Sie möchten ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug überführen. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 5 Tage (nur innerhalb Deutschlands!) gültig und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Die Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis durch Kaufvertrag, Rechnung oder der Fahrzeugpapiere) erfolgen. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug eVB-Code für Kurzzeitkennzeichen Vollmacht für den Beauftragten Zulassungsbescheinigungen Teil 1 +2 (Kopien werden anerkannt) Gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht) Ohne Hauptuntersuchung wird die Fahrt auf die Durchführung der Hauptuntersuchung im Stadtgebiet Memmingen / angrenzender Landkreis beschränkt.
Online-Terminvereinbarung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen. Sie können das Kennzeichen auch reservieren, hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten: Verbleibskennzeichen = gleiches Fahrzeug und gleicher Halter (12 Monate) Wunschkennzeichen = für ein neues Fahrzeug (3 Monate) Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ONLINE außerbetriebzusetzen. (Siehe weiter unten: Formulare) Mit diesem Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die betreffenden Fahrzeuge über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode genutzt werden, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann. Diese werden seit dem 01.01.2015 verwendet. eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt nach dem 01.01.2015, d.h. dieses Dokument besitzt ebenfalls einen Sicherheitscode, der durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingesetzt wird. Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt: Verwertungsnachweis Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) Bei der Verschrottung werden die Zulassungsbescheinigung Teil I+II durch die Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) Amtliche Kennzeichen Personalausweis Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt Verwertungsnachweis
Reservierung unter http://www.memmingen.de/wunschkennzeichen.html Online Reservierung möglich für die Kombinationen: MM - A 100 bis Z 9999 AA 10 bis ZZ 9999 Bei weiteren Kennzeichenwünschen setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 90 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird. Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden. Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Um einen Baukran, Baugerüst oder einen Bauschuttcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu können oder ein Materiallager einzurichten, benötigen Sie vor Beginn eine Sondernutzungserlaubnis für den Gebrauch der öffentlichen Fläche (Straße, Gehweg, Parkplatz). Der Antrag ist von der durchführenden Baufirma zu stellen.
Im Bereich Großraum- und Schwerverkehr handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Benutzung der öffentlichen Straße bedarf in diesen Fällen einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat. Erlaubnisart: Schwerverkehr (Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO): Einzelerlaubnis Kurzzeiterlaubnis Dauererlaubnis Großraumverkehr (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO): Ausnahme hinsichtlich der Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen des Antragstellers. Antrag online über das bundesweite „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VEMAGS) Ggf. zusätzliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (werden von den Regierungen erteilt) Erklärung des Antragstellers
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen
Die Tourist Information ist Vorverkaufsstelle für Veranstaltungen. Gerne übernehmen wir den Vorverkauf Ihrer Eintrittskarten. Die derzeitige Vorverkaufsgebühr beträgt in der Regel 10 % des Kartenpreises, mindestens 1,50 €. Vorverkaufsgebühren über Ticketsysteme können davon abweichen. Die Tourist Information ist Vorverkaufsstelle der Ticketportale Eventim und Reservix. Musicals, Konzerte, Theater, Sport und viele weitere Veranstaltungen… Kommen Sie uns gerne am Marktplatz besuchen!
Ausführliche Informationen