In der Tourist Information liegen verschiedene Stadtprospekte, Veranstaltungsflyer, Ausstellungsinformationen, Radkarten, Ausflugsziele und verschiedene andere Broschüren für Sie aus. Desweiteren erhalten Sie neben kostenfreien Rad- und Wanderkarten auch solche zum käuflichen Erwerb. Ausführliche Informationen
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Seit 2004 werden im Fahrradparkhaus am Bahnhof Memmingen Gitterboxen zur Anmietung als Abstellmöglichkeit für Fahrräder vermietet. Die Miete beträgt bei einer monatlichen Laufzeit 10,00 € pro Monat, bei einem Halbjahresvertrag 50,00 € und für einen Jahresvertrag 90,00 €. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sollte nicht eine Kündigung zum dritten Werktag des Monats vor Vertragsablauf erfolgen. Bei Interesse ist eine Eintragung auf die Warteliste anzuraten. Die Wartezeit beträgt derzeit etwa 12 Monate.
Das Team der Tourist Information hilft Ihnen gerne bei touristischen Fragen und Anliegen. Bei uns erhalten Sie kostenfreie Stadtpläne aus der Innenstadt und der näheren Umgebung. Die Marketingabteilung der Tourist Information Memmingen kümmert sich um verschiedene Themen im Bereich Marketing/Presse. Darunter fällt die Pflege der Internetseite der Stadt Memmingen im Bereich Tourismus und Freizeit, Anzeigenbuchung in Magazinen, Entwerfen von Printanzeigen, Bearbeitung von Presseanfragen, Erfassung touristischen Zahlen in Memmingen und Erstellen von Statistiken, Onlinemarketing mit Bearbeitung von Einträgen in verschiedenen Portalen, Verwaltung des Bildmaterials, Verwaltung Eishalle im Bereich Werbung, Verwaltung des Prospektmaterials, Präsentation der Stadt Memmingen auf Tourismusmessen, Organisation von Pressereisen, Marketingaktionen und touristischen Projekten, Meldung Künstlersozialabgabe, Teilnahme an Sitzungen, Pflege verschiedenen Kooperationspartner
Der Stadtpark wurde als Parkanlage für die Landesgartenschau im Jahr 2000 in Memmingen neu angelegt und steht seit deren Ende Memminger Bürgern und Gästen als kleines Naherholungsgebiet zur Verfügung. Der Festplatz sowie die Seebühne kann für Öffentliche Veranstaltungen bei den Veranstaltungsstätten in Abstimmung mit dem Ordnungsamt angemietet werden. Nicht möglich sind Privatveranstaltungen, wie z. B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Die Kosten zur Anmietung des Festplatzes betragen je nach Art der Veranstaltung und des Veranstalters zwischen Festplatz von 96,00 € bis 468,00 € und Seebühne von 96,00 € bis 192,00 € zuzüglich Nebenkosten.
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Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. – eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Der Schlüssel kann in der Tourist Information käuflich erworben werden.
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf folgendes hin: Vorname(n): Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (Ausnahme: Maria als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Vornamen, die männlich und weiblich sind, können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden. Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zur Namensbestimmung eindeutig sind und z.B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen. Familienname: Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie verheiratet sind oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so entscheiden Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können Sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.
Urkunden aus den Personenstandsregistern Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Geburtenregister Sterberegister sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen: Schriftlicher Antrag per Post Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt. Online beantragen Antrag per E-Mail Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung. In dringenden Fällen persönlich, nur mit vorheriger Terminvergabe Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen. (PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkunden@memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt) Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen: Stadtkasse Memmingen IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203 SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM Sparkasse Schwaben-Bodensee Bitte unbedingt Namen , Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben! Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu. Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv . Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei. Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.