Die Heimatpflege ist als Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen stadt- und heimatgeschichtlicher Fragen stehen der Bürgerschaft damit Hilfestellungen zur Verfügung. Die Memminger Heimatpflege lebt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z. B. durch die zahlreichen Stadtführungen geschieht, durchgeführt durch die Crew der Stadtführerinnen in Zusammenarbeit mit der Tourist Information: Hinzukommen Vorträge, die sich über Memmingen hinaus auch mit dem schwäbischen Umland beschäftigten. Die städtische Heimatpflege umfasst weitere Aufgaben: Werbebeirat mit Sitzungen und Ortsterminen, Sprechstunden des Landesamtes für Denkmalpflege mit Ortsterminen, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren und an Straßenbenennungen. Die Heimatpflege ist zusammen mit dem Verein Historischer Verein Memmingen e.V. für die Anbringung von Gedenktafeln verantwortlich, die an vielen Gebäuden der Stadt von deren Geschichte erzählen. Ansprechpartnerin: Heimatpflegerin Sabine Streck Kolpingstraße 23, 87740 Buxheim, Tel. 08331/69566 Allgemeine Heimatpflege Stadtarchäologie und Bauforschung Baudenkmalpflege und Stadtbildgestaltung Brauchtumspflege und Vertiefung des heimatkundlichen Wissens
Im ehemaligen königlichen Bayerischen Postgebäude, erbaut 1901 und direkt neben dem Memminger Bahnhof gelegen, präsentiert sich seit Herbst 2005 die MEWO-Kunsthalle. Als Ort für die Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts, beherbergt die neue Kulturstätte die städtischen Sammlungen zu den in Memmingen geborenen Malern Max Unold (1885-1964) und Josef Madlener (1881-1967) und zeigt Sonderausstellungen zur zeitgenössischen und gegenwartsbezogenen Kunst. Im Dachgeschoss präsentiert sich eine umfangreiche Graphiksammlung. https://www.mewo-kunsthalle.de/
Strigel-Museum Das Strigel-Museum ist der Mal- und Bildhauerkunst der Memminger Künstlerfamilie Strigel gewidmet. Untergebracht in der einzigartigen Anlage des Memminger Antonierhauses, eines Antoniterhospitals aus dem 15. Jahrhundert, bietet das Museum die seltene Möglichkeit Kunstwerke der Spätgotik und Frührenaissance in zeitgenössischen Räumlichkeiten zu präsentieren. Neben dem Bildhauer Ivo Strigel ist vor allem der Maler Bernhard-Strigel als wichtiger Vertreter der alten Kunst am Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert bekannt. Der thematisch geordnete Rundgang durch das Museum würdigt den Memminger Maler und seine Künstlersippe nicht nur in ihrer kunsthistorischen Bedeutung, sondern beleuchtet auch deren gesellschaftliche Stellung und die Haltung zu den turbulenten religiösen Verhältnissen der Zeit. Ein Einblick in den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsweise der Maler- und Bildhauerwerkstätten soll den Besucher in die spätmittelalterliche Berufswelt der Künstler einführen. Antoniter-Museum Die mit hohem Aufwand sanierte Vierflügelanlage des Memminger Antonierhauses wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jh. vom Orden der Antoniter errichtet. Neben den Wohnräumen der Brüder war dort ursprünglich ein Hospital untergebracht. Der Orden hatte sich seit seinem Entstehen im 12. Jahrhundert der Behandlung einer speziellen Krankheit gewidmet, dem Mutterkornbrand. Die Erfolge in der Behandlung und Hospitalorganisation machten die Antoniter zum bekanntesten Spitalorden der mittelalterlichen Christenheit mit Niederlassungen in ganz Europa. Das Gebäude in Memmingen zählt zu den ältesten erhaltenen Anlagen des Ordens überhaupt und erlaubt in vielen Bereichen einen faszinierenden Einblick in die Baukultur des Spätmittelalters. Das Antoniter-Museum erläutert auf dem Wege der historischen Dokumentation das Wirken und Leben der Antoniter und ihre Verdienste in der Bekämpfung der bald "Antoniusfeuer" genannten Erkrankung. Neben der allgemeinen Ordensgeschichte stehen vor allem die Heilungsmethoden und das Funktionieren eines mittelalterlichen Spezialkrankenhauses im Vordergrund. Fundstücke aus den Ausgrabungen im Antonierhaus und vielfältige archivalische Quellen illustrieren das Alltagsleben der Kranken und der Geistlichen. Weitere Informationen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Anspruchsberechtigt können Mieter (Mietzuschuss), Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) oder Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes sein. Die Höhe des Wohngeldanspruches hängt unter anderem ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, des Brutto-Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt und ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Mit dem Antrag sind auf jeden Fall Nachweise über das Jahreseinkommen, die Rente, der Miete oder die Belastung einzureichen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sowie alleinstehende Auszubildende, Praktikanten, Schüler, Studenten, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG oder BAB dem Grunde nach zustehen würden. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht auch dann nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre (z.B. bei zu hohem Vermögen). Der Anspruch auf Wohngeld setzt einen Antrag voraus. Der Antrag kann bei der Wohngeldbehörde im Welfenhaus Zimmer 17, 18 oder 19 abgeholt werden, dabei wird - abgestimmt auf den jeweiligen Antragsteller - mitgeteilt, welche Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden. Bei Antrag auf Lastenzuschuss empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Ein sich eventuell ergebender Wohngeldanspruch beginnt in dem Monat, in dem der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag bei der Wohngeldstelle abgegeben wurde.
Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz für den Bau selbstgenutzter Eigenheime u. Wohnungen sowie für den Erwerb vorhandenen Wohnraumes (Zweiterwerb) in Form von zinsgünstigen Darlehen/Zuschüssen Anpassungen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung in Form von leistungsfreien Darlehen Für die Förderung von Miet- u. Genossenschaftswohnungen ist die Regierung von Schwaben in Augsburg zuständig.
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines beim Vermieter erforderlich. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist, je nach Förderweg, an unterschiedliche Einkommensgrenzen aller Haushaltsangehöriger gebunden. Es werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,00 € bis 17,00 € zzgl. evtl. anfallender Auslagen erhoben. Antrag auf Erstellung der Wohnberechtigung (Formblatt WBS I) Einkommenserklärung des Antragstellers (Formblatt Stabau IIIa) Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau IIIb) Verdienstbescheinigung Diese Unterlagen werden vom Liegenschaftsamt ausgehändigt oder können unter Wohnberechtigungsschein; Beantragung - BayernPortal (freistaat.bayern) (linke Spalte: Formulare) heruntergeladen werden. Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
Bei Interesse an einer ausgeschriebenen Wohnung oder allgemein für Städtische Mietwohnungen bitte das Formular "Mieterselbstauskunft" ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt Memmingen zurücksenden oder zurückgeben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Dieses Formular kann im Welfenhaus Zi-Nr. 19 abgeholt bzw. direkt heruntergeladen werden. Am besten geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular persönlich ab, um die genauen Wünsche und Vorstellungen für neuen Wohnung abzuklären.
Die Stadt Memmingen unterhält insgesamt 9 Schrebergartenanlagen mit insgesamt 331 Schrebergärten. Die Schrebergärten werden durch das Liegenschaftsamt vergeben. Wesentlicher Bestandteil des Pachtvertrages ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Die Schrebergartenbewerber müssen ihren Wohnsitz in Memmingen haben. Die Pacht beträgt zwischen 0,14 € und 0,36 €. Die Anträge für die Verpachtung eines Schrebergartens sind formlos schriftlich an das Liegenschaftsamt zu stellen.
Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten zu dürfen. Als Gegenleistung erhebt der Grundstückseigentümer(Stadt Memmingen) Erbbauzinsen. Die Stadt Memmingen verwaltet ca. 1.000 Erbbaurechte. Für alle Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit Erbbaurechten getätigt werden(Kauf, Verkauf, Beleihung), empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit dem Liegenschaftsamt aufzunehmen.