Informationen zu den baurechtlichen Verfahren sowie die Antragsformulare finden Sie unter: Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Telefonzentrale ist besetzt von Montag - Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17 Uhr
Der Haushalt 2026 der Stadt Memmingen ist am 23.03.2026 im Stadtrat beschlossen worden. Die Regierung von Schwaben erteilte mit Schreiben vom 01.06.2026 die erforderliche Genehmigung. Sie können den Haushaltsplan 2026 sowie den Haushaltsplan des Vorjahres nachfolgend unter „Formulare / Downloads“ herunterladen.
Bei technischen Problemen mit der Internetseite, wie z. B.: Internetseite wird nicht oder nicht komplett angezeigt Internetseite ist nicht erreichbar Link defekt (Fehlermeldung "Seite kann nicht angezeigt werden...")
Im Stadtarchiv werden Unterlagen aufbewahrt, die zur Erforschung von Personen oder Familien wesentliche Informationen bieten. Nach der Stadtarchiv-Gebührensatzung sind familiengeschichtliche Forschungen von Gebühren befreit, sofern sie nicht amtlichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Im Veranstaltungskalender des Memminger Monats können Termine jeglicher Art kostenfrei veröffentlicht werden. Dazu benötigen wir Ihre Meldung bis spätestens 5. eines jeden Vormonats. Typische Beispiele hierfür sind: Konzerte, Theater- oder Tanzvorstellungen, Kabarett, Vorträge,Lesungen, Ausstellungen, Flohmärkte, Berg-, Rad- und Wandertouren, Sportevents und alles wofür Interessenten herzlich eingeladen sind. Nicht berücksichtigt werden können vereinsinterne Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Workshops u. ä. Eine Meldung sollte beinhalten: Veranstalter, Datum, Uhrzeit, Ort (Gebäude/Anschrift), Titel, Kurzbeschreibung (sollte wichtige Informationen wie Eintritt, Vorverkauf, ggf. Kontaktdaten beinhalten). Finden Termine außerhalb von Memmingen statt, können nur kulturelle Veranstaltungen veröffentlicht werden. Die Entscheidung, ob die Hinweise auch im Memminger Monat erscheinen, liegt beim Herausgeber, dem Memminger MedienCentrum. Alle gemeldeten Termine finden Sie außerdem im Veranstaltungskalender .
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen versteht sich als Partner der Wirtschaft bzw. der Unternehmen. Den Unternehmern steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen als Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung bietet den Unternehmen an, über ihre Fachkenntnisse und guten Verbindungen kompetente und schnelle Entscheidungen zu erhalten. Sie stellt für die Unternehmer die erforderlichen Kontakte her, verkürzt die Wege innerhalb der Verwaltung und begleitet die für Unternehmen wichtigen Entscheidungsprozesse. Ein Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Ansiedlungen sowie bei der Durchführung von gewerblichen Bauvorhaben. Insbesondere soll hierbei eine reibungslose Kooperation zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern gewährleistet werden, um möglichst kurzfristig sinnvolle gemeinsame Lösungen zu erzielen. Einen hohen Stellenwert legt die Wirtschaftsförderung der Stadt auf eine umfassende Bestandspflege. Die ortsansässigen Betriebe bzw. Unternehmen sollen dadurch eine persönliche Unterstützung bei ihren Anliegen erhalten. Die Wirtschaftsförderung kümmert sich speziell um Fragen, die mit dem Standort zusammenhängen. Ziel ist eine zufriedene Wirtschaft, die sich in Memmingen wohlfühlt. Die Information über den Wirtschaftsstandort durch Medien, wie die Standortbroschüre, gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Wirtschaftsförderung steht jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.