Im Bereich Großraum- und Schwerverkehr handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Benutzung der öffentlichen Straße bedarf in diesen Fällen einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat. Erlaubnisart: Schwerverkehr (Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO): Einzelerlaubnis Kurzzeiterlaubnis Dauererlaubnis Großraumverkehr (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO): Ausnahme hinsichtlich der Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen des Antragstellers. Antrag online über das bundesweite „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VEMAGS) Ggf. zusätzliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (werden von den Regierungen erteilt) Erklärung des Antragstellers
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Der Stadtpark wurde als Parkanlage für die Landesgartenschau im Jahr 2000 in Memmingen neu angelegt und steht seit deren Ende Memminger Bürgern und Gästen als kleines Naherholungsgebiet zur Verfügung. Der Festplatz sowie die Seebühne kann für Öffentliche Veranstaltungen bei den Veranstaltungsstätten in Abstimmung mit dem Ordnungsamt angemietet werden. Nicht möglich sind Privatveranstaltungen, wie z. B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Die Kosten zur Anmietung des Festplatzes betragen je nach Art der Veranstaltung und des Veranstalters zwischen Festplatz von 96,00 € bis 468,00 € und Seebühne von 96,00 € bis 192,00 € zuzüglich Nebenkosten.
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Die Tourist Information ist Vorverkaufsstelle für Veranstaltungen. Gerne übernehmen wir den Vorverkauf Ihrer Eintrittskarten. Die derzeitige Vorverkaufsgebühr beträgt in der Regel 10 % des Kartenpreises, mindestens 1,50 €. Vorverkaufsgebühren über Ticketsysteme können davon abweichen. Die Tourist Information ist Vorverkaufsstelle der Ticketportale Eventim und Reservix. Musicals, Konzerte, Theater, Sport und viele weitere Veranstaltungen… Kommen Sie uns gerne am Marktplatz besuchen!
In der Tourist Information liegen verschiedene Stadtprospekte, Veranstaltungsflyer, Ausstellungsinformationen, Radkarten, Ausflugsziele und verschiedene andere Broschüren für Sie aus. Desweiteren erhalten Sie neben kostenfreien Rad- und Wanderkarten auch solche zum käuflichen Erwerb. Ausführliche Informationen