Die Stadt Memmingen übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gebühren für die Kindertagesstätten teilweise oder ganz. Leistungsinhalt: Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Bedarfsgerechte Angebote für Kinder im schulpflichtigen Alter (Hortbesuch) Zumutbarkeitsprüfung: Die Kostenbeiträge können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Kindern oder Jugendlichen und den mit ihnen zusammenlebenden Eltern/Elternteilen bzw. den jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist. Maßgeblich für die Zumutbarkeitsprüfung ist das bereinigte Einkommen nach §§ 82 bis 84 SGB XII sowie der Verordnung zu § 82 SGB XII, das die gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 bis 4 SGB VIII heranzuziehenden Personen erzielen. Zu beachten ist, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern nach § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird. Übersteigende Beträge gelten als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils. Für die Berechnung sind verschiedene Belege und Nachweise vorzulegen. Mit dem Kind oder Jugendlichen nicht zusammenlebende Elternteile werden in die Zumutbarkeitsprüfung nicht einbezogen (§ 90 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 4 SGB VIII); deren Einkommen bleibt also stets außer Ansatz. Wird ein Bedarf für mehrere Kinder einer Familie geltend gemacht, so ist für jedes Kind eine getrennte Berechnung durchzuführen. Grundsätzlich sind Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII den Eltern oder den Kindern immer dann nicht zuzumuten, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen bezogen wird: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG Kinderzuschlag nach § 6a BKGG Wohngeld nach dem WoGG SGB VIII
Bei Amtshilfeersuchen (Kassen- und Rechnungsgeschäfte für andere Behörden) beachten Sie bitte, dass die Stadtkasse Memmingen zuständigkeitshalber nur dann Amtshilfe leisten kann, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Memmingen (PLZ 87700) hat.
Die Stadtkasse stellt bei Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Bescheinigungen über Sachspenden an städtische Einrichtungen werden vom jeweiligen Fachamt erteilt. Quittungen für Spenden an außerstädtische Einrichtungen (z.B. Vereine) werden von diesen Institutionen selbst erstellt.
Weitere Informationen auf https://www.feuerwehr-memmingen.de
Die Breitbandinitiative kann Ihnen zwar keinen Anschluss liefern, wird aber auf verschiedenen Ebenen auf einen verbesserten Ausbau hinwirken. Weitere Informationen zur Breitbandinitiative
Das sachgebietsübergreifende Geografische Informationssystem (GIS) dient dem Erfassen, Analysieren, Speichern und Darstellen von raumbezogenen Geometrie- und Sachdaten. Die Grundlagendaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung werden durch eine Vielzahl sachgebietsspezifischer Daten ergänzt. Durch das WEBGIS werden verwaltungsintern den Fachämtern Geodaten zu Verfügung gestellt. In über 60 Fachmodulen können Fachdaten eingegeben, analysiert und verarbeitet werden. Zudem stehen Kartenwerke (Orthophotos verschiedener Jahre, Topographische Karten, Katasterkarten etc.) zu Verfügung. Die Dienststelle unterstützt die Verwaltung bei Datenmigrationen aller Geodaten. Ebenso werden Ausspielungen benötigter Geodaten für Büros etc. vorgenommen. Aufgabengebiete sind unter anderem Aufbau, Pflege und Betreuung des Städtischen WEBGIS Erstellen von Fachapplikationen für das GIS Organisation Hardware und Software für GIS/CAD Datenpflege und Datenanalyse von Geodaten der Stadt Memmingen Erstellung und Auswertung thematischer Karten Aufbau Stadtplan Memmingen Verwaltung Analoger Karten und Pläne Betreuung Plotter und Scanner des Baureferats CAD-Betreuung Baureferat Aufbau Kartengrundlage für Facility Management / Gebäudeverwaltung Aufbau und Pflege Internetstadtplan maps.memmingen.de Aufbau und Pflege 3D-Stadtmodell Aufbau und Pflege Digitaler Zwilling Stadt Memmingen Smart City Memmingen - Aufbau LoRaWAN–Netzwerk / Internet of Things (IoT) Organisation Befliegung des Stadtgebiets (Orthophoto) Schulung und Organisation 3D-Befahrung Panoramabilder
Tierseuchen sind Infektionskrankheiten die sich in der Regel rasant verbreiten. Manche stellen für den Menschen keine Gefahr dar, andere wiederum sind auf den Menschen übertragbar. Neben zum Teil erhebliche Leiden die beim Tier entstehen sind auch große wirtschaftliche Schäden mit einem Ausbruch einer Tierseuche verbunden. Daher ist es Aufgabe des Veterinäramtes Memmingen der Einschleppung von Seuchen durch Vorbeugung entgegenzutreten und im Falle eines Auftretens die Seuche wirkungsvoll zu bekämpfen. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen: Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Beständen Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht Lückenlose Tierkennzeichnung (HIT-Datenbank) Europaweites Melde- und Berichtswesen (Tierseuchennachrichtensystem TSN) Einfuhrkontrollen Exportbescheinigungen Für eine effiziente Seuchenbekämpfung ist es unerlässlich, dass alle Tierbestände beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese Meldepflicht ist gesetzlich für Halter aller üblichen Nutztierrassen incl Bienen und Geflügel - auch von Privathaltungen - vorgeschrieben. Weitere Informationen: Informationen des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über Tierseuchen und Tiergesundheit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Informationen zu Tierseuchen in Wikipedia
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Memmingen. Die Mitarbeiterinnen der Pressestelle begleiten zahlreiche städtische Veranstaltungen und berichten in Wort und Bild. Sie beantworten in Zusammenarbeit mit den Fachämtern zahlreiche Medienanfragen, organisieren Pressekonferenzen und Pressegespräche zu aktuellen Themen und pflegen den Social-Media-Auftritt der Stadt Memmingen auf Instagram. Die städtische Öffentlichkeitsarbeit informiert Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Themen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung. Pressemitteilungen werden auf der Internetseite der Stadt Memmingen sowie über die städtischen Social-Media-Kanäle veröffentlicht und werden außerdem an die Medien zur Veröffentlichung weitergegeben.
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Medien. Pressearbeit umfasst die Bearbeitung von Anfragen der Redaktionen, die Erteilung von Auskünften und Kontaktherstellung zu den jeweils Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Auch Pressemitteilungen werden hier erstellt beziehungsweise bearbeitet. Zudem werden Pressetermine, -führungen und -konferenzen organisiert, um Memmingen, die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in das mediale Blickfeld zu rücken. Hierzu dienen auch Pressetexte, für die Zeitungen und Magazinen erstellt werden. Die Rathausinformationen, die auch auf der städtischen Internetseite zu finden sind, ermöglichen den Redaktionen aktuell über städtische Termine zu berichten. Aktuelles Bildmaterial wird zu diesen Zwecken angefertigt und vorgehalten. Neben der Zusammenarbeit mit Lokal- und Wochenzeitung, Stadtmagazin, Lokalradio und Regionalfernsehen ist die Pressestelle auch bestrebt, überörtliche Medien bzw. die Redaktionen aus dem Memminger Einzugsbereich einzubinden. Auch dort soll dem Oberzentrum Memmingen und seinem lokalen Geschehen eine angemessene Geltung zu verschafft werden.