Die Gleichstellungsbeauftragte: setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein wirkt auf Veränderungen hin berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger initiiert Projekte und Maßnahmen arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen vernetzt Frauengruppen und Organisationen Alle Gespräche und Informationen werden vertraulich behandelt! Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGIG) vom 24.05.1996 www.mm-frauen.de
Der Wald der Stadt Memmingen gliedert sich in 3 Betriebsverbände, den Stadtwald, den Stiftungswald der Unterhospitalstiftung und den der Dreikönigskapellenstiftung. Laut Waldfunktionsplanung erfüllt der Stadtwald Memmingen neben der Nutzholzerzeugung zahlreiche zusätzliche Funktionen. Diese sind u.a.: Wald zur Erholung Landschaftsprägender Wald Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz Lärmschutzwald Wald mit besonderen Wasserschutzfunktionen Nach festgelegten Forstwirtschaftsplänen werden die Wälder naturnah und als Dauerwald bewirtschaftet. Unsere heranwachsenden Waldbestände werden nach der Maßgabe „früh-mäßig-oft“, im Schnitt alle 5 Jahre durchforstet. Durch Borkenkäfer oder Sturm entstandene Freiflächen werden laufend mit Mischbaumarten aufgeforstet und wiederkehrend gepflegt. Im Rahmen der Nachhaltigkeit wird nur so viel Holz geerntet wie zuwächst, damit gewährleisten wir die dauernde Erhaltung unserer Wälder ebenso wie die Versorgung unserer Bevölkerung mit dem nachwachsenden, ökologisch wertvollen Rohstoff (Bauholz und Papierholz) und dem CO² neutralen Brennstoff Holz (Brennholz). Für die Waldbewirtschaftung und die Erholungssuchenden werden die Waldwege (Erholung im Wald) und Parkplätze angelegt und unterhalten.
Ausführliche Informationen auf umwelt.memmingen.de .
Ausweispflichtig ist jeder Deutsche ab 16 Jahren! Auf Wunsch wird ein Personalausweis auch schon vorher ausgestellt. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen. Beachten Sie bitte, dass das ausgestellte Ausweisdokument u. a. dann ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Neubeantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Passfotos veranlassen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Alle weiteren Informationen rund um den Personalausweis (Fingerabdrücke, Chip-Daten, online-Ausweisfunktion, etc.) finden Sie unter www.personalausweisportal.de ! Einreisebestimmungen Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin. Namensänderung Ändert sich der Name während der Gültigkeit des Ausweisdokumentes, müssen Sie diesen neu beantragen. PIN Falls die gesetzte PIN vergessen wurde, können Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis bei der für sie zuständigen Passbehörde kostenfrei aktivieren lassen oder eine neue PIN setzen. Dies ist nur persönlich möglich, um Terminvereinbarung wird gebeten Verlust Den Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Bearbeitungszeit Die Zeitspanne zwischen Beantragung und Aushändigung des fertigen Dokuments ist abhängig von der Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin. Urlaubs- bzw. Ferienzeit, erhöhtes Antragsaufkommen oder sonstige organisatorische Gründe (Wartungsarbeiten, etc.) können dazu führen, dass mehrwöchigen Wartezeiten auf das Dokument in Kauf zu nehmen sind. Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Dokuments können Sie der „Pass / Personalausweis – Statusabfrage“ entnehmen. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Geburtstag 6 Jahre, ab dem 24. Geburtstag 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Vorläufiger Personalausweis Die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in Notfällen für maximal 3 Monate möglich. Direktversand des Dokuments nach Hause Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument an die Adresse der Hauptwohnung zugestellt werden. Beachten Sie bitte die Informationen unseres Merkblatts. Aushändigung Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Zum Abholen des neuen Personalausweises müssen Sie die bisherigen Dokumente zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen Personalausweis: 46,00 Euro Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 Euro vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro Passfotoaufnahme im Bürgeramt: 6,00 Euro erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Zuschlag Direktversand an die Adresse der Hauptwohnung: 15,00 Euro Für die Antragstellung benötigen Sie: Ihren bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass sofern das bisherige Dokument nicht von Memmingen ausgestellt war bzw. Geburts-/Heiratsort nicht Memmingen ist Geburts-/Abstammungsurkunde Heiratsurkunde ein aktuelles biometrisches Passfoto Es sind nur noch zertifizierte digitale Passfotos möglich. Private Fotodienstleister laden die dort erstellten Passfotos in eine gesicherte Cloud. Sie erhalten nach der Aufnahme einen QR-Code, mit welchem wir Ihr Foto aus der Cloud abrufen können. Alternativ ist eine Aufnahme im Bürgeramt möglich. Zustimmung beider Eltern vor dem 16. Geburtstag (siehe Punkt Zustimmungserklärung) Größe und Augenfarbe persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich Zustimmungserklärung Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend.
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses verbindlich festgestellt werden. Nähere Informationen zu diesem Thema (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link: Bayernportal: Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.