Sport und Erholung im Stadtwald Ob wandern, joggen oder sich nach einem stressigen Arbeitstag erholen, der Wald ist für alles und jeden ein passender Ort. Hierfür baut und unterhält das städtische Forstamt ein großes Wanderwegenetz rund um Memmingen, das komplett kostenlos ist und jedem frei zur Verfügung steht. Auch Reiter und Radfahrer sind uns sehr willkommen - einschränkend muss aber hinzugefügt werden, dass das Reiten wie auch das Radfahren im Wald nur auf Straßen und geeigneten (befestigten) Wegen zulässig ist. Insbesondere die Trimmpfadstrecke und sonstige schmale Fußwege sind weder für das Reiten noch für das Radfahren (auch nicht für Mountain-Bikes) freigegeben; Außerdem ist auf dem Bahnradweg nach Kronburg das Reiten verboten. Zudem wurden im Memminger Stadtwald zwei Nordic-Walking-Strecken ausgewiesen und markiert, sowie ein Trimmpfad mit ca. 2500 m Länge und 13 Trimm-Stationen erbaut. Hinweise: Zur Reduzierung der Störungen für Wild und Jagdausübung wird gebeten, die befestigten Wege nicht zu verlassen und die späten Abendstunden in der Dämmerung zu meiden. Art. 25 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Karte der Wanderwege um Memmingen Nordic-Walking Trimmpfad
Die Städtische Forstverwaltung verkauft auf Bestellung, soweit mengenmäßig und jahreszeitlich verfügbar, aus seinen Waldungen waldfrisches Brennholz zur Selbstaufarbeitung. Es handelt sich i.d.R. um schwaches Nadelholz- oder Laubholzrestmaterial (schwächere Stammteile und Äste), das nicht für die Verarbeitung im Sägewerk oder in der Papierfabrik geeignet ist. Es werden entweder liegende Resthölzer (Äste und Stammreste) oder schwächere Bäume stehend oder in langer Form im Wald oder am Weg liegend aus Jungdurchforstungen zur Selbstaufarbeitung (= Selbstwerbung bzw. Teilselbstwerbung) nach Einweisung durch den Revierförster verkauft. Dieses waldfrische Brennholz kann frühestens nach 1 (Nadelholz) bis 2 (Laubholz) Jahren Trocknungszeit verheizt werden! Bei der Selbstaufarbeitung mit einer Motorsäge ist das Tragen der Körperschutzausrüstung (Schutzhelm mit Augen- u. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe u. Sicherheitshose mit Schnittschutzeinlagen u. Handschuhe) und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zwingend vorgeschrieben. Außerdem ist für eine Zuweisung von Selbstaufarbeitungsholz, sowie die Teilnahme an einem mindestens eintägigem Motorsägenkurs verpflichtend. Die Teilnahme ist durch die Vorlage eines Nachweises der Kenntnisse in der Motorsägenhandhabung zu bestätigen. Neben den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bieten auch Privatunternehmen Kurse an. Mehr Informationen zu Motorsägenkursen können Sie bei uns erhalten! Gründe für Brennholz anstatt Öl und Gas: Hervorragende Klimabilanz. CO²-neutraler Brennstoff, weil nur die Menge CO² verbrannt wird, die der Baum im Lauf seines Lebens aus der Luft gefiltert hat. Günstiger als Öl und Gas. Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Nachwachsender Rohstoff. Einfache Lagerung. Mit anderen erneuerbaren Energien kombinierbar wie Solarthermie. Die hohe Gemütlichkeit eines Holzofens bleibt unerreicht Die Preise richten sich je nach Baumart (Heizwert) und Stärke des Holzes und werden vom Revierleiter festgestellt. Kleinere Beträge (Reisteile und kleinere Mengen) sind bei der Einweisung in Bar zu entrichten.
Die Stadt Memmingen übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gebühren für die Kindertagesstätten teilweise oder ganz. Leistungsinhalt: Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Bedarfsgerechte Angebote für Kinder im schulpflichtigen Alter (Hortbesuch) Zumutbarkeitsprüfung: Die Kostenbeiträge können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Kindern oder Jugendlichen und den mit ihnen zusammenlebenden Eltern/Elternteilen bzw. den jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist. Maßgeblich für die Zumutbarkeitsprüfung ist das bereinigte Einkommen nach §§ 82 bis 84 SGB XII sowie der Verordnung zu § 82 SGB XII, das die gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 bis 4 SGB VIII heranzuziehenden Personen erzielen. Zu beachten ist, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern nach § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird. Übersteigende Beträge gelten als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils. Für die Berechnung sind verschiedene Belege und Nachweise vorzulegen. Mit dem Kind oder Jugendlichen nicht zusammenlebende Elternteile werden in die Zumutbarkeitsprüfung nicht einbezogen (§ 90 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 4 SGB VIII); deren Einkommen bleibt also stets außer Ansatz. Wird ein Bedarf für mehrere Kinder einer Familie geltend gemacht, so ist für jedes Kind eine getrennte Berechnung durchzuführen. Grundsätzlich sind Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII den Eltern oder den Kindern immer dann nicht zuzumuten, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen bezogen wird: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG Kinderzuschlag nach § 6a BKGG Wohngeld nach dem WoGG SGB VIII
Bei Amtshilfeersuchen (Kassen- und Rechnungsgeschäfte für andere Behörden) beachten Sie bitte, dass die Stadtkasse Memmingen zuständigkeitshalber nur dann Amtshilfe leisten kann, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Memmingen (PLZ 87700) hat.
Die Stadtkasse stellt bei Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Bescheinigungen über Sachspenden an städtische Einrichtungen werden vom jeweiligen Fachamt erteilt. Quittungen für Spenden an außerstädtische Einrichtungen (z.B. Vereine) werden von diesen Institutionen selbst erstellt.
Weitere Informationen auf https://www.feuerwehr-memmingen.de
Die Breitbandinitiative kann Ihnen zwar keinen Anschluss liefern, wird aber auf verschiedenen Ebenen auf einen verbesserten Ausbau hinwirken. Weitere Informationen zur Breitbandinitiative
Das sachgebietsübergreifende Geografische Informationssystem (GIS) dient dem Erfassen, Analysieren, Speichern und Darstellen von raumbezogenen Geometrie- und Sachdaten. Die Grundlagendaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung werden durch eine Vielzahl sachgebietsspezifischer Daten ergänzt. Durch das WEBGIS werden verwaltungsintern den Fachämtern Geodaten zu Verfügung gestellt. In über 60 Fachmodulen können Fachdaten eingegeben, analysiert und verarbeitet werden. Zudem stehen Kartenwerke (Orthophotos verschiedener Jahre, Topographische Karten, Katasterkarten etc.) zu Verfügung. Die Dienststelle unterstützt die Verwaltung bei Datenmigrationen aller Geodaten. Ebenso werden Ausspielungen benötigter Geodaten für Büros etc. vorgenommen. Aufgabengebiete sind unter anderem Aufbau, Pflege und Betreuung des Städtischen WEBGIS Erstellen von Fachapplikationen für das GIS Organisation Hardware und Software für GIS/CAD Datenpflege und Datenanalyse von Geodaten der Stadt Memmingen Erstellung und Auswertung thematischer Karten Aufbau Stadtplan Memmingen Verwaltung Analoger Karten und Pläne Betreuung Plotter und Scanner des Baureferats CAD-Betreuung Baureferat Aufbau Kartengrundlage für Facility Management / Gebäudeverwaltung Aufbau und Pflege Internetstadtplan maps.memmingen.de Aufbau und Pflege 3D-Stadtmodell Aufbau und Pflege Digitaler Zwilling Stadt Memmingen Smart City Memmingen - Aufbau LoRaWAN–Netzwerk / Internet of Things (IoT) Organisation Befliegung des Stadtgebiets (Orthophoto) Schulung und Organisation 3D-Befahrung Panoramabilder
Tierseuchen sind Infektionskrankheiten die sich in der Regel rasant verbreiten. Manche stellen für den Menschen keine Gefahr dar, andere wiederum sind auf den Menschen übertragbar. Neben zum Teil erhebliche Leiden die beim Tier entstehen sind auch große wirtschaftliche Schäden mit einem Ausbruch einer Tierseuche verbunden. Daher ist es Aufgabe des Veterinäramtes Memmingen der Einschleppung von Seuchen durch Vorbeugung entgegenzutreten und im Falle eines Auftretens die Seuche wirkungsvoll zu bekämpfen. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen: Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Beständen Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht Lückenlose Tierkennzeichnung (HIT-Datenbank) Europaweites Melde- und Berichtswesen (Tierseuchennachrichtensystem TSN) Einfuhrkontrollen Exportbescheinigungen Für eine effiziente Seuchenbekämpfung ist es unerlässlich, dass alle Tierbestände beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese Meldepflicht ist gesetzlich für Halter aller üblichen Nutztierrassen incl Bienen und Geflügel - auch von Privathaltungen - vorgeschrieben. Weitere Informationen: Informationen des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über Tierseuchen und Tiergesundheit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Informationen zu Tierseuchen in Wikipedia