Das Stadtarchiv fördert die Erforschung der Stadt- und Heimatgeschichte und führt die Stadtchronik (einschl. ihrer Stadtteile) laufend fort.
Die Stadt Memmingen verwaltet ca. 1000 Mietwohnungen in den Gebieten Memmingen, Amendingen, Dickenreishausen, Buxach, Volkratshofen und Ferthofen. Die Mehrzahl der Wohnungen befinden sich hauptsächlich im innerstädtischen Bereich und im Memminger Osten. Die Wohnungen sind von unterschiedlicher Ausstattung. Im Portfolio befinden sich einfach ausgestattete Wohnungen mit Holz/-Kohleöfen im Altbau bis zu mittlerer Ausstattung mit Zentralheizung in Objekten, die Mitte der 90er Jahre gebaut wurden. Interessenten können sich bei der Wohnungsvermittlung, Herrn Walter, melden und können sich dort vormerken lassen. Zurzeit sind jedoch über 400 Bewerber vorgemerkt, d.h. es ist für ein Wohnungsangebot mit Wartezeiten von mindestens einem halben bis zu 2 Jahren zu rechnen. Die Mietpreise liegen je nach Lage und Ausstattung zwischen 2,00 ?/qm und 5,60 ?/qm. Vor Wohnungsbelegung wird eine Barkaution von 3 Kaltmieten fällig. Bei der Wohnungsbewerbung ist ein Formblatt Mieterselbstauskunft auszufüllen. Zum Teil wird auch eine Schufa-Auskunft vom Wohnungsbewerber verlangt.
Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen Ämter sowie der städtischen Eigenbetriebe, der von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen sowie der Gesellschaften und sofern vereinbart der Zweckverbände, an denen die Stadt Memmingen beteiligt ist, zu archivieren. (§ 3 Abs. 2 der Stadtarchivsatzung). Das Stadtarchiv sammelt zur Ergänzung der amtlichen, archivwürdigen Verwaltungsunterlagen auch andere Unterlagen mit Bezug zur Stadt Memmingen (Jahresberichte, Mitteilungsblätter, Festschriften, Plakate und Flugblätter, Presseerzeugnisse, vgl. § 3, Absatz 4 der Stadtarchivsatzung) sowie Nachlässe, sofern daran ein städtisches Interesse besteht (§ 3 Abs. 5 der Stadtarchivsatzung). Das Archivgut steht nach Maßgabe der Archivsatzung auf Antrag für die Benutzung zur Verfügung, soweit keine schutzwürdigen Belange oder gesetzlichen Einschränkungen dieser entgegenstehen. Eine einfache Erstauskunft sowie Benutzungen für wissenschaftliche, orts- und familienkundliche sowie unterrichtliche Zwecke sind gebührenfrei ( § 3 der Stadtarchiv-Gebührensatzung ).
Die Sing- und Musikschule soll junge Menschen frühzeitig zum Singen und Musizieren führen und Freude und Verständnis für musikalische Betätigung auch in alle übrigen Kreise der Bevölkerung tragen. Sie ergänzt den Gesangs- und Instrumentalunterricht der allgemeinbildenden Schulen. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung (Auszug aus der Benutzungsordnung). Unser Unterrichtsangebot gliedert sich in folgende Bereiche: Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung Singklassen Instrumentalunterricht Ensemblefächer musik.memmingen.de
Die Heimatpflege ist als Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen stadt- und heimatgeschichtlicher Fragen stehen der Bürgerschaft damit Hilfestellungen zur Verfügung. Die Memminger Heimatpflege lebt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z. B. durch die zahlreichen Stadtführungen geschieht, durchgeführt durch die Crew der Stadtführerinnen in Zusammenarbeit mit der Tourist Information: Hinzukommen Vorträge, die sich über Memmingen hinaus auch mit dem schwäbischen Umland beschäftigten. Die städtische Heimatpflege umfasst weitere Aufgaben: Werbebeirat mit Sitzungen und Ortsterminen, Sprechstunden des Landesamtes für Denkmalpflege mit Ortsterminen, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren und an Straßenbenennungen. Die Heimatpflege ist zusammen mit dem Verein Historischer Verein Memmingen e.V. für die Anbringung von Gedenktafeln verantwortlich, die an vielen Gebäuden der Stadt von deren Geschichte erzählen. Ansprechpartnerin: Heimatpflegerin Sabine Streck Kolpingstraße 23, 87740 Buxheim, Tel. 08331/69566 Allgemeine Heimatpflege Stadtarchäologie und Bauforschung Baudenkmalpflege und Stadtbildgestaltung Brauchtumspflege und Vertiefung des heimatkundlichen Wissens
Im ehemaligen königlichen Bayerischen Postgebäude, erbaut 1901 und direkt neben dem Memminger Bahnhof gelegen, präsentiert sich seit Herbst 2005 die MEWO-Kunsthalle. Als Ort für die Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts, beherbergt die neue Kulturstätte die städtischen Sammlungen zu den in Memmingen geborenen Malern Max Unold (1885-1964) und Josef Madlener (1881-1967) und zeigt Sonderausstellungen zur zeitgenössischen und gegenwartsbezogenen Kunst. Im Dachgeschoss präsentiert sich eine umfangreiche Graphiksammlung. https://www.mewo-kunsthalle.de/
Strigel-Museum Das Strigel-Museum ist der Mal- und Bildhauerkunst der Memminger Künstlerfamilie Strigel gewidmet. Untergebracht in der einzigartigen Anlage des Memminger Antonierhauses, eines Antoniterhospitals aus dem 15. Jahrhundert, bietet das Museum die seltene Möglichkeit Kunstwerke der Spätgotik und Frührenaissance in zeitgenössischen Räumlichkeiten zu präsentieren. Neben dem Bildhauer Ivo Strigel ist vor allem der Maler Bernhard-Strigel als wichtiger Vertreter der alten Kunst am Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert bekannt. Der thematisch geordnete Rundgang durch das Museum würdigt den Memminger Maler und seine Künstlersippe nicht nur in ihrer kunsthistorischen Bedeutung, sondern beleuchtet auch deren gesellschaftliche Stellung und die Haltung zu den turbulenten religiösen Verhältnissen der Zeit. Ein Einblick in den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsweise der Maler- und Bildhauerwerkstätten soll den Besucher in die spätmittelalterliche Berufswelt der Künstler einführen. Antoniter-Museum Die mit hohem Aufwand sanierte Vierflügelanlage des Memminger Antonierhauses wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jh. vom Orden der Antoniter errichtet. Neben den Wohnräumen der Brüder war dort ursprünglich ein Hospital untergebracht. Der Orden hatte sich seit seinem Entstehen im 12. Jahrhundert der Behandlung einer speziellen Krankheit gewidmet, dem Mutterkornbrand. Die Erfolge in der Behandlung und Hospitalorganisation machten die Antoniter zum bekanntesten Spitalorden der mittelalterlichen Christenheit mit Niederlassungen in ganz Europa. Das Gebäude in Memmingen zählt zu den ältesten erhaltenen Anlagen des Ordens überhaupt und erlaubt in vielen Bereichen einen faszinierenden Einblick in die Baukultur des Spätmittelalters. Das Antoniter-Museum erläutert auf dem Wege der historischen Dokumentation das Wirken und Leben der Antoniter und ihre Verdienste in der Bekämpfung der bald "Antoniusfeuer" genannten Erkrankung. Neben der allgemeinen Ordensgeschichte stehen vor allem die Heilungsmethoden und das Funktionieren eines mittelalterlichen Spezialkrankenhauses im Vordergrund. Fundstücke aus den Ausgrabungen im Antonierhaus und vielfältige archivalische Quellen illustrieren das Alltagsleben der Kranken und der Geistlichen. Weitere Informationen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Anspruchsberechtigt können Mieter (Mietzuschuss), Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) oder Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes sein. Die Höhe des Wohngeldanspruches hängt unter anderem ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, des Brutto-Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt und ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Mit dem Antrag sind auf jeden Fall Nachweise über das Jahreseinkommen, die Rente, der Miete oder die Belastung einzureichen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sowie alleinstehende Auszubildende, Praktikanten, Schüler, Studenten, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG oder BAB dem Grunde nach zustehen würden. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht auch dann nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre (z.B. bei zu hohem Vermögen). Der Anspruch auf Wohngeld setzt einen Antrag voraus. Der Antrag kann bei der Wohngeldbehörde im Welfenhaus Zimmer 17, 18 oder 19 abgeholt werden, dabei wird - abgestimmt auf den jeweiligen Antragsteller - mitgeteilt, welche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden. Bei Antrag auf Lastenzuschuss empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Ein sich eventuell ergebender Wohngeldanspruch beginnt in dem Monat, in dem der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag bei der Wohngeldstelle abgegeben wurde.
Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz für den Bau selbstgenutzter Eigenheime u. Wohnungen sowie für den Erwerb vorhandenen Wohnraumes (Zweiterwerb) in Form von zinsgünstigen Darlehen/Zuschüssen Anpassungen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung in Form von leistungsfreien Darlehen Für die Förderung von Miet- u. Genossenschaftswohnungen ist die Regierung von Schwaben in Augsburg zuständig.
Bei Interesse an einer ausgeschriebenen Wohnung oder allgemein für Städtische Mietwohnungen bitte das Formular "Mieterselbstauskunft" ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt Memmingen zurücksenden oder zurückgeben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Dieses Formular kann im Welfenhaus Zi-Nr. 19 abgeholt bzw. direkt heruntergeladen werden. Am besten geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular persönlich ab, um die genauen Wünsche und Vorstellungen für neuen Wohnung abzuklären.