Ausführliche Informationen
Eine Hilfe für Alleinerziehende Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind den üblichen Unterhalt vom anderen Elternteil nicht oder nicht vollständig erhält. Dann müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen. Mit dem Unterhaltsvorschuss geht das Jugendamt in Vorleistung und kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)? Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen: das Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland das Kind lebt mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen der andere Elternteil zahlt keinen, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: das Kind erhält keine SGB II-Leistungen oder fällt durch die UVG-Gewährung aus dem SGB II-Leistungsbezug bei SGB II-Leistungsbezug erzielt der alleinerziehende Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 € Wie hoch sind die UVG-Leistungen? Die Leistungshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Hiervon wird das ganze Kindergeld für ein Kind (derzeit 259 EUR) abgezogen. Somit ergeben sich ab 01.01.2026 folgende Unterhaltsvorschussbeträge: für Kinder von 0 bis 5 Jahre mtl. 227,00 € für Kinder von 6 bis 11 Jahre mtl. 299,00 € für Kinder von 12 bis 17 Jahre mtl. 394,00 € Erhält ein Kind Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge, eigenes Einkommen (wenn keine allgemeinbildende Schule mehr besucht wird), so vermindern sich die obengenannten Beträge entsprechend. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden mit nachstehendem Antragsformular, sowie ggf. der Anlage hierzu, beantragt. Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. SGB VIII UhVorschG
Im Stadtjugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich. Die Urkundsstelle im Stadtjugendamt beurkundet für Sie: Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt von allein erziehenden Elternteilen Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption Annahmeerklärung in Fällen der internationalen Adoption Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren) Was ist noch zu beachten? Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich. Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden. Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiss, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich. Auch wenn sie nicht in Memmingen wohnen, führt das Stadtjugendamt die o. g. Beurkundungen durch. Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung! Gültiger Personalausweis oder Reisepass
In der Kindertagespflege werden Kinder von geschulten Tagesmüttern betreut. Die Betreuung ist familiennah und findet meist im Haushalt der Tagesmütter statt. Für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist diese Betreuungsform durch die persönliche Anbindung und kleinste Gruppengröße ideal. Diese Betreuungsform bietet Eltern erhöhte Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags, da auch Randzeiten übernommen werden können. Das Stadtjugendamt vermittelt und unterstützt Tagesmütter und ist zuständig für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt. Die Eltern können auf Antrag vom Jugendamt einen Zuschuss basierend auf den Empfehlungen der Bayer. Spitzenverbände erhalten, der direkt an die Tagespflegeperson geleistet wird; die entsprechenden Kostenerstattung an das Jugendamt entspricht dann den Gebühren für einen Krippenplatz. Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Tagespflege erhalten Sie auf folgender Seite: kita.memmingen.de/tagespflege.html SGB VIII
Krisenintervention in akuten Konflikt- und Notsituationen Schutzmaßnahmen bei Gewalt-, Misshandlungs- oder Missbrauchssituationen Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft Sozialpädagogischer Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Heilpädagogischer Tagespflege Vollzeitpflege Heimerziehung, sonst. betreuter Wohnform Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Familiengerichtliche Mitwirkung zur Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht Unter "Formulare" finden Sie ein Straßenverzeichnis, in dem dem aufgelistet ist welche/r unserer Mitarbeiter/innen für Sie zuständig ist. SGB VIII 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern
Oft wird von allein Erziehenden ein Nachweis über das Sorgerecht für ihr Kind verlangt: zum Beispiel bei der Schuleinschreibung, beim Einwohnermeldeamt, bei der Bank. Es bieten sich folgende Nachweismöglichkeiten an: Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind oder waren: Hier weisen Sie durch den Beschluss/das Urteil des Familiengerichts nach, wie das Sorgerecht geregelt wurde. Haben Sie keinen Antrag beim Familiengericht gestellt, um das Sorgerecht regeln zu lassen, und haben Sie deshalb nach der Trennung weiter das gemeinsame Sorgerecht, dann dient hierfür eine Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis. Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes bisher nicht verheiratet waren: Haben Sie beim Notar oder beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgegeben, dann haben Sie das gemeinsame Sorgerecht und können dies mit einer Abschrift der Sorgeerklärung dokumentieren. Haben Sie keine Sorgeerklärung abgegeben, dann hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Dies kann man durch ein sogenanntes "Negativattest", daß Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt erhalten, belegt werden. Wenn Sie ein Negativattest anfordern wollen, dann drucken Sie einfach den Antrag hierzu aus und senden ihn unterschrieben an das Stadtjugendamt. Bitte beachten Sie, daß diese Nachweismöglichkeiten nur dann gegeben sind, wenn nicht bereits eine das Sorgerecht wieder verändernde gerichtliche Entscheidung (z.B. Sorgerechtsentzug wegen Gefährdung des Kindeswohls) ergangen ist. Dann gilt diese neue Entscheidung! SGB VIII
Beratung, Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbände Erzieherischer Kinder und Jugendschutz Gesetzlicher Jugendschutz Präventionsarbeit Jugendhilfeplanung Beratung für Jugendliche zu allgemeinen und speziellen Fragen der Jugendarbeit Informationen und Material zu vielen Themen wie Spiele, Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Sucht, Sexualität, Medien Kontakt: jugendpflege@memmingen.de ; Tel.: 08331 / 850-3003 Weitere Informationen: Alkoholpräventionsprojekt Steil - Steig ein ins Leben Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Jugendleiterkarte (=Juleica) Graffiti - legales Sprayen SGB VIII
Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch VIII („Kinder- und Jugendhilfegesetz“) beschriebenen Leistungen in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Beratungsdienstes rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen. Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten vom örtlichen Träger der Jugendhilfe – Stadt Memmingen - übernommen werden: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tagespflege Hilfen zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe Betreuung und Versorgung in Notsituationen Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Selbst beschaffte Leistungen – d.h. ohne Genehmigung/Leistungsbescheid des Jugendamtes in Anspruch genommene Hilfen - sind nicht übernahmefähig. Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe, insb. der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft, werden keine Kostenbeiträge erhoben. Ist bei teilstationären oder stationären Hilfen ein Kostenbeitrag einzuheben, orientiert sich dieser an der jeweiligen Einkommenshöhe. Insbesondere im Niedriglohnbereich stehen Zahlungen daher oftmals kaum oder gar nicht an. Leistungs- und Kostenfestsetzungsbescheide sind als Verwaltungsakte rechtsmittelfähig. SGB VIII
Ambulante Hilfen umfassen verschiedene Formen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII wie zum Beispiel die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehungsbeistandschaft oder Begleitete Umgänge. Anträge und Informationen zur Hilfe erfolgen über den Sozialen Beratungsdienst des Jugendamtes. SGB VIII
In Memmingen besteht ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen und weiteren Betreuungsangeboten. Nähere Informationen hierzu unter kita.memmingen.de